Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die
Mendelssohnstraße als Einbahnstraße von der Mollstraße zur Otto-
In Erledigung der in der 18. Tagung der BVV am 12. Nov.
2003 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache V –
0540/03:
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den
zuständigen Straßenverkehrsbehörden dafür einzusetzen, dass die
Mendelssohnstraße als unechte Einbahnstraße von der Mollstraße zur
Otto-Braun-Straße eingerichtet wird, indem die Zufahrt von der
Otto-Braun-Straße durch Beschilderung gesperrt wird.“
wird gemäß § 13
Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Mit Schreiben vom 24. Nov. 2003 hat das Tiefbauamt die
zuständige Straßenverkehrsbehörde um Prüfung der Empfehlung und um kurzfristige
Stellungnahme gebeten.
Nach Prüfung der Empfehlung antwortet die
Behörde wie nachstehend:
„Die
Mendelssohnstraße liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone und dient ausschließlich
zur Erschließung des Wohngebietes.
Nach meinen Verkehrsbeobachtungen
verläuft der Verkehr in oben genannten Bereich im allgemeinen geordnet und
sicher.
Unter Berücksichtigung der örtlichen
verkehrlichen Gegebenheiten im genannten Bereich sehe ich im Hinblick auf meine
vorgenannten Ausführungen keinen ausreichenden Anlass, die von Ihrer BVV
gewünschte unechte Einbahnstraße anzuordnen.“
17.09.2003 - Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
Ö 1.35 - überwiesen
04.11.2003 - Ausschuss für Verkehr
Ö 3.3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
In Erledigung der in der 18. Tagung der BVV am 12. Nov.
2003 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache V –
0540/03:
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den
zuständigen Straßenverkehrsbehörden dafür einzusetzen, dass die Mendelssohnstraße
als unechte Einbahnstraße von der Mollstraße zur Otto-Braun-Straße eingerichtet
wird, indem die Zufahrt von der Otto-Braun-Straße durch Beschilderung gesperrt
wird.“
wird gemäß § 13
Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Mit Schreiben vom 24. Nov. 2003 hat das Tiefbauamt die
zuständige Straßenverkehrsbehörde um Prüfung der Empfehlung und um kurzfristige
Stellungnahme gebeten.
Nach Prüfung der Empfehlung antwortet die
Behörde wie nachstehend:
„Die
Mendelssohnstraße liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone und dient ausschließlich
zur Erschließung des Wohngebietes.
Nach meinen Verkehrsbeobachtungen
verläuft der Verkehr in oben genannten Bereich im allgemeinen geordnet und
sicher.
Unter Berücksichtigung der örtlichen
verkehrlichen Gegebenheiten im genannten Bereich sehe ich im Hinblick auf meine
vorgenannten Ausführungen keinen ausreichenden Anlass, die von Ihrer BVV
gewünschte unechte Einbahnstraße anzuordnen.“
12.11.2003 - Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
Ö 1.24 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
In Erledigung der in der 18. Tagung der BVV am 12. Nov.
2003 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache V –
0540/03:
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den
zuständigen Straßenverkehrsbehörden dafür einzusetzen, dass die Mendelssohnstraße
als unechte Einbahnstraße von der Mollstraße zur Otto-Braun-Straße eingerichtet
wird, indem die Zufahrt von der Otto-Braun-Straße durch Beschilderung gesperrt
wird.“
wird gemäß § 13
Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Mit Schreiben vom 24. Nov. 2003 hat das Tiefbauamt die
zuständige Straßenverkehrsbehörde um Prüfung der Empfehlung und um kurzfristige
Stellungnahme gebeten.
Nach Prüfung der Empfehlung antwortet die
Behörde wie nachstehend:
„Die
Mendelssohnstraße liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone und dient ausschließlich
zur Erschließung des Wohngebietes.
Nach meinen Verkehrsbeobachtungen
verläuft der Verkehr in oben genannten Bereich im allgemeinen geordnet und
sicher.
Unter Berücksichtigung der örtlichen
verkehrlichen Gegebenheiten im genannten Bereich sehe ich im Hinblick auf meine
vorgenannten Ausführungen keinen ausreichenden Anlass, die von Ihrer BVV
gewünschte unechte Einbahnstraße anzuordnen.“
28.01.2004 - Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
Ö 2.19 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
31.03.2004 - Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
Ö 2.10 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
In Erledigung der in der 18. Tagung der BVV am 12. Nov.
2003 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache V –
0540/03:
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den
zuständigen Straßenverkehrsbehörden dafür einzusetzen, dass die Mendelssohnstraße
als unechte Einbahnstraße von der Mollstraße zur Otto-Braun-Straße eingerichtet
wird, indem die Zufahrt von der Otto-Braun-Straße durch Beschilderung gesperrt
wird.“
wird gemäß § 13
Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Mit Schreiben vom 24. Nov. 2003 hat das Tiefbauamt die
zuständige Straßenverkehrsbehörde um Prüfung der Empfehlung und um kurzfristige
Stellungnahme gebeten.
Nach Prüfung der Empfehlung antwortet die
Behörde wie nachstehend:
„Die
Mendelssohnstraße liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone und dient ausschließlich
zur Erschließung des Wohngebietes.
Nach meinen Verkehrsbeobachtungen
verläuft der Verkehr in oben genannten Bereich im allgemeinen geordnet und
sicher.
Unter Berücksichtigung der örtlichen
verkehrlichen Gegebenheiten im genannten Bereich sehe ich im Hinblick auf meine
vorgenannten Ausführungen keinen ausreichenden Anlass, die von Ihrer BVV
gewünschte unechte Einbahnstraße anzuordnen.“
Freigabe von 6000 Euro als Kofinanzierung des Bezirks für das touristische Wegeleitsystem aus Haushaltstiteln 97113 in Kapitel 5950
als Platzhalter beantragt - jedoch nicht eingereicht