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Drucksache - V-0585
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Siehe
Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 2004 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr.: In
Erledigung der Drucksache
Nr.: V – 0585/03 Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13
BezVG Schlussbericht Verkehrsberuhigung in der CantianstraßeWir bitten zur Kenntnis zu nehmen. In Erledigung des in der 19. Tagung der BVV am 10.
Dez. 2003 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache
V – 0585/03: „Das Bezirksamt wird ersucht, mit den zuständigen
Straßenverkehrsbehörden zu prüfen, wie in der Cantianstraße verkehrsberuhigende
Maßnahmen durchgeführt werden können.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Mit Schreiben vom 05. Jan. 2004 hat das Tiefbauamt
die zuständige Straßenverkehrsbehörde beim Polizeipräsidenten in Berlin um Prüfung
der Empfehlung und um kurzfristige Stellungnahme gebeten. Die Straßenverkehrsbehörde erklärt, „Die Cantianstraße ist ihrer Klassifizierung nach
eine reine Wohnstraße, die sich in einer Tempo-30-Zone befindet. Die Verkehrszeichen sind meines Erachtens deutlich
erkennbar. Ich meine, dass, von Einzelfällen abgesehen, nicht
die Aufstellorte der Verkehrszeichen oder deren Sichtbarkeit das von Ihnen
bemängelte Verkehrsverhalten bewirkt. Vielmehr dürfte die zunehmend mangelnde
Akzeptanz der Fahrzeugführer zu den überhöhten Geschwindigkeiten führen.
Diesbezüglich darf ich Ihnen versichern, dass wir bemüht sind, im Rahmen
unserer personellen Möglichkeiten bei der Verkehrsüberwachung gegen ein solches
Fehlverhalten einzuschreiten. Sie werden jedoch Verständnis dafür haben, dass
eine lückenlose Verkehrsüberwachung einzelner Bereiche wegen der Vielfalt der
Aufgaben der Schutzpolizei, der Größe des von ihr zu überwachenden Gebietes und
dementsprechend aus personellen Gründen nicht erfolgen kann. Abschließend weise ich darauf hin, dass ich mit
Schreiben vom 30.01.2004 im Bereich Am Falkplatz/Gleimstraße und
Gaudystraße/Cantianstraße im Interesse der Sicherheit und Ordnung im
Straßenverkehr die Zeichen 267 StVO [Verbot der Einfahrt] (in klappbarer
Ausführung) im Bedarfsfall z.B. bei Veranstaltungen in der Max-Schmeling-Halle
straßenverkehrsbehördlich angeordnet habe. Diese Verkehrszeichen werden nach
der jeweiligen Entscheidung der Schutzpolizei vor Ort in Betrieb genommen.
Damit ist ein reibungsloses Abfließen des Verkehrs ohne Inanspruchnahme der
Cantianstraße gewährleistet.“ Weiterführende verkehrsbehördliche Maßnahmen werden
von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nicht angeordnet. Der zuständigen Straßenbaubehörde sind Maßnahmen
baulicher Art, wie z.B. die Einordnung von Gehwegvorstreckungen im
Einmündungsbereich der Milastraße oder auch in Höhe des Stadioneingangs auf
Grund der unauskömmlichen finanziellen Ausstattung nicht möglich. Ebenfalls ist eine Einordnung von baulichen Maßnahmen
in Programme der Sonderfinanzierungen über das Quartiersmanagement derzeitig
nicht möglich. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine Gleichstellungsrelevante Auswirkungenkeine Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung: keine Kinder- und Familienverträglichkeitnicht betroffen ............................................. .................................................... Burkhard Kleinert Martin
Federlein Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Abt.
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