Drucksache - 2082/XX  

 
 
Betreff: Zukunftsfesten Hermannplatz gestalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Stadtentwicklung und WohnenBA/SUV
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Beschlussempfehlung - 1. LesungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Ältestenrat Vorberatung
18.11.2020    110. Nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrates      
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Ausschussberatung
14.12.2020 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
20.01.2021 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
27.01.2021 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
03.02.2021 
Fortsetzung der 54.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
24.02.2021 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
03.03.2021 
Fortsetzung der 55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
30.08.2023 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Beschlussempfehlung - 1. Lesung
Überweisung HWVG ff
Ausschuss Beschluss
Änderungsantrag der Grünen
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschlussempfehlung vertagt 2
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Änderungsantrag der Grünen nach Ausschussbeschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich weiterhin aktiv in die Planungsprozesse am Hermannplatz einzubringen. Der Hermannplatz und die unmittelbar anliegende Einzelhandelsstruktur mit dem Karstadt-Warenhaus ist ein starker Identifikationspunkt im Bezirk Neukölln und unmittelbar mit ihm verbunden. Das Bezirksamt möge sich in diesem Rahmen dafür einsetzen, dass der Hermannplatz seine Zentrumsfunktion als Teil des Hauptzentrums Karl-Marx-Straße/Hermannplatz/Kottbusser Damm weiterhin ausfüllt, seine Versorgungsaufgaben gesichert werden sowie die Grundversorgung flächendeckend und wohnungsnah gewährleistet bleibt, um damit zur Erhaltung der sozialen Mischung im Wohnumfeld beizutragen. Das Karstadt Warenhaus soll als Magnetbetrieb erhalten bleiben. Bezüglich der Neubau- bzw. Veränderungspläne des Eigentümers SIGNA soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass stadtplanerische Grundsätze berücksichtigt werden, wie in der Stellungnahme des Neuköllner Stadtplanungsamtes vom 06.07.2020 dargestellt. An allen Planungen sind Bürger*innen der betroffenen Bezirke über das gesetzlich vorgegebene Maß hinaus intensiv zu beteiligen. Bei der Planung sind die Belange einer modernen Verkehrspolitik (Stärkung des ÖPNV, fußnger*innen- und fahrradfreundlich sowie barrierefrei), einer verbesserten Aufenthaltsqualität auf dem Platz sowie dem Erhalt eines vielfältigen Gewerbeangebots, inkl. des Wochenmarktes, zu berücksichtigen. Das Bezirksamt wird gebeten, sich kritisch in die weitere Ausgestaltung des vom Senat im Rahmen des Letter of Intent angekündigten Masterplanverfahrens zum Standort des Karstadt-Gebäudes einzubringen. Es ist beim Senat darauf hinzuwirken, dass keine Vorfestlegungen auf das von SIGNA vorgelegte Konzept erfolgt, sondern ein ergebnisoffenes und transparentes Verfahren unter Berücksichtigung der Berliner Leitlinien zur Bürger*innenbeteiligung durchgeführt wird. Außerdem sollte darauf hingewirkt werden, dass die im Letter of Intent formulierte Zeitplanung, die einen Abschluss des Masterplanverfahrens noch in dieser Legislaturperiode vorsieht, überarbeitet wird. Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten beim Senat daraufhin zu wirken, dass die Zuständigkeit für die Planung weiterhin bei den beteiligten Bezirken verbleibt.

 

 

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Annahme der Beschlussempfehlung in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich weiterhin aktiv in die Planungsprozesse am Hermannplatz einzubringen. Der Hermannplatz und die unmittelbar anliegende Einzelhandelsstruktur mit dem Karstadt-Warenhaus ist ein starker Identifikationspunkt im Bezirk Neukölln und unmittelbar mit ihm verbunden. Das Bezirksamt möge sich in diesem Rahmen dafür einsetzen, dass der Hermannplatz seine Zentrumsfunktion als Teil des Hauptzentrums Karl-Marx-Straße/Hermannplatz/Kottbusser Damm weiterhin ausfüllt, seine Versorgungsaufgaben gesichert werden sowie die Grundversorgung flächendeckend und wohnungsnah gewährleistet bleibt, um damit zur Erhaltung der sozialen Mischung im Wohnumfeld beizutragen. Das Karstadt Warenhaus soll als Magnetbetrieb erhalten bleiben und als Projekt gesamtstädtischer Bedeutung unter Federführung des Senats weiterentwickelt werden.

 

Bei der Planung sind die Belange einer modernen Verkehrspolitik (Stärkung des ÖPNV, fußnger*innen- und fahrradfreundlich sowie barrierefrei), einer verbesserten Aufenthaltsqualität auf dem Platz sowie dem Erhalt eines vielfältigen Gewerbeangebots, inkl. des Wochenmarktes, zu berücksichtigen.

 

Aufgrund der interdisziplinären und überregionalen Bedeutung des Hermannplatzes wird das Bezirksamt aufgefordert ein Koordinierungsgremium, bestehend aus Vertreter*innen der Bezirke Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg und den zuständigen Senatsverwaltungen anzuregen, um die genannten Ziele zu erreichen und weitere Schritte, wie eine vertiefte Beteiligung der Anwohner*innen und Gewerbetreibenden sowie Abstimmungen hinsichtlich städtebaulicher, wirtschaftspolitischer, verkehrstechnischer und weiterer Anforderungen anzustoßen.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 03.03.2021 ist das Bezirksamt u.a. gebeten worden, sich weiterhin aktiv in die Planungsprozesse am Hermannplatz einzubringen.

Das Bezirksamt hat sich bereits seit Bekanntwerden der Pläne des Investors intensiv mit den Auswirkungen einer Umgestaltung des Hermannplatzes befasst. Bekanntermaßen hat der Senat das gesamte Verfahren an sich gezogen.

Zum weiteren Verständnis wird hierzu zunächst auf die Beantwortung der Großen Anfrage Drs. 0195/XXI (Durchmarsch von Senat und Investoren? Masterplanverfahren Hermannplatz) in der BVV am 23.03.2022 bzw. zur Großen Anfrage Drs. 0563/XXI (Hermannplatz für alle! Karstadtneubau der Signa Gruppe und Herrn R.B. verhindern!) in der BVV am 25.01.2023 verwiesen.

Basis für die weiteren Prozesse bildete die Grundlagenermittlung. Die Bezirke waren bei der Formulierung der Ausschreibung / Leistungsbeschreibung und bei der Auswahl des Dienstleisters nicht beteiligt.

Die seinerzeit von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW) eingesetzte Koordinierungsgruppe tagte erstmals im August 2021. Der Bezirk Neukölln war durch einen Vertreter des Stadtentwicklungsamtes beteiligt, der die bezirklichen Belange eingebracht und vertreten hat. Ende August 2021 fand der erste verwaltungsinterne Workshop bei der SenSW statt.

r den Bezirk Neukölln waren Vertreter*innen des Straßen- und Grünflächenamtes, des Stadtentwicklungsamtes, der Wirtschaftsförderung und der OE SPK anwesend, die die jeweiligen bezirklichen Belange im Sinne des BVV-Antrages und aus fachlicher Sicht eingebracht und vertreten haben.

 

Eine erste Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit fand am 05.11.2021 statt. An deren Vorbereitung und Durchführung waren die Bezirke nicht beteiligt, Vertreter*innen der Verwaltung waren aber anwesend. Anschließend wurden Online-Beteiligungen über die zentrale Beteiligungsplattform des Landes Berlin durchgeführt (https://mein.berlin.de/projekte/partizipative-grundlagenermittlung-fur-das-masterp/).

Bei den eingerichteten Zielgruppenwerkstätten wurden die Bezirke bei der Auswahl der Vertreter*innen beteiligt und haben durch Zusammenstellung der im Bezirk tätigen Akteursgruppen und Interessenvertretungen dafür Sorge getragen, dass alle Belange in den jeweiligen Zielgruppenwerkstätten vertreten werden können. An der Festlegung der tatsächlich Eingeladenen wurden die Bezirke nicht beteiligt. Der Bezirk war in allen Zielgruppenwerkstätten jeweils fachlich vertreten.

Weitere Informationen können der Beantwortung der Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus Berlin Drs. 19/13551 (Wie steht es um den Hermannplatz?) vom 12.10.2022 entnommen werden.

Der Ergebnisbericht zur Grundlagenermittlung wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSBW) im November 2022 veröffentlicht. Der Bericht steht auf der zentralen Beteiligungsplattform (siehe Link) bzw. auch auf der Webseite des Stadtentwicklungsausschusses (Sitzung vom 07.02.2023) zur Verfügung. Die im Zusammenhang mit der Grundlagenermittlung durch das Bezirksamt Neukölln eingebrachten Stellungnahmen sind in diese Dokumentation nicht eingeflossen.

Der Senat hat zudem entschieden, das Verfahren nicht mehr als Masterplanverfahren sondern als reguläres Bebauungsplanverfahren fortzuführen. Dem Bezirksamt liegen dazu weder vertiefte Informationen vor, noch hat das Bezirksamt Kenntnis von konkreten Bauunterlagen oder entsprechenden Anträgen, aus denen sich Grundlagen für die weitere Entwicklung ergeben.

hrend des gesamten bisherigen Verlaufs hat der Bezirk zu allen Zwischenschritten umfangreiche fachliche Stellungnahmen abgegeben, die mit dem Nachbarbezirk Friedrichshain-Kreuzberg abgestimmt wurden. Die Stellungnahmen sind bei den Planungen durch die Senatsverwaltung überwiegend nicht berücksichtigt.

Aus dem am 26.04.2023 zwischen CDU und SPD geschlossenen Koalitionsvertrag ergibt sich folgende Formulierung zum weiteren Fortgang am Hermannplatz (siehe Seite 54): „Die Zentren am Hermannplatz, in der City West und am Leopoldplatz wird die Koalition in ihrer Entwicklung und Urbanität stärken, um damit langfristig die Arbeitsplätze im Einzelhandel zu sichern. Hierbei wird eine städtebaulich verträgliche, sich in die Umgebung integrierende Planung verfolgt, die einen öffentlichen Mehrwert, bezahlbaren Wohnraum und eine Nutzungsmischung sichert. Die laufenden Planungsprozesse des Landes führen wir unter breiter öffentlicher Beteiligung fort.“

Hieran wird sich der Senat messen lassen müssen. Der Bebauungsplan wird entscheidend für die weitere Entwicklung des Hermannplatzes sein. Nach wie vor ist nicht klar, ob bzw. in welcher Form das Bezirksamt in das weitere Verfahren einbezogen wird.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange des vom Senat betriebenen vorhabenbezogenen Bebauungsplans 2-65 VE „Karstadt am Hermannplatz“ haben sich sowohl die Wirtschaftsförderung als auch das Stadtentwicklungsamt einer Stellungnahme abgegeben. Letztere steht auf der Website des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 4. Juli 2023 zum Download zur Verfügung (https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/ausschussunterlagen/2023/juli/).

Das Bezirksamt wird sich trotz fehlender Zuständigkeiten und Entscheidungskompetenzen dennoch weiterhin aktiv in die Prozesse einbringen und dafür einsetzen, dass der Platz als attraktiver Begegnungsort und der Kaufhausstandort als integrierter Bestandteil des Zentrums für die Menschen erhalten bleibt. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 24. Juli 2023

 

 

Gerrit Kringel Jochen Biedermann

stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 
 

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