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Drucksache - V-0559
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Siehe
Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin 11.08.2004 Abt.
Jugend, Schule und Sport Bezirksstadträtin An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr.: in
Erledigung der Drucksache Nr.: V-0559/03 Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht
Zulässigkeit von
Hallenfußball in für Fußball geeigneten Sporthallen
Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In
Erledigung der in der 18. Sitzung am 12.11.2003 angenommen Empfehlung der
Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: V-0559/03 1. Das Bezirksamt wird ersucht,
Hallenfußballturniere in geeigneten Hallen zuzulassen. 2. Darüber hinaus wird nach Maßgabe
der Verfügbarkeit von Hallen Freizeitfußball
zugelassen. 3. Das Bezirksamt legt in Abstimmung mit der Sport-Arbeitsgemeinschaft Nordost beim Hallenzeiten-Vergabeverfahren die zugelassenen Sportgeräte sowohl für den Freizeit-fußball, als auch für die im Verband organisierten Vereine fest. wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: zu 1. und 2.: In Abstimmung zwischen dem Immobilienservice, Fachbereich Hochbau, und dem Fachbereich Sport wurden geeignete Hallen, in denen Fußball gespielt werden darf, festgestellt. Es wurden für das Fußballtraining der Altersklasse bis 12 Jahre 36 Hallen, für den Freizeitfußball 30 Hallen und für Fußballturniere 11 Hallen als geeignet befunden. Die Hallen sind über den gesamten Bezirk verteilt. zu 3.: Für das Vergabeverfahren wurde mit der Sport-Arbeitsgemeinschaft Nordost e.V. folgende Regelung getroffen: 1.
Das
Fußballtraining für Kinder bis 12 Jahre erfolgt ohne Einschränkung. 2.
Fußballtraining
für Freizeitsportler erfolgt grundsätzlich mit Softbällen. 3.
Fußballturniere
erfolgen in den dafür vorgesehenen Sporthallen nur mit zugelassenen
Hallenfußbällen mit besonderem Oberflächenmaterial. Abweichungen können in Abstimmung mit der
Sport-Arbeitsgemeinschaft von der Vergabestelle im Einzelfall festgelegt
werden. Zuwiderhandlungen werden mit Entzug der Hallenzuweisung geahndet. Die
Regelung wurde vom Ausschuss für Schule und Sport auf seiner Sitzung am 01.
Juni 2004 ohne Änderungswünsche zur Kenntnis genommen. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Burkhard Kleinert Christine
Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für Jugend, Schule und
Sport |
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