Drucksache - V-0585  

 
 
Betreff: Verkehrsberuhigung in der Cantianstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der Linkspartei. PDSBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.11.2003 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr Vorberatung
02.12.2003 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.12.2003 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
03.03.2004 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.05.2004 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag PDS, 12.11.03
BE Ausschuss Verkehr, 10.12.03
VzK 1.ZB gem.§13 BezVG, 03.03.04
VzK SB gem.§13 BezVG, 12.05.04

Siehe Anlage

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                     2004

 

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache Nr.:

                                                                                                In Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: V – 0585/03

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

 

 

Verkehrsberuhigung in der Cantianstraße

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen.

 

In Erledigung des in der 19. Tagung der BVV am 10. Dez. 2003 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache V – 0585/03:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden zu prüfen, wie in der Cantianstraße verkehrsberuhigende Maßnahmen durchgeführt werden können.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

 

Mit Schreiben vom 05. Jan. 2004 hat das Tiefbauamt die zuständige Straßenverkehrsbehörde beim Polizeipräsidenten in Berlin um Prüfung der Empfehlung und um kurzfristige Stellungnahme gebeten.

 

Die Straßenverkehrsbehörde erklärt,

„Die Cantianstraße ist ihrer Klassifizierung nach eine reine Wohnstraße, die sich in einer Tempo-30-Zone befindet.

Die Verkehrszeichen sind meines Erachtens deutlich erkennbar.

Ich meine, dass, von Einzelfällen abgesehen, nicht die Aufstellorte der Verkehrszeichen oder deren Sichtbarkeit das von Ihnen bemängelte Verkehrsverhalten bewirkt. Vielmehr dürfte die zunehmend mangelnde Akzeptanz der Fahrzeugführer zu den überhöhten Geschwindigkeiten führen. Diesbezüglich darf ich Ihnen versichern, dass wir bemüht sind, im Rahmen unserer personellen Möglichkeiten bei der Verkehrsüberwachung gegen ein solches Fehlverhalten einzuschreiten. Sie werden jedoch Verständnis dafür haben, dass eine lückenlose Verkehrsüberwachung einzelner Bereiche wegen der Vielfalt der Aufgaben der Schutzpolizei, der Größe des von ihr zu überwachenden Gebietes und dementsprechend aus personellen Gründen nicht erfolgen kann.

Abschließend weise ich darauf hin, dass ich mit Schreiben vom 30.01.2004 im Bereich Am Falkplatz/Gleimstraße und Gaudystraße/Cantianstraße im Interesse der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr die Zeichen 267 StVO [Verbot der Einfahrt] (in klappbarer Ausführung) im Bedarfsfall z.B. bei Veranstaltungen in der Max-Schmeling-Halle straßenverkehrsbehördlich angeordnet habe. Diese Verkehrszeichen werden nach der jeweiligen Entscheidung der Schutzpolizei vor Ort in Betrieb genommen. Damit ist ein reibungsloses Abfließen des Verkehrs ohne Inanspruchnahme der Cantianstraße gewährleistet.“

 

Weiterführende verkehrsbehördliche Maßnahmen werden von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nicht angeordnet.

 

Der zuständigen Straßenbaubehörde sind Maßnahmen baulicher Art, wie z.B. die Einordnung von Gehwegvorstreckungen im Einmündungsbereich der Milastraße oder auch in Höhe des Stadioneingangs auf Grund der unauskömmlichen finanziellen Ausstattung nicht möglich.

Ebenfalls ist eine Einordnung von baulichen Maßnahmen in Programme der Sonderfinanzierungen über das Quartiersmanagement derzeitig nicht möglich.

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

keine

 

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung:

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.............................................                                       ....................................................

Burkhard Kleinert                                                      Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadtrat

                                     Abt. Stadtentwicklung

 

 

 
 

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