Drucksache - V-0584  

 
 
Betreff: Fußgängerüberweg in der Bahnhofstraße in Französisch Buchholz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der Linkspartei. PDSBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.11.2003 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr Vorberatung
14.01.2004 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.01.2004 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.03.2004 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.09.2004 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag PDS, 12.11.03
BE Ausschuss Verkehr, 28.01.04
VzK 1.ZB gem.§13 BezVG, 31.03.04
VzK SB gem.§13 BezVG, 29.03.04

Siehe Anlage

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                     2004

 

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache Nr.:

                                                                                                In Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: V – 0584/03

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

 

 

 

Fußgängerüberweg in der Bahnhofstraße in Französisch Buchholz

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen.

 

In Erledigung der in der 20. Tagung der BVV am 28. Jan. 2004 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache V – 0584/03:

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden dafür einzusetzen, in der Bahnhofstraße in Französisch Buchholz an der Kreuzung Pasewalker Straße einen Fußgängerüberweg einzurichten.

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Mit Schreiben vom 05. Febr. 2004 hat das Bezirksamt die zuständige Straßenverkehrsbehörde um Prüfung der Empfehlung und um Stellungnahme gebeten.

 

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde antwortete am 31.08.2004 wie nachstehend:

„Ich habe durchaus Verständnis für den Wunsch nach einer optimalen Sicherung des Fußgängerverkehrs über die Bahnhofstraße. Gleichwohl setzt die Anordnung eines Fußgängerüberweges nach der uns bindenden Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bestimmte Kriterien voraus.

Die Voraussetzungen sind im o.g. Bereich auch unter den heutigen Bedingungen nicht gegeben.

Nach meinen Verkehrsbeobachtungen sind selbst während der Verkehrsspitzenzeiten ausreichend große Lücken in der Fahrzeugfolge vorhanden, die es den Fußgängern gestatten, diesen Fahrbahnbereich nach nur kurzen Wartezeiten und ohne besondere Gefährdung zu überschreiten.

Durch die vorhandene Mittelinsel in der Bahnhofstraße wird das Überqueren der Fahrbahn durch die Fußgänger noch erleichtert, da immer nur auf eine Verkehrsrichtung geachtet werden muss.

Abschließend weise ich darauf hin, dass nach Beendigung der Straßenumbaumaßnahmen im Blankenburger Weg eine zusätzliche Straßenverbindung zur Verfügung steht, wodurch eine wesentliche Verkehrsentlastung der Bahnhofstraße zu erwarten ist.

 

 

Unter Berücksichtigung der verkehrlichen Gegebenheiten und im Hinblick auf die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften vermag ich z.Z. keine Notwendigkeit zur Anordnung eines Fußgängerüberweges zu erkennen.

Für die lange Bearbeitungszeit bitte ich um Verständnis.“

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

keine

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung:

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.............................................                                       ....................................................

Burkhard Kleinert                                                      Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadtrat

                                     Abt. Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 

 
 

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