Auszug - Wirtschaft, Verwaltung, Gleichstellung und Haushalt in der Corona-Krise - Aktuelles aus dem Rathaus  

 
 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 14.12.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
 
Beschluss


Herr Hikel gibt einen kurzen Sachstand zum Präsenzbetrieb der Berliner Verwaltung.

Im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionsgefahr mit Covid 19 wurden die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.

 

Das Land Berlin steht als Dienstherr und größter Arbeitgeber der Stadt in besonderem Maß in der Pflicht, diesen Beschluss für den eigenen Verantwortungsbereich konsequent umzusetzen und damit weiterhin zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beizutragen. Die Anordnung von „Betriebsferien“ kommt aus unserer Sicht aus unterschiedlichen Gründen, unter anderem wegen des sehr späten Zeitpunkts im Jahr, nicht in Betracht. Sofern zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegte Urlaubsansprüche bestehen, wird empfohlen, die Dienstkräfte ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der Urlaub unter Anlegung großzügiger Maßstäbe gewährt wird. Von der großzügigen Urlaubsgewährung sollte lediglich das zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes zwingend notwendige Personal sowie das Personal der systemrelevanten Bereiche ausgenommen sein.  Darüber hinaus empfiehlt die Abteilung Landespersonal - nach Abstimmung mit Senator Dr. Kollatz - den Dienststellen, wie folgt vorzugehen:

 

1. Für den Zeitraum von Montag, d. 21. Dezember 2020, bis Freitag, d. 1. Januar 2021 ist der Dienst bzw. die Arbeit grundsätzlich von zu Hause aus zu leisten. Dabei sind die Möglichkeiten digitaler Unterstützung, insbesondere durch alternierende Telearbeit und mobile Endgeräte, im größtmöglichen Umfang zu nutzen. Falls eine solche Unterstützung im Home Office nicht zur Verfügung steht, sind die damit verbundenen Einschränkungen der Arbeits- und Leistungsfähigkeit für den genannten Zeitraum regelmäßig in Kauf zu nehmen. Soweit Wochenendarbeit vorgesehen ist, sollte das o.g. Verfahren auch für den 19. und 20. Dezember 2020 sowie für den 2. und 3. Januar 2021 angewandt werden.

 

2. Sofern in den systemrelevanten Bereichen oder zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes zwingend eine Tätigkeit in den Büro-Dienstgebäuden oder an anderen Orten außerhalb des Home Office auch im o.g. Zeitraum erforderlich ist, ist diese unter Beachtung der geltenden Hygienebestimmungen wahrzunehmen. Dies kann sowohl einzelne Dienstkräfte als auch ganze Organisationseinheiten betreffen, insbesondere im Zusammenhang mit der Behörden-Infrastruktur, der Aufrechterhaltung zentraler interner Servicefunktionen oder der Pandemiebekämpfung. Entsprechende Ausnahmen müssen aber von der jeweiligen Dienststellenleitung ausdrücklich genehmigt werden.

 

Herr Hikel informiert zu den Corona-bedingten Ausgaben des Bezirks. Per 8. Dezember sind hier Kosten in Höhe 2.590.035 Euro entstanden.

 

Bezüglich einer Nachfrage zu den Impfzentren von H. Schröter verwies er auf die Zuständigkeit des Landes.


 
 

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