Auszug - Nutzung öffentlicher Räume für soziale Arbeit
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, welche Räume in leerstehenden öffentlichen Gebäuden, welche Räume in öffentlichen Gebäuden während Sanierungsphasen temporär und welche Räume in öffentlichen Gebäuden vor oder nach Dienstschluss gemeinnützigen, sozialen Projekten und Einrichtungen für soziale Arbeit zur Verfügung gestellt werden können, welche verwaltungs- und versicherungstechnischen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden müssen und das Ergebnis u.a. dem Paritätischen Berlin - Geschäftsstelle Bezirke mitzuteilen.
Gemäß Konsensliste Überweisung an den Ausschuss für Schule und Facility Management (FF) und Gesundheit, Soziales, Teilhabe und Gleichstellung (MB) |
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