Drucksache - V-0594  

 
 
Betreff: Halteverbot (Z.283) Krontaler Str., 13125 Berlin Karow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.11.2003 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr Vorberatung
14.01.2004 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.01.2004 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.03.2004 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.09.2004 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, 12.11.03
BE Ausschuss Verkehr, 28.01.04
VzK 1.ZB gem.§13 BezVG, 31.03.04
VzK SB gem.§13 BezVG, 01.09.04

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                               2004

 

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                               Drucksache Nr.:

                                                                                                In Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: V – 0594/03

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

 

 

 

Halteverbot (Z 283) Krontaler Str., 13125 Berlin Karow

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen.

 

In Erledigung der in der 20. Tagung der BVV am 28. Jan. 2004 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache V – 0594/03:

 

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, in Zusammenarbeit mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu prüfen, ob der Straßenabschnitt Krontaler Straße/Straße 100, in Fahrtrichtung Blankenburg bis zur Eisenbahnbrücke als Halteverbot (Z 283) einseitig ausgewiesen werden kann.

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Mit Schreiben vom 05. Febr. 2004 hat das Bezirksamt die zuständige Straßenverkehrsbehörde um Prüfung der Empfehlung und um Stellungnahme gebeten.

 

Die zuständige Behörde antwortet mit Schreiben vom 22.06.2004 wie nachstehend:

„dem Antrag der BVV Pankow von Berlin zum Aufstellen von Zeichen 283 StVO in der Krontaler Straße 100 bis zur Bahnbrücke stimmen ich nicht zu.

 

Die Krontaler Straße befindet sich in der 30km/h-Zone 1801 und hat eine Fahrbahnbreit von ca. 4,50 m wo das Parken gemäß § 12 Abs. 3 Nr.3 StVO nicht gestattet ist.

Die ca. 1,50 m breiten Seitenstreifen haben einen so hohen Bewuchs von Pflanzen jeder art, dass eine Benutzung durch Fußgänger nicht möglich ist. Hinter dem Kurvenbereich bis zur Bahnbrücke befindet sich auf der nördlichen Seite eine Leitplanke und auf der südlichen Seite ist die gleiche Beschaffenheit des Seitenstreifens gegeben, wie zuvor geschildert.

Damit eine Gehbeziehung für Fußgänger möglich ist, sollten erst mal die Seitenstreifen vom Wildwuchs befreit werden.

Prädestiniert ist dafür die südwestlichen Straßenseite.

Die Maßnahmen sind meiner Meinung nach nicht nur in dem o.g. Straßenabschnitt notwendig, sondern sollten in diesem Zusammenhang durchgängig bis zur Flaischlenstraße in Blankenburg hergestellt werden, da in diesem Bereich durch den in der Nähe befindlichen „Pankewanderweg“ und dem Naturschutzgebiet „Karower Teiche“ viele Fußgänger unterwegs sind“.

 

 

Das Tiefbauamt wird im Rahmen seiner sehrbegrenzten finanziellen Mitteln die Beseitigung des Wildwuchses beauftragen. Das Aufstellen von Pollern, wie von der Straßenverkehrsbehörde empfohlen, ist aus ebendiesen finanziellen Gründen nicht möglich.

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

keine

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung:

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.............................................                                       ....................................................

Burkhard Kleinert                                                         Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                    Bezirksstadtrat

                                     Abt. Stadtentwicklung

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen