Die zuständigkeitsrechtliche Regelung in Bezug auf die fachliche Begleitung bei der Erstellung und die Prüfung von Ausgangszustandsberichten im Sinne des § 10 Absatz 1a des Bundesimmisionsschutzgesetzes in Genehmigungs- und Änderungsgenehmigungsverfahren ist durch die Verordnung zur Änderung von Zuständigkeiten im Bereich des Umweltschutzes vom 11.10.2016 erfolgt und in Kraft getreten. Die Rechtsordnung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 20.10.2016 (S.821) verkündet. Darin wird dem Bezirk Berlin-Neukölln die fachliche Begleitung bei der Erstellung und die Prüfung von Ausgangszustandsberichten im Sinne des §10 Absatz 1a des Bundesimmissionsgesetzes in Genehmigung- und Änderungsgenehmigungsverfahren als Ordnungsaufgabe zugewiesen.
Im unteren Teil finden Sie die zuständigen Ansprechpartner*in.
In Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheit und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) ist das Umwelt- und Naturschutzamt Neukölln für die Durchführung dieser Aufgabe für alle Berliner Bezirke zuständig.
Für die zunächst notwendige grundlegende Prüfung und Entscheidung auf Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zuständig .
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Hold, I C 421
Tel.: 030 / 9025 – 2212, e-mail
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Für Heiz/Kraftwerke, Fernheizwerke und sonstige Feuerungsanlagen liegt die Zuständigkeit beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheit und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)
Bei Fragen wenden Sie sich an Herrn Arman Kaya, IV A 12
Tel.: 030 / 90 2545 – 218 e-mail
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