Auszug - Kosten der Umbenennung der Wissmannstr. erstatten
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H.Leppek begründet den Antrag.
Herr Hikel informiert, dass für die Umschreibung von Personaldokumenten keine Gebühren anfallen. Hinsichtlich der Fahrzeugpapiere hat das Bezirksamt am 6. Oktober beschlossen, den von der geplanten Umbenennung der Wissmannstraße betroffenen Personenkreis, welcher nachweislich als Halter*in eines Kraftfahrzeugs in der Wissmannstraße gemeldet ist, von der Gebührenerhebung für die Änderung des Fahrzeugscheins zu befreien (Kostenverzicht). Die Kosten werden durch das Bezirksamt Neukölln, Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste getragen.
Nach Auskunft des LABO wohnen in der Wissmannstraße insgesamt 1.052 gemeldete Personen (Stand: 16.09.2020), davon sind 952 Personen 18 Jahre und älter. Mit Stand 17.09.2020 gibt es einen Fahrzeugbestand von 226 Fahrzeugen, deren Halter*innen in der Wissmannstraße registriert sind. Da die durch die Umbenennung erforderlichen Adressänderungen nicht durch die Bewohner*innen verursacht werden, übernimmt das Bezirksamt in diesem konkreten Einzelfall die anfallenden Gebühren für die erforderliche Adressänderung im Fahrzeugschein.
Erstattungen/Kostenverzicht bei Gewerbetreibenden sind nicht vorgesehen.
H. Blesing begründet für die SPD-Fraktion die Ablehnung der Übernahme darüberhinausgehender Kosten. Fr. Manteuffel fragte nach den Kosten der Grundbuchänderungen. H. Hoffmann verwies auf einen Betrag im dreistelligen Bereich, H. Hikel hielt die Belastung der Immobilienbesitzer für zumutbar. Es gab eine Diskussion über die Übernahme von Kosten von Gewerbetreibenden.
H. Leppek übernimmt einen Änderungsvorschlag von Fr. Fuhrmann, der Antrag wird in geänderter Fassung abgestimmt: Das Bezirksamt wird ersucht, den in der Wissmanstr. gemeldeten Personen die Kosten für die Erstellung neuer Personaldokumente zu erlassen, bzw. ersatzweise diese sowie sonstige anfallende Kosten gegen Nachweis wegen der Änderung der Anschrift voll umfänglich zu erstatten. Gewerbetreibenden und Betrieben, die in der Wissmannstr. ansässig sind, sind die durch die Adressänderung entstehenden Kosten gegen Nachweis zu ersetzen.
Mit Ja-Stimme der Fraktionen der CDU, Linken und AfD und Nein-Stimmen der Fraktionen der SPD und Grünen wird der BVV die Ablehnung des Antrags empfohlen. |
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