Drucksache - 0443/XVIII
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nach Mitteilung des Gesundheitsamtes sind in der Neufassung
der Verordnung zur Bekämpfung von Schädlingen (SchädlingsbekVO) eindeutige
Regelungen für Eingriffsmaßnahmen gegen die Straßentaube als
Gesundheitsschädling vorgesehen. So werden die Tauben nach dieser Verordnung
als Schädlinge definiert, „wenn auf Grund der Massierung der Tiere
verwahrloste Nistplätze und Kotansammlungen in unmittelbarer Nähe von
hygienisch sensiblen Aufenthaltsbereichen des Menschen entstehen“. Damit
erhält das Gesundheitsamt eine Rechtsgrundlage, um gegenüber dem Grundstückseigentümer
oder sonstigen Pflichtigen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen anzuordnen.
Allerdings sind bei Tauben ausschließliche mechanische Abwehrmaßnahmen unter
Beachtung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen zulässig. Zurzeit muss sich das Gesundheitsamt bei Beschwerden wegen
fehlender Rechtsnormen auf Information und Beratung der Verantwortlichen
beschränken. Dabei werden auch Ortsbesichtigungen vorgenommen und die
Verantwortlichen auf erfolgversprechende Bekämpfungsmaßnahmen hingewiesen. Bei
Missständen im Bereich von übergeordneten Objekten im öffentlichen Raum wie
beispielsweise Eisenbahn- und Autobahnbrücken wird die zuständige
Senatsverwaltung informiert. Die neue Verordnung der Senatsverwaltung für Gesundheit,
Umwelt und Verbraucherschutz befindet sich derzeit im Mitzeichnungsverfahren.
Mit dem Inkrafttreten ist noch in diesem Jahr zu rechnen. Das Bezirksamt wird neue Erkenntnisse im Ausschuss für
Bürgerdienste und Gesundheit bekanntgeben und sieht den BVV-Beschluss damit als
erledigt an. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
BVV-Büro Neukölln
Zimmer: A 201
- Tel.: (030) 90239-2386
- Tel.: (030) 90239-2359
- Tel.: (030) 90239-2307
- Fax: (030) 90239-3734
- E-Mail an die BVV Neukölln
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Neukölln
- 166
- N7
- M43
-
U Rathaus Neukölln
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung
an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen
an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen