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Drucksache - V-0593
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Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .09.2005 An die Bezirksverordnetenversammlung in Erledigung der Druck- sache
Nr.: V – 0593/03 Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht
Evaluierung im Bereich der
„entgeltfinanzierten Betreuungskosten“
Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In
Erledigung des in der 18. Sitzung am 12.11.2003 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: V-0593/03: „ein transparentes Verfahren zur Fallrevision im
Bereich „entgeltfinanzierter Betreuungskosten“ ( in Anlehnung an das Verfahren
bei den Hilfen zur Erziehung) zu entwickeln und umzusetzen, mit dem Ziel : -
die eingesetzten Maßnahmen auf ihre fachliche Qualität und Wirksamkeit
zu überprüfen -
Kostenstrukturen zu erfassen und den Einsatz der Mittel zu optimieren.“ Der BVV
ist in der 20. Tagung ( 28.01.04) das Verfahren zur Kenntnis zu geben. Der
Schlussbericht über die Umsetzung ist bis zur 26. Tagung der BVV ( 29.09.04)
vorzulegen. wird gemäß
§ 13 BezVG berichtet: Ein Kernpunkt der Strukturempfehlung
für ein „Modellsozialamt 2005“, die der
Senat am 06.09.05 zustimmend zur Kenntnis genommen hat, ist die Schaffung eines Fallmanagements im Bereich der
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem Sozialbuch XII ( SGB XII).
Für
den Bezirk Pankow ist die Einführung des Fallmanagements zum 01.01.06
vorgesehen und derzeit ein Schwerpunkt
der Tätigkeit im Bereich Soziales. In
einem ersten Schritt werden
Dienstkräfte, die zukünftig im Fallmanagement tätig sein werden, im Oktober
beginnend geschult und auf ihren Einsatz vorbereitet. Weiterhin ist
für den Bereich des Fallmanagements eine Herabsetzung der Fallzahlen pro
Dienstkraft geplant, damit eine intensivere Betreuung und effektivere
Versorgung des genannten Personenkreises sichergestellt werden kann. Ebenfalls
im Zuge der Einführung des Fallmanagements wird eine Fallrevision durchgeführt. Durch
diese Vorgehensweise soll der Fallmanager zukünftig in der Lage sein, den
Einsatz der Mittel zu optimieren und die fachliche Qualität und Wirksamkeit der
eingesetzten Maßnahmen überprüfen und kontrollieren zu können. Darüber
hinaus werden schon jetzt im Rahmen der Kostenkontrolle, Gesamtpläne ab einer
Laufzeit von drei Jahren und veranschlagten Jahresraten ab 40.000 Euro
Sozialhilfe sowie Gesamtpläne mit einer Laufzeit bis zu drei Jahren bei einem
Gesamtbetrag ab 50.000 Euro Sozialhilfe durch die Leiterin der Abteilung
schlussgezeichnet. Somit
ist ein Gesamtkonzept erstellt, welches den gestellten Anforderungen entspricht. Haushaltsmäßige
Auswirkungen
keine Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen
Keine Auswirkungen auf die
nachhaltige Entwicklung
Keine Kinder- und
Familienverträglichkeit
Keine Burkhard
Kleinert Lioba
Zürn- Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für Gesundheit und Soziales |
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