Drucksache - 0452/XVIII
Entsprechend dem Beschluss
der Bezirksverordnetenversammlung vom 23.01.2008 hat die Abteilung Jugend den
Geschäftsführer des Jobcenters Neukölln am 18.03.2008 angeschrieben. In diesem
Zusammenhang führte er mit Schreiben vom 18.04.2008 folgendes aus: Bei allem Verständnis für die Sorge des
Jugendhilfeausschusses um das Kindeswohl, das eventuell bei Leistungskürzungen
von Familienangehörigen tangiert werden kann, hegt der Geschäftsführer zunächst
datenschutzrechtliche Bedenken, prophylaktisch alle Bedarfsgemeinschaften zu
melden, die von einer Sanktionierung oder Leistungseinstellung betroffen sind.
Hier sind seines Erachtens noch tiefer gehende Prüfungen erforderlich. Laut einer aktuellen Analyse der in 2008 verhängten
Sanktionen leben in mindestens 30 Prozent der Bedarfsgemeinschaften Kinder.
Werden die bisher verhängten Leistungseinschränkungen hochgerechnet, würden ca.
4.000 Bedarfsgemeinschaften mit Kindern im Jahr direkt oder indirekt von
Leistungseinschränkungen betroffen sein. Berücksichtigt sind auch die Familien,
in denen minderjährige Jugendliche oder volljährige Geschwisterkinder unter 25
Jahren, die als Teil der Bedarfsgemeinschaft leben, sanktioniert werden. Der
Beschluss beabsichtigt, die Gefahr einer Mangelversorgung von Kindern aus
materieller Not zu lindern. Bei einer Größenordnung von 4.000
Bedarfsgemeinschaften fragt sich der Geschäftsführer, ob der
sozialpädagogischen Dienst des Jugendamtes diese Aufgabe mit den ihm zur
Verfügung stehenden Mitteln zu realisieren vermag. Darüber hinaus sieht er diesen Auftrag nicht als Aufgabe des
sozialpädagogischen Dienstes definiert. Es stellen sich ihm die Fragen, ob alle
Familien aufgesucht werden, um eine Mangelversorgung festzustellen, ob und mit
welchen Mitteln eine festgestellt Mangelversorgung gemindert werden soll und ob
der Familie zusätzliche finanzielle Hilfen oder Sachleistungen in Aussicht
gestellt werden. Seitens des Jobcenters verweist der Geschäftsführer darauf,
dass eine fallweise Zusammenarbeit mit den dort zur Verfügung stehenden
Personalressourcen in der genannten Größenordnung nicht realisiert werden kann.
Der aus der innerorganisatorischen Abwicklung resultierende Mehraufwand wäre
nur zu rechtfertigen, wenn die rechtlichen Fragen geklärt sind und tatsächlich
Informationen in dieser Größenordnung von den Mitarbeitern des Jugendamtes
sinnvoll verarbeitet werden können. Im Rahmen der bestehenden Kooperationsvereinbarung zum
Kinderschutz versichert er, dass die Mitarbeiter selbstverständlich weiterhin
in jedem Einzelfall wie bisher mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen werden,
sofern Verdachtsmomente für Verletzungen des Kinderschutzes vorliegen,
unabhängig von einer Kürzung der Geldleistung. Das Bezirksamt sieht den Beschluss
damit als erledigt an. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
BVV-Büro Neukölln
Zimmer: A 201
- Tel.: (030) 90239-2386
- Tel.: (030) 90239-2359
- Tel.: (030) 90239-2307
- Fax: (030) 90239-3734
- E-Mail an die BVV Neukölln
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Neukölln
- 166
- N7
- M43
-
U Rathaus Neukölln
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung
an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen
an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen