Drucksache - 1233/XVIII
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Leitbild für die Entwicklung und Qualifizierung der Bahnhofstraße in Berlin-Lichtenrade entwickeln Hier lfd.-Nr.6 der Anlage zum Schlussbericht Wochenmarkt
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Für die Durchführung eines Wochenmarktes auf dem Pfarrer-Lütkehaus-Platz in Lichtenrade liegt dem Ordnungsamt ein Antrag vor. Die Straßenverkehrsbehörde hat vor jeder Entscheidung die Straßenbaubehörde und die Polizei zu hören. Im Rahmen dieser Anhörung hat der Träger der Straßenbaulast zu dem Antrag auf Durchführung eines Wochenmarktes auf dem Pfarrer-Lütkehaus-Platz in Lichtenrade folgendes mitgeteilt:
Wie bereits in meiner Stellungnahme vom 19. März 2014 mitgeteilt, handelt es sich bei der Veranstaltungsfläche um einen P+R Parkplatz, also öffentliches Straßenland mit einer besonderen Zweckbestimmung. Die Beteiligung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. VII B, Grundsatzangelegenheiten der Straßenplanung hat folgendes ergeben:
„Zur Verbesserung der Umweltsituation im Stadtgebiet und somit zur Erhöhung der Lebensqualität verfolgt das Land Berlin seit Jahren das Ziel, den Autofahrer frühzeitig und außerhalb der Stadtgrenze zum Umsteigen auf den schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu animieren. Der Stadtentwicklungsplan Verkehr verfolgt daher das Ziel, gemeinsam mit dem Land Brandenburg P+R-Plätze künftig außerhalb der Stadtgrenze im Land Brandenburg vorzusehen.
Unabhängig der künftigen P+R-Strategie ist das Land Berlin nach wie vor bestrebt, die vorhandenen P+R-Anlagen im Stadtgebiet in ihrer Funktion als kostenloses Parkplatzangebot für Pendler aus dem Stadtrand bzw. Umland zu erhalten.
Der o.g. P+R-Platz liegt in Stadtrandlage und besitzt mit der S-Bahnlinie S2 eine direkte ÖPNV-Anbindung an die Innenstadt (Potsdamer Platz). Damit hat er eine wesentliche Bedeutung für die Entlastung der Innenstadt durch den motorisierten Individualverkehr. Eine Einschränkung des Angebots an Samstagen in der Zeit von
6:00 Uhr bis 15:00 Uhr werden hinsichtlich der starken Pendlerströme (Einkaufsverkehr, Berufspendler) für kritisch gesehen und sollte vermieden werden.“
Trotz der zwischenzeitlich erfolgten Zustimmung der BVG zu der Veranstaltung sieht der Straßenbaulastträger weiterhin die Gefahr gravierender Beeinträchtigungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie der einzelnen Verkehrsabläufe am und um den Veranstaltungsort durch Marktbesucher. Die Angaben der Antragstellerin aus dem Schreiben vom 21. März 2014 (Verkehrskonzept) vermögen diese berechtigten Zweifel auch nicht auszuräumen.
Sowohl nach Ansicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als auch aus Sicht des Straßenbaulastträgers stehen der beantragten Nutzung überwiegende öffentliche Interessen (Stadtentwicklungsplan Berlin, überbezirkliche Bedeutung des Platzes für die Entlastung der Innenstadt, zu erwartende Behinderungen des ÖPNV) entgegen. Der Straßenbaulastträger stimmt der beantragten Nutzung daher nicht zu.“ |
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