Tagesordnung - 41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung  

 
 
Bezeichnung: 41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
Datum: Mo, 10.08.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Schließung des Galeria Karstadt-Kaufhof Standortes      
Ö 3  
Wirtschaft, Verwaltung, Gleichstellung und Haushalt in der Corona-Krise – Aktuelles aus dem Rathaus      
Ö 4  
Barrierefreie Dokumente  
Enthält Anlagen
1190/XX  
Ö 5  
Neutralitätsklausel bei Zuwendungsbescheiden  
Enthält Anlagen
1816/XX  
Ö 6  
Unterstützung für die Guttempler  
Enthält Anlagen
1691/XX  
Ö 7  
Syndikat-Räumung verhindern!  
Enthält Anlagen
1859/XX  
Ö 8  
Unterstützung von Gastronomie in Corona-Zeiten  
Enthält Anlagen
1796/XX  
Ö 9  
Bezirke nach der Corona-Pandemie nicht „kaputtsparen“!  
Enthält Anlagen
1789/XX  
Ö 10  
Neue Brunnengalerie aus bereitgestellten Mitteln bauen  
Enthält Anlagen
1647/XX  
Ö 11  
Fassadenreinigung für Kinderprojekt Reuterplatz durchführen  
Enthält Anlagen
1694/XX  
Ö 12  
Berlins Versorgung mit Arzneimitteln sichern  
Enthält Anlagen
1767/XX  
Ö 13  
Verbindliches Solarausbauziel für Neukölln festlegen  
Enthält Anlagen
1705/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich ein verbindliches und nachprüfbares Solarausbauziel zu setzen. Bis spätestens zum Ende 2022 sollen alle öffentlichen Gebäude im Bezirk Neukölln (einschließlich der von der BIM verwalteten Gebäude) auf ihre Tauglichkeit zur Installation von Photovoltaikanlagen überprüft worden sein. Parallel zu diesem Prozess sollen Verhandlungen mit den Berliner Stadtwerken aufgenommen werden, um idealerweise parallel, auf bereits geprüften, tauglichen Gebäuden Solarenergieanlagen durch die Stadtwerke errichten zu lassen. Bis zum Jahr 2025 sollten mindestens 50% der geeigneten Dachflächen von öffentlichen Gebäuden in Neukölln mit Solarenergieanlagen ausgestattet werden. Bis zum Jahr 2030 sollten 100% der geeigneten Dachflächen öffentlicher Gebäude zu Erzeugung von Solarenergie genutzt werden.

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich ein verbindliches und nachprüfbares Solarausbauziel zu setzen. Bis spätestens zum Ende 2021 sollen alle öffentlichen Gebäude im Bezirk Neukölln (einschließlich der von der BIM verwalteten Gebäude) auf ihre Tauglichkeit zur Installation von Photovoltaikanlagen überprüft worden sein. Parallel zu diesem Prozess sollen Verhandlungen mit den Berliner Stadtwerken aufgenommen werden, um idealerweise parallel, auf bereits geprüften, tauglichen Gebäuden, Solarenergieanlagen durch die Stadtwerke errichten zu lassen. Bis zum Jahr 2025 sollen mindestens 50% der geeigneten Dachflächen von öffentlichen Gebäuden in Neukölln mit Solarenergieanlagen ausgestattet werden. Bis zum Jahr 2030 sollen 100% der geeigneten Dachflächen öffentlicher Gebäude zur Erzeugung von Solarenergie genutzt werden.

 

Begründung: Die Bundesregierung hat sich 2010 das Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen in Deutschland bis zum Jahr 2050 gegenüber dem Stand von 1990, um 80-95% zu reduzieren. Das Bundesland Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu sein. Klimawissenschaftler haben dargelegt, dass Industriestaaten diese Ziele deutlich früher erreichen müssen, um die Erderwärmung, gemäß dem Pariser Abkommen, auf deuten unter 2° zu begrenzen. Die Potenziale für erneuerbare Energien in Berlin, sind im Vergleich zu anderen Bundesländern gering. Die starke Verdichtung in Berlin schließt die Nutzung von Windenergie fast aus. Auch die Geothermie-Potenziale sind als gering zu bewerten. Relevante Potenziale gibt es hauptsächlich durch Nutzung von Sonnenenergie mithilfe von Solarthermie oder Photovoltaik (siehe auch Masterplan Solar City). Zurzeit sind in Berlin ca. 2% der nutzbaren Dachflächen mit Photovoltaik oder Solarthermie ausgestattet. Die Installationsrate der Anlagen hat in den letzten Jahren, nach Aussage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, deutlich abgenommen. Konträr dazu steht die Aufforderung zum Ausbau der erneuerbaren Energien in §16 des Berliner Energiewendegesetzes. Für einen stärkeren Ausbau der Solarenergie bedarf es geeigneter Maßnahmen, Instrumente und Rahmenbedingungen, Potenziell geeignete Dachflächen können im Solarkataster bzw. Szenariengenerator der HTW Berlin abgerufen werden.

 

-Schlussbericht-

 

Im Dezember 2020 wurde das erste Paket für die Installationen von Photovoltaikanlagen durch die Berliner Stadtwerke auf den Dächern bezirklicher Liegenschaften in Neukölln vertraglich vereinbart. Es handelt sich dabei um neun neue Solarstromanlagen, die auf Neuköllner Schuldächern installiert werden, mit einer Gesamtleistung von 439 kWp. Sieben Anlagen werden bis Mitte 2021 installiert. Darüber hinaus errichten die Berliner Stadtwerke bis 2022 zwei weitere Solaranlagen auf neu entstehenden Gebäuden des Bezirks.

 

Bei der Überprüfung von Dachflächen öffentlicher Gebäude des Bezirks Neukölln auf Tauglichkeit bezüglich der Installation einer Photovoltaikanlage sind unter anderem die Statik, der allgemeine bauliche Zustand, die Dachneigung, die Himmelsrichtung sowie die Verschattung als Kriterien für die Eignung/Nichteignung zu betrachten. In Schritt 1 der Umsetzung werden nur bereits sanierte und zur Sanierung vorgesehene Dachflächen überprüft, um eine möglichst lange Standzeit zu gewährleisten. Im zweiten Schritt werden dann die restlichen Flächen betrachtet. Es handelt sich dabei insgesamt um einen Dachflächenanteil von ca. 307.000mtlicher öffentlicher Gebäude des Bezirks.

 

Die Überprüfung aller öffentlichen Gebäude im Bezirk Neukölln (einschließlich der von der BIM verwalteten Gebäude) auf ihre Tauglichkeit zur Installation von Photovoltaikanlagen soll bis spätestens 31.12.2022 abgeschlossen sein.

 

In enger Abstimmung mit den Berliner Stadtwerken konnten bereits zwölf Dachflächen identifiziert werden, auf denen Photovoltaikanlagen gebaut werden. Im Rahmen weiterer Dachsanierungen wird sich die Installationsrate in den nächsten Jahren weiter erhöhen.  So sollen bis zum Jahr 2025 mindestens 50% der geeigneten Dachflächen von öffentlichen Gebäuden in Neukölln mit Solarenergieanlagen ausgestattet werden. Bis zum Jahr 2030 sollten alle geeigneten Dachflächen öffentlicher Gebäude zur Erzeugung von Solarenergie genutzt werden.

 

Hiermit setzen wir sowohl die Anforderungen aus den §9 und §16 Energiewende Gesetz Berlin (EWG Bln), als auch den BVV Beschluss Drs. Nr.: 1705/XX in einem ersten Schritt um. Über die Umsetzung wird der BVV regelmäßig Bericht erstattet.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 25.05.2021

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

   
    26.02.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.15 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung überwiesen.

   
    09.03.2020 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 9 - vertagt
   

Der Antrag wird vertagt.

   
    10.08.2020 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 13 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Die Antragsteller begründen den Antrag.

 

Herr Hikel informiert, dass der Fachbereich Hochbau in enger Abstimmung mit den Berliner Stadtwerken aktuell zwölf Dachflächen identifiziert hat, auf denen Photovoltaikanlagen gebaut werden. Im Rahmen weiterer Dachsanierungen wird sich die Installationsrate in den nächsten Jahren weiter erhöhen.

 

Zum aktuellen Stand der Umsetzung des EWG § 16 durch Montage von Solaranlagen:

Die Vertragsverhandlungen mit den Berliner Stadtwerken zur Verpachtung von Dachflächen des Bezirkes zur Errichtung von Photovoltaikanlagen sind abgeschlossen. Verträge liegen vor für die Liegenschaften August-Heyn-Gartenarbeitsschule, Fritz-Reuter-Allee 121, Heinrich-Mann-Schule, Gerlinger Str. 22, Albert-Einstein-Gymnasium, Parchimer Allee 109. Weitere geeignete Dächer, die bereits geprüft sind befinden sich in der Elbe-Grundschule, in der Wetzlar-Grundschule, in der Schule am Regenweiher, in der Oskar-Heinroth-Grundschule und im Rathausgebäude in der Karl-Marx-Straße. Als ungeeignete wurden folgende Dächer identifiziert: Schillingschule, Paster-Behrens-Str. 81 (erst nach Dachsanierung), Breitunger Weg 1 (zu kleinteilige Dächer), Karlsgartenstr. 6 (Dachstatik nicht ausreichend)

 

Ein verbindliches Ausbauziel, bzw. ein festgelegter Zeithorizont für die Umsetzung der Maßnahmen ist grundsätzlich zu begrüßen, sollte jedoch auch realistisch sein.

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

„Das Bezirksamt wird gebeten, ... Bis spätestens zum Ende 2022 sollen alle öffentlichen Gebäude im Bezirk Neukölln ... Bis zum Jahr 2025 sollten mindestens 50 % der geeigneten Dachflächen ... Bis zum Jahr 2030 sollten 100 % der geeigneten Dachflächen ...“

 

Mit Ja-Stimme der Fraktionen der SPD, Grüne und Linke und Nein-Stimmen der Fraktionen der CDU und AfD wird der BVV die Annahme der geänderten Fassung des Antrags empfohlen.

   
    27.08.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.6 - vertagt
   

vertagt

   
    23.09.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.58 - vertagt
   

vertagt

   
    03.11.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.39 - (offen)
   
   
    11.11.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.8 - vertagt
   

vertagt

   
    25.11.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.17 - (offen)
   
   
    02.12.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich ein verbindliches und nachprüfbares Solarausbauziel zu setzen. Bis spätestens zum Ende 2022 sollen alle öffentlichen Gebäude im Bezirk Neukölln (einschließlich der von der BIM verwalteten Gebäude) auf ihre Tauglichkeit zur Installation von Photovoltaikanlagen überprüft worden sein. Parallel zu diesem Prozess sollen Verhandlungen mit den Berliner Stadtwerken aufgenommen werden, um idealerweise parallel, auf bereits geprüften, tauglichen Gebäuden Solarenergieanlagen durch die Stadtwerke errichten zu lassen. Bis zum Jahr 2025 sollten mindestens 50% der geeigneten Dachflächen von öffentlichen Gebäuden in Neukölln mit Solarenergieanlagen ausgestattet werden. Bis zum Jahr 2030 sollten 100% der geeigneten Dachflächen öffentlicher Gebäude zu Erzeugung von Solarenergie genutzt werden.

 

 

Herr BV Morsbach begründet als Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Wittke, Herr BV Schröter, Herr BV Lüdecke

 

Herr BV Wittke stellt einen Änderungsantrag.

 

Änderungsantrag der Gr.FDP: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich ein verbindliches und nachprüfbares Solarausbauziel zu setzen. Bis spätestens zum Ende 2021 sollen alle öffentlichen Gebäude im Bezirk Neukölln (einschließlich der von der BIM verwalteten Gebäude) auf ihre Tauglichkeit zur Installation von Photovoltaikanlagen überprüft worden sein. Parallel zu diesem Prozess sollen die bereits geprüften Gebäudeflächen bundesweit ausgeschrieben werden. Bis zum Jahr 2025 sollen mindestens 50% der geeigneten Dachflächen von öffentlichen Gebäuden in Neukölln mit Solarenergieanlagen ausgestattet werden. Bis zum Jahr 2030 sollen 100% der geeigneten Dachflächen öffentlicher Gebäude zur Erzeugung von Solarenergie genutzt werden.

 

Der Änderungsantrag der Gr. FDP wird mit den Stimmen der SPD(11), der Grünen, der LINKEN, der AfD und der Fraktionslosen Kapitän und Zielisch gegen die Stimmen SPD(1), der CDU, der Gr. FDP bei Enthaltung der Fraktionslosen Babilon und Piehl abgelehnt.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen, der LINKEN und der Fraktionslosen Babilon und Zielisch gegen die Stimmen der AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen Kapitän und Piehl bei Enthaltung der CDU beschlossen.

   
    23.06.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.10 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Im Dezember 2020 wurde das erste Paket für die Installationen von Photovoltaikanlagen durch die Berliner Stadtwerke auf den Dächern bezirklicher Liegenschaften in Neukölln vertraglich vereinbart. Es handelt sich dabei um neun neue Solarstromanlagen, die auf Neuköllner Schuldächern installiert werden, mit einer Gesamtleistung von 439 kWp. Sieben Anlagen werden bis Mitte 2021 installiert. Darüber hinaus errichten die Berliner Stadtwerke bis 2022 zwei weitere Solaranlagen auf neu entstehenden Gebäuden des Bezirks. Bei der Überprüfung von Dachflächen öffentlicher Gebäude des Bezirks Neukölln auf Tauglichkeit bezüglich der Installation einer Photovoltaikanlage sind unter anderem die Statik, der allgemeine bauliche Zustand, die Dachneigung, die Himmelsrichtung sowie die Verschattung als Kriterien für die Eignung/Nichteignung zu betrachten. In Schritt 1 der Umsetzung werden nur bereits sanierte und zur Sanierung vorgesehene Dachflächen überprüft, um eine möglichst lange Standzeit zu gewährleisten. Im zweiten Schritt werden dann die restlichen Flächen betrachtet. Es handelt sich dabei insgesamt um einen Dachflächenanteil von ca. 307.000 m² sämtlicher öffentlicher Gebäude des Bezirks. Die Überprüfung aller öffentlichen Gebäude im Bezirk Neukölln (einschließlich der von der BIM verwalteten Gebäude) auf ihre Tauglichkeit zur Installation von Photovoltaikanlagen soll bis spätestens 31.12.2022 abgeschlossen sein. In enger Abstimmung mit den Berliner Stadtwerken konnten bereits zwölf Dachflächen identifiziert werden, auf denen Photovoltaikanlagen gebaut werden. Im Rahmen weiterer Dachsanierungen wird sich die Installationsrate in den nächsten Jahren weiter erhöhen.  So sollen bis zum Jahr 2025 mindestens 50% der geeigneten Dachflächen von öffentlichen Gebäuden in Neukölln mit Solarenergieanlagen ausgestattet werden. Bis zum Jahr 2030 sollten alle geeigneten Dachflächen öffentlicher Gebäude zur Erzeugung von Solarenergie genutzt werden. Hiermit setzen wir sowohl die Anforderungen aus den §9 und §16 Energiewende Gesetz Berlin (EWG Bln), als auch den BVV Beschluss Drs. Nr.: 1705/XX in einem ersten Schritt um. Über die Umsetzung wird der BVV regelmäßig Bericht erstattet. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 25.05.2021

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kenntnis genommen

Ö 14  
Fahrradfreundlicher Arbeitgeber  
Enthält Anlagen
1794/XX  
Ö 15  
Energiesparende LED-Röhren in den BVV-Saal  
Enthält Anlagen
1804/XX  
Ö 16  
Automatische E-Mailbestätigung im BVV-Büro einrichten  
Enthält Anlagen
1808/XX  
Ö 17  
Flagge zeigen für eine atomwaffenfreie Welt am 8. Juli: Neukölln wird Teil des „Mayors for Peace“-Netzwerks  
Enthält Anlagen
1851/XX  
Ö 18  
Öffentliches Erinnern an die Akteure und Schauplätze der Novemberrevolution in Neukölln  
Enthält Anlagen
1078/XX  
Ö 19  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 20  
Verschiedenes      
Ö 21  
Protokollabstimmung der 40. Sitzung      
Ö 22  
Nächste Sitzung am 02. September 2020      
               
 
 

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