Schöneberger Linse - Tempelhofer Weg

Zielstellung & Ausbauplanung

Der Tempelhofer Weg ist die direkte fußläufige Verbindung zwischen dem Fern-, Regional- und S-Bahnhof Südkreuz und dem S-Bahnhof Schöneberg sowie darüber hinaus dem Stadtteilzentrum Schönebergs entlang der Hauptstraße. Diese Verbindung soll für den Fuß- und Radverkehr gestalterisch und funktional aufgewertet werden und gleichzeitig das Rückgrat des neuen Stadtquartiers „Schöneberger Linse“ bilden. Der Straßenzug wird zu einer fußgängerfreundlichen Stadtstraße mit breiten, barrierefreien Gehwegen, Radfahrangeboten und straßenbegleitendem Grün umgebaut, um Bewohnern und Gästen eine hohe Aufenthaltsqualität sowie ansässigen Firmen und Dienstleistern eine attraktive Adresse zu bieten. Darüber hinaus wird eine Abfolge von Stadtplätzen, der Hildegard-Knef-Platz als Auftakt am Bahnhof Südkreuz, ein Stadtplatz an der Kreuzung Gotenstraße und ein Platz an der Einmündung zum Sachsendamm den öffentlichen Raum weiter aufwerten.
Der Tempelhofer Weg soll durchgehend im Zweirichtungsverkehr bei einer zulässigen Geschwindigkeit von Tempo 30 ausgewiesen werden. Hierdurch kann der Radverkehr ohne separate Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn mitgeführt werden. Der heutige Querschnitt wird zugunsten breiterer Gehwege beidseitig um jeweils ca. 5m auf insgesamt 26m vergrößert. Das Parken wird im Seitenbereich durch von der Fahrbahn abgegrenzte Parkhäfen organisiert. Straßenbäume, die sowohl durch Staubfilterung, Verdunstung und Sauerstoffproduktion eine Verbesserung der Luft bewirken als auch durch Verschattung einer Aufheizung des Straßenraums entgegenwirken werden zwischen den Parkhäfen und dem Gehweg neu gepflanzt.

Umsetzung

Auf Grundlage der erarbeiteten Vorplanung soll der Tempelhofer Weg in zwei Bauabschnitten (1. BA Hedwig-Dohm-Straße – Gotenstraße einschließlich Stadtplatz, obere Abbildung; 2. BA Gotenstraße – geplante EUREF-Erschließungsstraße, untere Abbildung) ausgebaut werden. Dabei wird der Ausbau vom Land Berlin aus Mitteln des Städtebauförderprogramms Stadtumbau West (1. BA) sowie aus SIWA-Mitteln (2. BA, Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt) finanziert. Zur planungsrechtlichen Sicherung ist die Aufstellung des B-Plans XI-231aba vorgesehen, jedoch noch nicht beschlossen.