Drucksache - 1130/XIX  

 
 
Betreff: Soforthilfe für Opfer extremistischer Übergriffe aktiv bewerben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.06.2014 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik Beratung
29.05.2015 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik vertagt   
12.11.2015 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik vertagt   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.12.2015 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die BVV fasste am 18.06.2014 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt, über die Soforthilfe des Bundesamtes für Justiz für Opfer extremistischer Übergriffe aller Art aktiv zu informieren.

Dazu soll u.a. in öffentlichen Einrichtungen mit Publikumsverkehr der Flyer nebst Merkblatt des Bundesamtes für Justiz in allen verfügbaren Sprachen ausgelegt werden, sowie in den Bürgerämtern die entsprechenden Anträge auf Gewährung einer Billigkeitsentschädigung für Opfer extremistischer Übergriffe bereitgestellt werden. Zudem wird das Bezirksamt gebeten, sich bei der Kontaktstelle des Bundesamtes für Justiz zu informieren, welche weiteren Hilfestellungen für Opfer extremistischer Gewalt auch in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt angeboten werden können.

 

Der BVV ist bis zum 31.10.2014 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt informiert auf seinen Internetseiten über die Soforthilfe für Opfer extremistischer Übergriffe. Unter dem nachfolgenden Link auf der Internetseite der bezirklichen Integrationsbeauftragten können weiterführende Informationen zu den Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe abgerufen werden https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/beauftragte/integration/. Im Rathaus Schöneberg wird durch die Auslage entsprechender Merkblätter auf die Härteleistungen aufmerksam gemacht.

 

Um sich über weitere Hilfestellungen für Opfer extremistischer Gewalt zu informieren, hat sich das Bezirksamt telefonisch unter 0228 99 410 5773 an die Kontaktstelle des Bundesamtes für Justiz gewandt. Auf Nachfrage wurde auf das vom Bundesamt für Justiz auf seinen Internetseiten dargestellte Angebot verwiesen. Das Angebot kann unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Opferhilfe/Opferhilfe_node.html abgerufen werden. Über die bestehenden Leistungen hinausgehende Hilfestellungen werden vom Bundesamt für Justiz nicht angeboten.

 

 
 

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