Auszug - 20 Betten im stationären psychiatrischen Bereich in ambulante Plätze der Tagesklinik im Humboldt-Klinikum umwandeln
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.10.2023 - Drucksache Nr. 0871/XXI -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich für die Umwandlung der 20 Betten von stationsäquivalenten Behandlungen in ambulante Plätze einzusetzen.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und die zuständige Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege um entsprechende Veranlassung gebeten. Die Senatsverwaltung hat wie folgt geantwortet:
„…Von Seiten der Senatsverwaltung wird auf Grundlage der fachlichen Empfehlungen des Landesbeirates für psychische Gesundheit zum aktuell gültigen Krankenhausplan 2020 des Landes Berlin für die psychiatrisch-psychotherapeutische klinische Versorgung ein mindestens 25%iger Anteil von teilstationären Behandlungskapazitäten und ein mindestens 5%iger Anteil von stationsäquivalenten Behandlungskapazitäten in jedem Bezirk als bedarfsnotwendig angesehen. An einem Aufbau von mindestens 8 stationsäquivalenten Behandlungskapazitäten am Vivantes Humboldt-Klinikum ist aus Sicht der Senatsgesundheitsverwaltung entsprechend der fachlichen Empfehlungen des Landesbeirates für psychische Gesundheit festzuhalten. Diese Versorgungsform soll insbesondere dazu dienen, vollstationäre Aufenthalte zu verkürzen oder zu vermeiden und auch schwer psychisch erkrankte Patientinnen und Patienten versorgen zu können, für die das klassische vollstationäre Setting nicht geeignet ist.
Der Feststellungsbescheid für das Vivantes Humboldt-Klinikum wurde entsprechend korrigiert und weist statt der ursprünglich im Krankenhausplan 2020 ausgewiesenen 20 stationsäquivalenten Behandlungskapazitäten nun ‘mindestens 8 stationsäquivalenten Behandlungskapazitäten’ aus.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass Klinikträgern grundsätzlich gestattet ist, in einem festgelegten Umfang zwischen teilstationären stationsäquivalenten und vollstationären psychiatrischen Behandlungskapazitäten zu flexibilisieren, um veränderten Bedarfslagen gerecht werden zu können (Vgl. Krankenhausplan 2020 des Landes Berlin, S. 41).“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0871/XXI damit als erledigt zu betrachten.
Emine Demirbüken-Wegner Uwe Brockhausen Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme |
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