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Drucksache - V-0584
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Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 2004 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr.: In
Erledigung der Drucksache
Nr.: V – 0584/03 Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13
BezVG Schlussbericht Fußgängerüberweg in der Bahnhofstraße in Französisch BuchholzWir bitten zur Kenntnis zu nehmen. In Erledigung der in der 20. Tagung der BVV am 28.
Jan. 2004 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung –
Drucksache V – 0584/03: Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden dafür einzusetzen, in der Bahnhofstraße in Französisch Buchholz an der Kreuzung Pasewalker Straße einen Fußgängerüberweg einzurichten. wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Mit Schreiben vom 05. Febr. 2004 hat das Bezirksamt
die zuständige Straßenverkehrsbehörde um Prüfung der Empfehlung und um
Stellungnahme gebeten. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde antwortete am
31.08.2004 wie nachstehend: „Ich habe durchaus Verständnis für den Wunsch nach einer optimalen Sicherung des Fußgängerverkehrs über die Bahnhofstraße. Gleichwohl setzt die Anordnung eines Fußgängerüberweges nach der uns bindenden Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bestimmte Kriterien voraus. Die Voraussetzungen sind im o.g. Bereich auch unter
den heutigen Bedingungen nicht gegeben. Nach meinen Verkehrsbeobachtungen sind selbst während
der Verkehrsspitzenzeiten ausreichend große Lücken in der Fahrzeugfolge
vorhanden, die es den Fußgängern gestatten, diesen Fahrbahnbereich nach nur
kurzen Wartezeiten und ohne besondere Gefährdung zu überschreiten. Durch die vorhandene Mittelinsel in der Bahnhofstraße
wird das Überqueren der Fahrbahn durch die Fußgänger noch erleichtert, da immer
nur auf eine Verkehrsrichtung geachtet werden muss. Abschließend weise ich darauf hin, dass nach
Beendigung der Straßenumbaumaßnahmen im Blankenburger Weg eine zusätzliche
Straßenverbindung zur Verfügung steht, wodurch eine wesentliche
Verkehrsentlastung der Bahnhofstraße zu erwarten ist. Unter Berücksichtigung der verkehrlichen Gegebenheiten
und im Hinblick auf die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften vermag ich z.Z.
keine Notwendigkeit zur Anordnung eines Fußgängerüberweges zu erkennen. Für die lange Bearbeitungszeit bitte ich um
Verständnis.“ Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine Gleichstellungsrelevante Auswirkungenkeine Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung: keine Kinder- und Familienverträglichkeitnicht betroffen ............................................. .................................................... Burkhard Kleinert Martin
Federlein Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Abt.
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