Drucksache - 2027/XX
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Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rat der Bürgermeister und über andere geeignete Maßnahmen dafür einzusetzen, dass der Berliner Senat die freien gemeinnützigen Träger, die in dessen Auftrag Dienstleistungen u.a. in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Bildung und Erziehung erbringen, in die Lage versetzt, ihren in Frage kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern rückwirkend auch die Hauptstadtzulage zu bezahlen, die seit dem 1. November 2020 für Beamte und Angestellte des Landes Berlins gilt.
Begründung: Seit dem 1. November 2020 zahlt das Land Berlin seinen ca. 130000 Beamten und Angestellten eine außertarifliche Hauptstadtzulage in Höhe von 150 Euro. Die Eingrenzung auf die Bediensteten des Landes Berlins benachteiligt jedoch in eklatanter Weise die ca. 110000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei freien gemeinnützigen Trägern, die im Senatsauftrag ebenfalls eine qualitativ hervorragende Arbeit leisten und damit maßgeblich zum sozialen Zusammenhalt in dieser Stadt beitragen. Die jetzige Regelung ist nicht nur ungerecht, sondern bedeutet für die freien gemeinnützigen Träger auch einen Wettbewerbsnachteil im Bemühen um Fachkräfte, da die bisher gezahlten Entgelte und Zuwendungen diesen nicht die Zahlung einer Hauptstadtzulage ermöglichen. Damit werden die Qualität und Nachhaltigkeit ihrer Arbeit, von der der Berliner Senat und viele Berlinerinnen und Berliner in den letzten Jahrzehnten profitieren konnten, gefährdet. |
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