Praktika (Schüler/-innen und Studierende)

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Das Bezirksamt Neukölln von Berlin bietet im Rahmen vorhandener Kapazitäten eine Vielzahl von interessanten Praktikumsplätzen in verschiedenen Geschäftsbereichen an.

Ziel ist es, dass die Praktikant/-innen einerseits die verschiedenen Aufgaben und Facetten des Bezirksamtes kennen lernen, bereits erworbenes, theoretisches Wissen durch praktische Erfahrungen erweitern. Zu diesem Zweck wird verstärkt für Praktika mit unterschiedlicher Dauer und differenziertem Anspruch für die verschiedenen Personengruppen geworben. Auf diesem Wege soll der potenzielle Verwaltungsnachwuchs identifiziert, langfristig gewonnen, gebunden und gefördert werden.

Wir können insbesondere folgende Praktika anbieten:

Pflichtpraktika:

• verpflichtendes, in der Ausbildungs- oder Studienordnung festgeschriebenes Praktikum, welches zum Erlangen des Abschlusses notwendig ist.

Pflichtpraktikanten/-innen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 400,00 € monatlich erhalten.

Vorpraktika:

• sind Praktika, die als Zulassungsvoraussetzung für den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums gefordert werden.

Vorpraktikant/-innen erhalten ein Entgelt von mindestens 440,00 € monatlich.

Schülerpraktika:

• sind Praktika, die als Bestandteil einer allgemeinbildenden Schulausbildung absolviert werden müssen. Diese dauern in der Regel zwei bis drei Wochen.

Grundsätze
Für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren gelten folgende Grundsätze:
• Bewerbungen sollen im Idealfall drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Beginn des Praktikumseinsatzes vorliegen, können aber auch kurzfristiger eingereicht werden,
• Die Dauer reicht im Allgemeinen von zweiwöchigen Schülerpraktika bis zu mehrmonatigen Pflichtpraktika,
• für das Praktikum besteht nach Prüfung die Möglichkeit der Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 400,00 €; Fahrt- und Unterbringungskosten können nicht erstattet werden.

Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung an, falls Ihre Hochschule, Schule oder Weiterbildungsträger formelle Anforderungen an die Praktikumsgestaltung stellt (z. B. an die Qualifikation der Ausbilder/-innen, zu beachtende Grundsätze aus den jeweiligen Praktikumsordnungen oder vorgegebene standardisierte Vertragsentwürfe).

Bewerbungsschluss:
Bewerbungen für ein Praktikum beim Bezirksamt Neukölln werden jederzeit entgegengenommen.

Um sich initiativ zu bewerben, klicken Sie bitte hier

Einzureichende Unterlagen:
• aussagekräftiges Anschreiben
• aktuellen tabellarischen Lebenslauf
• aktuelle Studien-, Ausbildungs- oder Schulbescheinigung
• Praktikumsordnung bzw. Nachweis über Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums oder der Ausbildung bzw. der Schule
• ggf. Modulübersicht mit bisherigen Studienleistungen bzw. letzten beiden Zeugnisse
• ggf. bisherige Arbeitszeugnisse

Geben Sie in Ihrer Bewerbung bitte an, in welchem Geschäftsbereich bzw. welchem Amt Sie gerne eingesetzt werden möchten oder halten Sie dies bewusst offen.
Informationen zu den Geschäftsbereichen und Ämtern entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz des Bezirksamtes Neukölln.

Geben Sie in Ihrer Bewerbung bitte an, in welcher Abteilung bzw. welchem Amt Sie gerne eingesetzt werden möchten oder halten Sie dies bewusst offen.
Informationen zu den Abteilungen und Ämtern entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz des Bezirksamtes Neukölln.