Drucksache - 2027/XX  

 
 
Betreff: Gerechtigkeit bei der Hauptstadtzulage
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gr. FDPHaushWiVerwGleich
Verfasser:Leppek, RolandMorsbach, Michael
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
03.11.2020 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Ausschussberatung
14.12.2020 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
20.01.2021 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
27.01.2021 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung HWVG
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschluss

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rat der Bürgermeister und über andere geeignete Maßnahmen dafür einzusetzen, dass der Berliner Senat die freien gemeinnützigen Träger, die in dessen Auftrag Dienstleistungen u.a. in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Bildung und Erziehung erbringen, in die Lage versetzt, ihren in Frage kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern rückwirkend auch die Hauptstadtzulage zu bezahlen, die seit dem 1. November 2020 für Beamte und Angestellte des Landes Berlins gilt.

 

Begründung: Seit dem 1. November 2020 zahlt das Land Berlin seinen ca. 130000 Beamten und Angestellten eine außertarifliche Hauptstadtzulage in Höhe von 150 Euro. Die Eingrenzung auf die Bediensteten des Landes Berlins benachteiligt jedoch in eklatanter Weise die ca. 110000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei freien gemeinnützigen Trägern, die im Senatsauftrag ebenfalls eine qualitativ hervorragende Arbeit leisten und damit maßgeblich zum sozialen Zusammenhalt in dieser Stadt beitragen. Die jetzige Regelung ist nicht nur ungerecht, sondern bedeutet für die freien gemeinnützigen Träger auch einen Wettbewerbsnachteil im Bemühen um Fachkräfte, da die bisher gezahlten Entgelte und Zuwendungen diesen nicht die Zahlung einer Hauptstadtzulage ermöglichen. Damit werden die Qualität und Nachhaltigkeit ihrer Arbeit, von der der Berliner Senat und viele Berlinerinnen und Berliner in den letzten Jahrzehnten profitieren konnten, gefährdet.

 
 

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