Handel in der Stadt hat viele verschiedene Formen und Funktionen. Die Bandbreite reicht vom Einkauf für den täglichen Bedarf, über den gezielten Einkauf im Fachgeschäft bis zum Erlebniseinkauf in der Freizeit. Trotz zunehmendem Internet- und Versandhandel spielt der Handel vor Ort immer noch eine wichtige Rolle.
Um eine flächendeckende Nahversorgung, stadtverträgliche Fachmärkte sowie attraktive und konkurrenzfähige Einkaufsstraßen zu ermöglichen, muss die Ansiedlung vom Handel in der Stadt gesteuert werden. Das bezirkliche Einzelhandels- und Zentrenkonzept schafft dafür rechtliche Grundlagen und legt Ziele für die Entwicklung des Handels im Bezirk fest.
Aktuelle Leitlinien und Entwicklungsziele
Das bezirkliche Einzelhandelskonzept wurde zuletzt 2015 grundliegend aktualisiert und 2017 in Teilen fortgeschrieben.
Ein wesentliches Ziel ist die Stärkung und Aufwertung der zentralen Versorgungsbereiche des Bezirks. Zentrale Versorgungsbereiche zeichnen sich dadurch aus, dass sich dort nicht nur ein entsprechendes Einzelhandelsangebot findet, sondern auch Gastronomie und Dienstleistungen, sowie öffentliche Einrichtungen dort angesiedelt sind. Dadurch soll ein gut erreichbarer, zentraler Anlaufpunkt geschaffen werden.
Häufig stellen große Supermärkte und Discounter wichtige Nutzungen in den Zentren dar. Um die Nahversorgung mit Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfs sicherzustellen, wurden im bezirklichen Konzept Leitlinien entwickelt, nach denen Nahversorgungsunternehmen auch außerhalb der Zentren verträglich angesiedelt werden können.
Reaktionen auf Trends – Regelmäßige Fortschreibung
Die Erwartungen der Kundinnen und Kunden sowie die Anforderungen der Händlerinnen und Händler an Standorte und Immobilien unterliegen einem ständigen Wandel. Daher wird das Einzelhandels- und Zentrenkonzept des Bezirks regelmäßig aktualisiert.
Die nächste Überarbeitung beginnt in der zweiten Jahreshälfte 2024 und wird im Jahr 2025 abgeschlossen.