Grundsätze
Für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren gelten folgende Grundsätze:
• Bewerbungen sollen im Idealfall drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Beginn des Praktikumseinsatzes vorliegen, können aber auch kurzfristiger eingereicht werden,
• Die Dauer reicht im Allgemeinen von zweiwöchigen Schülerpraktika bis zu mehrmonatigen Pflichtpraktika,
• für das Praktikum besteht nach Prüfung die Möglichkeit der Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 400,00 €; Fahrt- und Unterbringungskosten können nicht erstattet werden.
Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung an, falls Ihre Hochschule, Schule oder Weiterbildungsträger formelle Anforderungen an die Praktikumsgestaltung stellt (z. B. an die Qualifikation der Ausbilder/-innen, zu beachtende Grundsätze aus den jeweiligen Praktikumsordnungen oder vorgegebene standardisierte Vertragsentwürfe).
Bewerbungsschluss:
Bewerbungen für ein Praktikum beim Bezirksamt Neukölln werden jederzeit entgegengenommen.
Um sich initiativ zu bewerben, klicken Sie bitte hier
Einzureichende Unterlagen:
• aussagekräftiges Anschreiben
• aktuellen tabellarischen Lebenslauf
• aktuelle Studien-, Ausbildungs- oder Schulbescheinigung
• Praktikumsordnung bzw. Nachweis über Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums oder der Ausbildung bzw. der Schule
• ggf. Modulübersicht mit bisherigen Studienleistungen bzw. letzten beiden Zeugnisse
• ggf. bisherige Arbeitszeugnisse
Geben Sie in Ihrer Bewerbung bitte an, in welchem Geschäftsbereich bzw. welchem Amt Sie gerne eingesetzt werden möchten oder halten Sie dies bewusst offen.
Informationen zu den Geschäftsbereichen und Ämtern entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz des Bezirksamtes Neukölln.
Geben Sie in Ihrer Bewerbung bitte an, in welcher Abteilung bzw. welchem Amt Sie gerne eingesetzt werden möchten oder halten Sie dies bewusst offen.
Informationen zu den Abteilungen und Ämtern entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz des Bezirksamtes Neukölln.