Drucksache - 0451/XVIII
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom
31. Oktober 2007 ist das Bezirksamt ersucht worden, in Umsetzung des im Jahr
2007 angelaufenen 100.000-Stellen-Programm des Bundes für Langzeitarbeitslose
die Punkte: „Bestimmung der Einsatzfelder des Programms, Auswahl und
Träger bei der Umsetzung des Programms, weitere Modalitäten der inhaltlichen
und organisatorischen Umsetzung des Programms und die Einordnung in das
Arbeitsmarktprogramm 2008“ mit der Geschäftsführung des JobCenters
Neukölln abzuklären. Im JobCenter Neukölln wurde nach Auskunft des
stellvertretenden Geschäftsführers seit 2007 insgesamt 608 Anträgen auf einen
Beschäftigtenzuschuss entsprochen. Im Jahr 2007 erfolgte eine Bewilligung für
53, im Jahr 2008 für 364 und im Jahr 2009 bisher für 191 Förderfälle. Davon wurden insgesamt acht Förderfälle für
Arbeitsaufnahmen bei Arbeitgebern bewilligt. Für eine Arbeitsaufnahme bei
gemeinnützigen Trägern erfolgte somit eine Gewährung für 600 Förderfälle. Für sieben Anträge auf einen Beschäftigtenzuschuss
erfolgte eine Bewilligung ohne Kofinanzierung vom Land. Im Jahr 2007 wurde die Kofinanzierung der im JobCenter
Neukölln geförderten Fälle uneingeschränkt durch die GsuBmbH vorgenommen. Dabei
handelte es sich ausschließlich um die Förderung der
„Stadtteilmütter“. In den Jahren 2008 und 2009 erfolgte bezüglich
der Kofinanzierung eine Zusammenarbeit mit den Gesellschaften Zukunft im
Zentrum, SPI Consult GmbH und der comovis GbR. Hierbei wurden überwiegend Arbeitnehmer in einer
Vollzeitbeschäftigung gefördert. Lediglich im Rahmen der Förderung der
„Stadtteilmütter“ sind Teilzeitbeschäftigungen mit einer
wöchentlichen Arbeitszeit von unter 30 Stunden zu verzeichnen. In der Regel
sind die geförderten Arbeitnehmer über 25 Jahre alt. Die Ausnahme bilden zwei
Förderfälle für den Bereich der „Stadtteilmütter“. Die Förderung erfolgt grundsätzlich für eine Dauer von
24 Monaten und in Höhe von 75 %. In den meisten Fällen werden
Qualifizierungskosten für die Dauer von bis zu 12 Monaten und bis zu einer Höhe
von 200,- Euro beantragt und bewilligt. Kosten für den Aufbau von
Beschäftigungsmöglichkeiten wurden lediglich für eine „Generation der
Stadtteilmütter“ übernommen. Das Bezirksamt sieht den Beschluss damit als erledigt an. |
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