Für die Baufelder 1 (B-Plan 7-47), 2/3 (B-Plan 7-75), 5 (B-Plan 7-81 VE) und den östlichen Bereich des Baufelds 8 (B-Plan 7-73 VE und B-Plan 7-74) liegen konkrete Investitionsabsichten vor. Die Bebauungsplanverfahren, mit denen für die dargestellte städtebauliche Nutzung Planungsrecht geschaffen wird sind abgeschlossen oder stehen kurz vor dem Abschluss, so dass eine kurzfristige Entwicklung möglich ist.
Für die Planungen auf den übrigen Baufeldern wird eine entsprechende Entwicklung in den nächsten Jahren angestrebt. Für das Baufeld 4 wird die planungsrechtliche Sicherung eines Kerngebietes über den B-Plan XI-231abb angestrebt, dessen Aufstellung jedoch noch nicht beschlossen wurde.
Für die Entwicklung der Schöneberger Linse wird eine Doppelstrategie verfolgt, die zum einen die gemeinsame Entwicklung und Vermarktung der Flächen durch die wesentlichen Akteure beinhaltet und zum anderen durch Verfahrensoffenheit und -transparenz zu standortgerechten Nutzungsüberlegungen beiträgt.
Die seit 2005 eingesetzten Fördermittel aus dem Programm Stadtumbau West unterstützen, den Standort infrastrukturell und imageverbessernd durch Investitionen in den öffentlichen Raum aufzuwerten. Der Ausbau des Tempelhofer Weges wird zum einen aus Stadtumbau West und zum anderen aus SIWA-Mitteln (Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt) finanziert. Zur planungsrechtlichen Sicherung des Ausbaus läuft das Bebauungsplanverfahren XI-231aba.
Eine verstärkte Abstimmung der städtebaulichen Ziele mit den Vorstellungen der örtlichen Eigentümer, Pächter und Betriebsinhaber sowie der Anwohner wird im Rahmen von Planungsmanagement, Gebietsbetreuung und Netzwerkunterstützung forciert.