Drucksache - V-0559  

 
 
Betreff: Zulässigkeit von Hallenfußball in für Fußball geeigneten Sporthallen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.09.2003 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen     
Ausschuss für Schule und Sport Vorberatung
28.10.2003 
18. Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.11.2003 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.01.2004 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.09.2004 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, 17.09.03
BE Schule und Sport, 12.11.03
VzK 1.ZB gem.§13 BezVG, 28.01.04
VzK SB gem.§13 BezVG, 01.09.04

Siehe Anlage

Siehe Anlage

Liegt elektronisch nicht vor

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                          11.08.2004

Abt. Jugend, Schule und Sport

Bezirksstadträtin

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                      Drucksache Nr.:

 

                                                                                                            in Erledigung der

Drucksache Nr.: V-0559/03

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

            Zulässigkeit von Hallenfußball in für Fußball geeigneten Sporthallen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung der in der 18. Sitzung am 12.11.2003 angenommen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: V-0559/03

 

1. Das Bezirksamt wird ersucht, Hallenfußballturniere in geeigneten Hallen zuzulassen.

 

2. Darüber hinaus wird nach Maßgabe der Verfügbarkeit von Hallen Freizeitfußball

   zugelassen.

 

 3. Das Bezirksamt legt in Abstimmung mit der Sport-Arbeitsgemeinschaft Nordost beim   

     Hallenzeiten-Vergabeverfahren die zugelassenen Sportgeräte sowohl für den Freizeit-fußball, als auch für die im Verband organisierten Vereine fest.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

zu 1. und 2.:

In Abstimmung zwischen dem Immobilienservice, Fachbereich Hochbau, und dem Fachbereich Sport wurden geeignete Hallen, in denen Fußball gespielt werden darf, festgestellt. Es wurden für das Fußballtraining der Altersklasse bis 12 Jahre 36 Hallen, für den Freizeitfußball 30 Hallen und für Fußballturniere 11 Hallen als geeignet befunden. Die Hallen sind über den gesamten Bezirk verteilt.

 

zu 3.:

Für das Vergabeverfahren wurde mit der Sport-Arbeitsgemeinschaft Nordost e.V. folgende Regelung getroffen:

 

1.    Das Fußballtraining für Kinder bis 12 Jahre erfolgt ohne Einschränkung.

2.    Fußballtraining für Freizeitsportler erfolgt grundsätzlich mit Softbällen.

3.    Fußballturniere erfolgen in den dafür vorgesehenen Sporthallen nur mit zugelassenen Hallenfußbällen mit besonderem Oberflächenmaterial.

 

Abweichungen können in Abstimmung mit der Sport-Arbeitsgemeinschaft von der Vergabestelle im Einzelfall festgelegt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Entzug der Hallenzuweisung geahndet. Die Regelung wurde vom Ausschuss für Schule und Sport auf seiner Sitzung am 01. Juni 2004 ohne Änderungswünsche zur Kenntnis genommen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                        Christine Keil              

Bezirksbürgermeister                                                 Bezirksstadträtin für

Jugend, Schule und Sport

 

 

 

 

 

 
 

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