Seit Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes 2002 ist „Häusliche Gewalt“ als Straftat definiert und wird von der Polizei und den Gerichten als solche verfolgt. Seit 2007 ist auch „Stalking“ ein Straftatbestand der Nachstellung (ständige Belästigungen, Telefonterror…). Opfer können bei dem zuständigen Zivilgericht eine Schutzanordnung beantragen, damit sie keinen weiteren Angriffen seitens des Täters ausgesetzt sind. Das Gewaltschutzgesetz bietet Frauen per Wegweisung und Eilanträgen größeren rechtlichen Schutz (Kontakt- und Näherungsverbot um Wohnung, Arbeitsplatz, Kita oder Schule, die vorläufige Zuweisung der gemeinsamen Wohnung…).
In Berlin gibt es neben den Frauenberatungsstellen, 6 Frauenhäuser, 40 Zufluchtswohnungen. Dort können Frauen mit ihren Kindern geschützt werden und weiterführende Hilfen erfahren. Es gibt ein breites Netz an Beratungsmöglichkeiten z. B. BIG e.V. – Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen bei häuslicher Gewalt, wo Frauen konkrete Hilfen erhalten. Die Berliner BiG-Hotline 611 03 00 und das bundesweite kostenlose Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen“ 08000116 016 beraten rund um die Uhr zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen.
Seit 2014 gibt es die Gewaltschutzambulanz – rechtsmedizinische Untersuchungsstelle der Charité Universitätsmedizin Berlin, Tel.: 450570270. Die Gewaltambulanz ist eine Anlaufstelle für Gewaltopfer unabhängig vom Geschlecht und Alter. Angeboten wird eine kostenlose rechtsmedizinische Dokumentation der Verletzungen. Die Dokumentation ist gerichtsfest für den Fall eines späteren Strafverfahrens und unterliegt der Schweigepflicht gegenüber der Polizei und den Gerichten. Alles geschieht in Absprache mit Ihnen und Ihrem ausdrücklichen Einverständnis!
Der Begriff “Stalking” ist vom englischen Verb “to stalk” abgeleitet, das “nachstellen, auflauern und verfolgen” bedeutet und ursprünglich nur in der Jägersprache verwendet wurde. Bezeichnet wird damit ein Verhaltensmuster, bei dem jemand einem anderen Menschen nachspioniert, ihn persönlich verfolgt, ihn brieflich oder telefonisch, oft auch per E-Mail oder SMS belästigt, bedroht, diffamiert, einschüchtert und terrorisiert. 2007 wurde der spezielle Tatbestand “Nachstellung” unter § 238 ins Strafgesetzbuch eingefügt und in den § 112a Strafprozessordnung aufgenommen.
Jedes Mädchen und jeder Junge hat das Recht, selbst zu entscheiden, wen sie oder er heiratet; unabhängig von Herkunft, Religion, Hautfarbe und Alter! Seit dem 1. Juli 2011 ist Zwangsheirat ein Straftatbestand, der in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von sechs bis zu fünf Jahren bestraft wird.
Vor allem junge Frauen wurden in den letzten Jahren unter Einsatz von K.O.-Tropfen Opfer sexueller Gewalt. BERLIN SAGT “NEIN DANKE” ZU K.O.-TROPFEN ist eine Initiative von LARA, Familienzentrum Balance, Opferhilfe Berlin und Wildwasser.
Weltweit werden Menschen in die Prostitution, aber auch in ausbeuterische Arbeitsverhältnisse oder in die Ehe gehandelt. Häufig müssen sie unter Bedingungen leben und arbeiten, die nur als Sklaverei bezeichnet werden kann.
Der Handel mit Menschen zum Zweck der Ausbeutung ist ein globales Phänomen, von dem auch Deutschland betroffen ist. Der Berliner Senat engagiert sich seit 20 Jahren gegen diese schwere Form der Verletzung von Menschenrechten. Unterstützung und Beratungsstellen
Weibliche Genitalverstümmelung ist eine geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzung. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) leiden weltweit etwa 140 Millionen Frauen unter den lebenslangen Folgen der Genitalverstümmelung. Und jährlich drohen drei Millionen Mädchen hinzuzukommen.
Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung an Mädchen und Frauen und gilt seit 1995 auch international als Menschenrechtsverletzung. Seit 2013 gilt die Verstümmelung weiblicher Genitalien als Straftat gegen die körperliche Unversehrtheit §226a Strafgesetzbuch. FGM wird nicht toleriert und Täterinnen und Täter werden bestraft. Unterstützung und Beratung
In Berlin bietet das Krisen- und Beratungszentrum LARA werktags von 9-18 Uhr Beratung und Krisenintervention für Frauen, die von sexueller Gewalt betroffen sind. Erste Hilfe bieten rund um die Uhr die drei Rettungsstellen der Charité. Unterstützung und Beratung