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Drucksache - V-0594
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Bezirksamt Pankow von Berlin 2004 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:
In
Erledigung der Drucksache
Nr.: V – 0594/03 Vorlage zur Kenntnisnahmefür die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Halteverbot (Z 283) Krontaler Str., 13125 Berlin KarowWir bitten zur Kenntnis zu nehmen. In Erledigung der in der 20. Tagung der BVV am 28. Jan. 2004 angenommenen
Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache V – 0594/03: Dem Bezirksamt wird empfohlen, in Zusammenarbeit mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu prüfen, ob der Straßenabschnitt Krontaler Straße/Straße 100, in Fahrtrichtung Blankenburg bis zur Eisenbahnbrücke als Halteverbot (Z 283) einseitig ausgewiesen werden kann. wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Mit Schreiben vom 05. Febr. 2004 hat das Bezirksamt die zuständige
Straßenverkehrsbehörde um Prüfung der Empfehlung und um Stellungnahme gebeten. Die zuständige Behörde antwortet mit Schreiben vom 22.06.2004 wie
nachstehend: „dem Antrag der BVV Pankow von Berlin zum Aufstellen von Zeichen 283 StVO
in der Krontaler Straße 100 bis zur Bahnbrücke stimmen ich nicht zu. Die Krontaler Straße befindet sich in der 30km/h-Zone 1801 und hat eine
Fahrbahnbreit von ca. 4,50 m wo das Parken gemäß § 12 Abs. 3 Nr.3 StVO nicht
gestattet ist. Die ca. 1,50 m breiten Seitenstreifen haben einen so hohen Bewuchs von
Pflanzen jeder art, dass eine Benutzung durch Fußgänger nicht möglich ist.
Hinter dem Kurvenbereich bis zur Bahnbrücke befindet sich auf der nördlichen
Seite eine Leitplanke und auf der südlichen Seite ist die gleiche
Beschaffenheit des Seitenstreifens gegeben, wie zuvor geschildert. Damit eine Gehbeziehung für Fußgänger möglich ist, sollten erst mal die
Seitenstreifen vom Wildwuchs befreit werden. Prädestiniert ist dafür die südwestlichen Straßenseite. Die Maßnahmen sind meiner Meinung nach nicht nur in dem o.g.
Straßenabschnitt notwendig, sondern sollten in diesem Zusammenhang durchgängig
bis zur Flaischlenstraße in Blankenburg hergestellt werden, da in diesem
Bereich durch den in der Nähe befindlichen „Pankewanderweg“ und dem
Naturschutzgebiet „Karower Teiche“ viele Fußgänger unterwegs sind“. Das Tiefbauamt wird im Rahmen seiner sehrbegrenzten finanziellen Mitteln
die Beseitigung des Wildwuchses beauftragen. Das Aufstellen von Pollern, wie
von der Straßenverkehrsbehörde empfohlen, ist aus ebendiesen finanziellen
Gründen nicht möglich. Haushaltsmäßige
Auswirkungen: keine Gleichstellungsrelevante Auswirkungenkeine Auswirkungen
auf eine nachhaltige Entwicklung: keine Kinder- und Familienverträglichkeitnicht
betroffen ............................................. .................................................... Burkhard
Kleinert Martin
Federlein Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Abt.
Stadtentwicklung |
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