Drucksache - 1736/XXI
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Sachverhalt:
In der letzten BVV-Sitzung (28. BVV) hat der Bezirksstadtrat Harald Muschner auf die mündliche Anfrage der Verordneten Behnke geantwortet, dass die Sanierung des Sportplatzes auf dem Schulhof der Borsigwalder Grundschule, der 1/3 der Fläche ausmacht und aufgrund der über die Jahre gestiegenen Schüleranzahl sowie der Nutzung während der Hortzeit stark genutzt wird, aufgrund der hohen Kosten von über einer halben Million Euro nicht absehbar ist. Entgegen der Aussage des Stadtrates sehen die Schülerinnen und Schüler den Verlust von 1/3 Schulhoffläche als erhebliche Einschränkung für die Bewegung während der Hofpausen und Hortzeiten. Für diese Zeiten ist kein Ausweichen auf die vom Stadtrat genannten Flächen in der Tietzstraße möglich. Der Schülerschaft geht es nicht um den Sportplatz in der Funktion für den Sportunterricht, sondern um die Nutzung der Fläche für die tägliche Bewegung in den genannten Zeiten (Pausen/Hort), die bis in die späten Nachmittagsstunden gehen. Die in der letzten BVV angesprochenen Mängel durch Baumwurzeln gelten für die Fläche der Laufbahn sowie der Sprunggrube, nicht aber für die Fläche des Sportplatzes.
Frage an das Bezirksamt: Warum kann nicht zumindest eine Behebung der Stolperstellen auf der Fläche des Sportplatzes vorgenommen werden, die wesentlich kostengünstiger als eine komplette Sanierung wäre, damit die Fläche den Schülerinnen und Schülern wieder zur Verfügung gestellt werden kann?
Nachfrage :
Für welches Jahr sind Haushaltsmittel in den Bezirkshaushalt oder andere Planungen eingestellt, um die richtige Sanierung zu realisieren, damit dann auch der Sportunterricht draußen stattfinden kann? |
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