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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Annahme der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung Neukölln für das Haushaltsjahr 2019
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2057/XX |
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VORLAGE |
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Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2019 wird in der Fassung der Anlage mit folgenden Abschlussergebnissen genehmigt: Summe der Ist-Einnahmen | 931.343.380,50 EURO | Summe der Ist-Ausgaben | 923.479.846,72 EURO | Kassenmäßiges Jahresergebnis | 7.863.533,78 EURO | | |
Begründung und Rechtsgrundlage: Der Bezirk hat nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) nach Schluss des Haushaltsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Sie ist ein Teil der Haushalts- und Vermögensrechnung des Landes Berlin, die der Senat nach Artikel 94 der Verfassung von Berlin und nach den §§ 80 - 87 und 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung aufzustellen und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen hat. Darüber hinaus verpflichtet § 4 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz nach Schluss des Rechnungsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen und das erwirtschaftete Abschlussergebnis auf die Globalsumme für den nächsten aufzustellenden Bezirkshaushaltsplan vorzutragen. Über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG, allerdings vorbehaltlich der Entlastung des Senats durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung. Die beiliegende Bezirkshaushaltsrechnung entspricht in ihrer Gestaltung den geltenden Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (Nr. 9 AV § 80 LHO in der Fassung von 2020). Sie weist nach, mit welchen Ergebnissen die Verwaltung gegenüber dem Bezirksplan gewirtschaftet hat. Sie ist im Wesentlichen ein Rechenschaftsbericht in Zahlen über die Haushaltswirtschaft des Bezirksamtes. Wegen des Umfangs wird die titelkonkrete Rechnungsnachweisung (Tabelle 300) nur in elektronischer Form bereitgestellt, bei Bedarf kann ein Druckexemplar aufgeliefert werden. Um dem Wunsch nach Transparenz nachzukommen, werden alle Tabellen der Bezirkshaushaltsrechnung in elektronischer Form im Bezirkskommunikationsnetz hinterlegt. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen ist keine Übermittlung der Tabellen im Excel-Format möglich. Deshalb wird zusätzlich die aktuellste Haushaltsüberwachungsliste des Jahres 2019 im Excel-Format zur Verfügung gestellt. Die Dateien befinden sich auf Laufwerk I:\Steuerungsdienst\SE_Finanzen\Haushalt\Haushalts- und Vermögensrechnung\2019\Haushaltsrechnung. Berlin-Neukölln, 05. November 2020 Hikel Bezirksbürgermeister |
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25.11.2020 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 6.1 - überwiesen |
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2019 wird in der Fassung der Anlage mit folgenden Abschlussergebnissen genehmigt: Summe der Ist-Einnahmen | 931.343.380,50 EURO | Summe der Ist-Ausgaben | 923.479.846,72 EURO | Kassenmäßiges Jahresergebnis | 7.863.533,78 EURO | | |
Begründung und Rechtsgrundlage: Der Bezirk hat nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) nach Schluss des Haushaltsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Sie ist ein Teil der Haushalts- und Vermögensrechnung des Landes Berlin, die der Senat nach Artikel 94 der Verfassung von Berlin und nach den §§ 80 - 87 und 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung aufzustellen und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen hat. Darüber hinaus verpflichtet § 4 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz nach Schluss des Rechnungsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen und das erwirtschaftete Abschlussergebnis auf die Globalsumme für den nächsten aufzustellenden Bezirkshaushaltsplan vorzutragen. Über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG, allerdings vorbehaltlich der Entlastung des Senats durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung. Die beiliegende Bezirkshaushaltsrechnung entspricht in ihrer Gestaltung den geltenden Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (Nr. 9 AV § 80 LHO in der Fassung von 2020). Sie weist nach, mit welchen Ergebnissen die Verwaltung gegenüber dem Bezirksplan gewirtschaftet hat. Sie ist im Wesentlichen ein Rechenschaftsbericht in Zahlen über die Haushaltswirtschaft des Bezirksamtes. Wegen des Umfangs wird die titelkonkrete Rechnungsnachweisung (Tabelle 300) nur in elektronischer Form bereitgestellt, bei Bedarf kann ein Druckexemplar aufgeliefert werden. Um dem Wunsch nach Transparenz nachzukommen, werden alle Tabellen der Bezirkshaushaltsrechnung in elektronischer Form im Bezirkskommunikationsnetz hinterlegt. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen ist keine Übermittlung der Tabellen im Excel-Format möglich. Deshalb wird zusätzlich die aktuellste Haushaltsüberwachungsliste des Jahres 2019 im Excel-Format zur Verfügung gestellt. Die Dateien befinden sich auf Laufwerk I:\Steuerungsdienst\SE_Finanzen\Haushalt\Haushalts- und Vermögensrechnung\2019\Haushaltsrechnung. Berlin-Neukölln, 05. November 2020 Hikel Bezirksbürgermeister Es liegen keine Wortmeldungen vor. Die Vorlage zur Beschlussfassung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der AfD(2), der Gr. FDP und des Fraktionslosen Piehl bei Enthaltung der AfD(2) in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung überwiesen.
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14.12.2020 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung |
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Ö 2 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen |
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Herr Hikel informiert zum Haushaltsjahr 2019: Die vorliegende Bezirkshaushaltsrechnung entspricht in ihrer Gestaltung den geltenden Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung. Sie weist nach, mit welchen Ergebnissen die Verwaltung gegenüber dem Bezirksplan gewirtschaftet hat und ist im Wesentlichen ein Rechenschaftsbericht in Zahlen über die Haushaltswirtschaft des Bezirksamtes. Über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung muss die Bezirksverordnetenversammlung nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG entscheiden. Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2019 weist folgende Abschlussergebnisse aus: Summe der Ist-Einnahmen: 931.343.380,50 EURO Summe der Ist-Ausgaben: 923.479.846,72 EURO Kassenmäßiges Jahresergebnis: 7.863.533,78 EURO Das ausgewiesene Jahresergebnis wird als Einnahme in das Jahr 2021 übertragen. Im Rahmen der Umsetzung der Globalsummenfortschreibung 2021 wurden die Mittel zur Finanzierung des Neuköllner Anteils an den pauschalen Minderausgaben 2021 und bezirklicher Schwerpunkte verwendet (Anlage 1 b der BA-Vorlage zur Umsetzung der Fortschreibung 2021) Mit Ja-Stimmen der Fraktionen der SPD (5 Stimmen), CDU und Grünen und Enthaltungen der Fraktionen der Linken und AfD wird der BVV die Annahme des Antrags empfohlen.
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20.01.2021 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 16.1 - vertagt |
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27.01.2021 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 5.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet) |
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Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2019 wird in der Fassung der Anlage mit folgenden Abschlussergebnissen genehmigt: Summe der Ist-Einnahmen | 931.343.380,50 EURO | Summe der Ist-Ausgaben | 923.479.846,72 EURO | Kassenmäßiges Jahresergebnis | 7.863.533,78 EURO |
Begründung und Rechtsgrundlage: Der Bezirk hat nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) nach Schluss des Haushaltsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Sie ist ein Teil der Haushalts- und Vermögensrechnung des Landes Berlin, die der Senat nach Artikel 94 der Verfassung von Berlin und nach den §§ 80 - 87 und 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung aufzustellen und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen hat. Darüber hinaus verpflichtet § 4 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz nach Schluss des Rechnungsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen und das erwirtschaftete Abschlussergebnis auf die Globalsumme für den nächsten aufzustellenden Bezirkshaushaltsplan vorzutragen. Über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG, allerdings vorbehaltlich der Entlastung des Senats durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung. Die beiliegende Bezirkshaushaltsrechnung entspricht in ihrer Gestaltung den geltenden Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (Nr. 9 AV § 80 LHO in der Fassung von 2020). Sie weist nach, mit welchen Ergebnissen die Verwaltung gegenüber dem Bezirksplan gewirtschaftet hat. Sie ist im Wesentlichen ein Rechenschaftsbericht in Zahlen über die Haushaltswirtschaft des Bezirksamtes. Wegen des Umfangs wird die titelkonkrete Rechnungsnachweisung (Tabelle 300) nur in elektronischer Form bereitgestellt, bei Bedarf kann ein Druckexemplar aufgeliefert werden. Um dem Wunsch nach Transparenz nachzukommen, werden alle Tabellen der Bezirkshaushaltsrechnung in elektronischer Form im Bezirkskommunikationsnetz hinterlegt. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen ist keine Übermittlung der Tabellen im Excel-Format möglich. Deshalb wird zusätzlich die aktuellste Haushaltsüberwachungsliste des Jahres 2019 im Excel-Format zur Verfügung gestellt. Die Dateien befinden sich auf Laufwerk I:\Steuerungsdienst\SE_Finanzen\Haushalt\Haushalts- und Vermögensrechnung\2019\Haushaltsrechnung. Berlin-Neukölln, 05. November 2020 Hikel Bezirksbürgermeister Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der Gr. FDP und des Fraktionslosen Blank bei Enthaltung der LINKEN und der AfD-Neukölln über die Konsensliste beschlossen.
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Ö 3 |
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Vom C&A-Gebäude zum Nion-Haus Herr Chikushi, Nion UG |
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Ö 4 |
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Zukunftsfesten Hermannplatz gestalten |
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2082/XX |
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Ö 5 |
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Karstadt-Standort Hermannplatz weiterentwickeln - ohne Abriss des Hauptgebäudes |
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2019/XX |
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Ö 6 |
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Wirtschaft, Verwaltung, Gleichstellung und Haushalt in der Corona-Krise - Aktuelles aus dem Rathaus |
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Ö 7 |
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Gerechtigkeit bei der Hauptstadtzulage |
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2027/XX |
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Ö 8 |
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Kosten der Umbenennung der Wissmannstr. erstatten |
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2073/XX |
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Ö 9 |
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„Lampenladen" dimmen |
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2021/XX |
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Ö 10 |
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Informationen über Beiräte zentralisieren |
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2062/XX |
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Ö 11 |
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Brunnen auf dem Reuterplatz instandsetzen |
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1925/XX |
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Ö 12 |
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Öffentliches Erinnern an die Akteure und Schauplätze der Novemberrevolution in Neukölln
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1078/XX |
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Ö 13 |
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Terminplanung 2021 - Sondersitzung des Ausschusses zur Investitionsplanung |
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Ö 14 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 15 |
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Verschiedenes |
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Ö 16 |
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Protokollabstimmung der 42. und 44. Sitzung |
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Ö 17 |
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Nächste Sitzung am 07. oder 12. Januar 2021 |
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