Drucksache - 1140/XIX  

 
 
Betreff: Willkommensklassen willkommen heißen und im Schulentwicklungsplan integrieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.06.2014 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
27.08.2014 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Kenntnisnahme
07.10.2014 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule erledigt   
Ausschuss für Schule Entscheidung
04.11.2014 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
02.12.2014 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule gemeinsam mit 19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Integration Entscheidung
02.12.2014 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration gemeinsam mit 30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 10.06.2014
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Der bezirkliche Schulentwicklungsplan wird nach den berlinweiten Standards und Vorgaben der AV SEP erarbeitet. Alle darüber hinausgehenden und ausschließlich regional bezogenen Sachverhalte können zwar dokumentiert werden, bieten aber keine Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Bezirken.

Insofern kann im Schulentwicklungsplan 2015 die Besonderheit der temporären Lerngruppen aufgenommen werden, bietet jedoch keine andere Interpretationsmöglichkeit als prognostische Zuzüge im Allgemeinen.

 

Die Nachfrage bei der Senatsbildungsverwaltung hat ergeben, dass die Vereinbarung von Zielzahlen nicht angestrebt werden muss, weil die Neuzugänge bereits im Rahmen der Schülerstatistik aufgenommen werden und damit in die jeweiligen Modellrechnungen der Senatsverwaltung einfließen.

 
 

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