Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Nach Mitteilung des Gesundheitsamtes sind in der Neufassung
der Verordnung zur Bekämpfung von Schädlingen (SchädlingsbekVO) eindeutige
Regelungen für Eingriffsmaßnahmen gegen die Straßentaube als
Gesundheitsschädling vorgesehen. So werden die Tauben nach dieser Verordnung
als Schädlinge definiert, „wenn auf Grund der Massierung der Tiere
verwahrloste Nistplätze und Kotansammlungen in unmittelbarer Nähe von
hygienisch sensiblen Aufenthaltsbereichen des Menschen entstehen“. Damit
erhält das Gesundheitsamt eine Rechtsgrundlage, um gegenüber dem Grundstückseigentümer
oder sonstigen Pflichtigen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen anzuordnen.
Allerdings sind bei Tauben ausschließliche mechanische Abwehrmaßnahmen unter
Beachtung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen zulässig.
Zurzeit muss sich das Gesundheitsamt bei Beschwerden wegen
fehlender Rechtsnormen auf Information und Beratung der Verantwortlichen
beschränken. Dabei werden auch Ortsbesichtigungen vorgenommen und die
Verantwortlichen auf erfolgversprechende Bekämpfungsmaßnahmen hingewiesen. Bei
Missständen im Bereich von übergeordneten Objekten im öffentlichen Raum wie
beispielsweise Eisenbahn- und Autobahnbrücken wird die zuständige
Senatsverwaltung informiert.
Die neue Verordnung der Senatsverwaltung für Gesundheit,
Umwelt und Verbraucherschutz befindet sich derzeit im Mitzeichnungsverfahren.
Mit dem Inkrafttreten ist noch in diesem Jahr zu rechnen.
Das Bezirksamt wird neue Erkenntnisse im Ausschuss für
Bürgerdienste und Gesundheit bekanntgeben und sieht den BVV-Beschluss damit als
erledigt an.
31.10.2007 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 12.6 - überwiesen
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen des Senats
dafür einzusetzen, dass eine öffentliche Ermächtigung dafür geschaffen wird,
dass eine gesundheitsgefährdende Ansammlung von Tauben und deren Verschmutzung
im öffentlichen Raum bekä
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen
Stellen des Senats dafür einzusetzen, dass eine öffentliche Ermächtigung dafür
geschaffen wird, dass eine gesundheitsgefährdende Ansammlung von Tauben und
deren Verschmutzung im öffentlichen Raum bekämpft werden kann. Dazu wird das
Bezirksamt ersucht, ein schlüssiges Konzept zu erstellen, um Nist- und
Aufenthaltsplätze von Straßentauben und deren Verschmutzungen im öffentlichen
Straßenland zu beseitigen sowie wirksame Maßnahmen zur Verhinderung der
Verbreitung und Fortpflanzung der Straßentauben zu entwickeln. Dieses Konzept
ist dann schnellstmöglich umzusetzen.
Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für
Bürgerdienste und Gesundheit (federführend) und in den Ausschuss für
Naturschutz und Grünflächen sowie in den Ausschuss für Wohnen und Umweltschutz wird
einstimmig zugestimmt.
07.11.2007 - Ausschuss für Wohnen und Umweltschutz
Ö 2 - erledigt
Zurücküberweisung an den Ältestenrat
Zurücküberweisung
an den Ältestenrat
06.12.2007 - Ausschuss für Naturschutz und Grünflächen
Ö 4 - erledigt
Grundsätzlich sprechen sich die Anwesenden für die Eindämmung der
Taubenpopulation aus, jedoch wird die Zuständigkeit des Ausschusses für
Naturschutz- und Grünflächen für die Beratung diskutiert
Grundsätzlich sprechen sich die
Anwesenden für die Eindämmung der Taubenpopulation aus, jedoch wird die
Zuständigkeit des Ausschusses für Naturschutz- und Grünflächen für die Beratung
diskutiert. Zusammenfassend hält der Vorsitzende fest, dass sich der Ausschuss
nicht zuständig fühlt.
10.04.2008 - Ausschuss für Bürgerdienste und Gesundheit
Ö 2 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Die CDU weist auf die zunehmende Verschmutzung des öffentlichen
Straßenlandes durch Straßentauben hin und hält es für erforderlich, Maßnahmen
zur Verhinderung der Verbreitung und Fortpflanzung der Straßentauben zu
entwickeln
Die CDU weist
auf die zunehmende Verschmutzung des öffentlichen Straßenlandes durch
Straßentauben hin und hält es für erforderlich, Maßnahmen zur Verhinderung der
Verbreitung und Fortpflanzung der Straßentauben zu entwickeln. Insbesondere im
Bereich der S-Bahnbrücken sind starke Verschmutzungen festzustellen.
Herr Dr.
Morawski berichtet, dass ein Modellversuch mit der
„Anti-Baby-Pille“ für Tauben in Kreuzberg gescheitert ist. Insofern
kommen zur Zeit nur mechanische Abwehrmaßnahmen im Rahmen des Tierschutzes in
Betracht.
Nach kurzer
Aussprache wird dem Antrag einstimmig zugestimmt. Frau Bezirksstadträtin
Vogelsang erklärt, dass sie sich wegen der Verschmutzungen im Bereich der
S-Bahnbrücken mit der S-Bahn AG in Verbindung setzen will.
23.04.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 10.5 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme
des Antrages in folgender Fassung:
Der Ausschuss empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender
Fassung:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen
Stellen des Senats dafür einzusetzen, dass eine öffentliche Ermächtigung dafür
geschaffen wird, dass eine gesundheitsgefährdende Ansammlung von Tauben und
deren Verschmutzung im öffentlichen Raum bekämpft werden kann. Dazu wird das
Bezirksamt ersucht, ein schlüssiges Konzept zu erstellen, um Nist- und
Aufenthaltsplätze von Straßentauben und deren Verschmutzungen im öffentlichen
Straßenland zu beseitigen sowie wirksame Maßnahmen zur Verhinderung der
Verbreitung und Fortpflanzung der Straßentauben zu entwickeln. Dieses Konzept
ist dann schnellstmöglich umzusetzen.
Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugestimmt.
15.10.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 15.2 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen