Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.12.2022 - Drucksache Nr. 0499/XXI -:
„Das Bezirksamt wird ersucht, auf der Straße „Am Dachsbau“ in Heiligensee durchgängig eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Stundenkilometern anzuordnen.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt ist dem Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) um Stellungnahme gebeten. Seitens der zuständigen Staatssekretärin der SenMVKU liegt folgende Antwort vor:
„[…] Die genannte Drucksache hat die Anordnung einer durchgängigen Tempo 30-Regelung in der Straße Am Dachsbau zum Ziel, welche ich Ihnen aus rechtlichen Gründen jedoch nicht in Aussicht stellen kann:
Die Straße Am Dachsbau verläuft zwischen der Ruppiner Chaussee und der Heiligenseestraße. Der nördliche Straßenanschnitt ist bis zur Schulzendorfer Straße nicht Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes und folglich in eine Tempo 30-Zone integriert. Der südliche Abschnitt hingegen ist von der Heiligenseestraße kommend und dann nach Osten abbiegend in Verlängerung der Schulzendorfer Straße in das übergeordnete Straßennetz eingestuft. Aufgrund der darüber erfolgenden Anbindung an die BAB 111 an der Anschlussstelle Schulzendorfer Straße ist die Straßenverbindung als Hauptverkehrsstraße (Stufe III) ausgewiesen. Rechtlich ist damit die Anordnung einer Tempo-30-Zone nicht möglich und für eine streckenweise Geschwindigkeitsbegrenzung muss nach geltendem Straßenverkehrsrecht jeweils ein zwingendes Erfordernis gegeben sein.
Derzeit ist ein solches rechtliches Erfordernis aus Gründen der Schulwegsicherung und daher zeitlich befristet nur an zwei Abschnitten gegeben: Unmittelbar südlich der Schulzendorfer Straße sowie im Bereich der Einmündung Im Erpelgrund. Auch nach der vorgenommenen Auswertung der erfassten Unfälle der letzten 3 Jahre in dieser Straße lassen sich keine Anhaltspunkte für eine durchgehende Anordnung ableiten.
Ein weitergehender Handlungsspielraum für Anordnungen von Tempo 30 auf der in Rede stehenden Straße ist auf der Grundlage der geltenden Straßenverkehrsordnung nicht gegeben. Sollte die Straßenverkehrsordnung im weiteren Verlauf wie vom Bund geplant angepasst werden und dies die Mehrheit im Bundesrat erhalten, greife ich Ihr Anliegen um Überprüfung gerne wieder auf.
Ich hoffe, Ihnen die Situation und Rahmenbedingungen nachvollziehbar dargelegt zu haben. […]“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0499/XXI damit als erledigt zu betrachten.
Emine Demirbüken-Wegner Julia Schrod-Thiel
Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme