Informationen für Interessierte und Nutzungsberechtigte
Bild: BA Neukölln SGA
Häufig gestellte Fragen
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Wann sind die Friedhöfe geöffnet?
Die Friedhöfe sind ganztägig geöffnet, jedoch nicht beleuchtet. Am frühen Morgen, am Abend sowie in den Nachtstunden betreten Sie unsere Friedhöfe auf eigene Gefahr.
Im Winter erfolgt der Winterdienst nur auf den Hauptwegen (Mo.-Fr. zwischen 8:00 Uhr und 14:00 Uhr, Sa., So. und an Feiertagen zwischen 8:00 Uhr und 15:00 Uhr). Bei Schnee- und Eisglätte betreten Sie die Friedhöfe auf eigene Gefahr.
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Ich habe keine beigesetzten Angehörigen auf dem Friedhof. Darf ich ihn dennoch besuchen?
Ja. Die acht Neuköllner landeseigenen Friedhöfe sind neben ihrer Funktion als Friedhöfe auch Grünanlagen mit ansprechender Begrünung. Sie stehen jeder interessierten Person offen. Das Radfahren oder Mitführen von Hunden ist untersagt. Im Übrigen gilt die Friedhofsordnung. Ihr Verhalten sollte dem Charakter eines Friedhofes entsprechen.
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In meinem Umfeld gibt es einen Sterbefall. Was soll ich tun?
Im akuten Sterbefall steht es Ihnen offen, die Beisetzung selbst zu organisieren. Im Regelfall aber suchen Sie ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl auf. Dort werden Sie auch zu unseren Friedhöfen beraten. Sie können natürlich auch unsere Seite für Bestatter*innen besuchen, auf der Sie nützliche Informationen einsehen können.
Das Bestattungsunternehmen steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und vereinbart mit uns einen Termin für die Beisetzung.
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Ich möchte eine Stelle bereits jetzt reservieren. Was ist zu tun?
Bei Wahlstellen besteht die Möglichkeit, einen sogenannten Erwerb zu Lebzeiten zu beantragen. In diesem Fall kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Die Auswahl an Grabstättenarten für die ein Erwerb zu Lebzeiten möglich ist, ist begrenzt. Kontaktieren Sie uns auch hier. -
Ich möchte die Laufzeit einer Grabstelle verlängern. Geht das?
Grundsätzlich ja. Natürlich können Sie den Antrag nur dann stellen, sofern Sie die nutzungsberechtigte Person an der Grabstelle sind. Ihr Antrag wird dann geprüft. Sofern die Grabstelle gepflegt ist und keine rechtlichen oder stadtplanerischen Gründe dagegen sprechen, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Nachdem dieser ausgeglichen ist, erhalten Sie eine aktualisierte Grabkarte.
Sie können die Verlängerung für wahlweise 5, 10, 15 oder 20 Jahre frühestens ein Jahr vor Ablauf des Nutzendes und spätestens drei Monate vor Ablauf des Nutzendes beantragen. Nach Ablauf des Nutzendes ist eine Verlängerung nicht mehr mögich. Hier würde geprüft werden, ob Sie die Stelle auf Wunsch neuerwerben können.
Den Antrag können Sie hier downloaden.
Mit dem Antrag können Sie auch ausdrücklich auf die Verlängerung verzichten.
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Kann ich herausfinden, ob eine Person auf Ihren Friedhöfen beigesetzt ist?
Das können Sie.
Bei Verstorbenen, deren gesetzliche Ruhezeit von 20 Jahren noch läuft, können wir Ihnen unbürokratisch helfen.
Auf Anfrage führen wir bei Verstorbenen, deren Ruhezeit abgelaufen ist, eine gebührenpflichtige Archivsuche für Sie durch.
Hier gilt es zu beachten, dass eine zentrale Verstorbenenkartei in Berlin nicht existiert. Aussagen zu Beigesetzten können wir lediglich für unsere acht Friedhöfe treffen.
Friedhofsverwaltung Neukölln
Öffnungzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Servicetelefon:
Tel.: (030) 90239-4360
Fax (030) 90239-4370
E-Mail:
sga_friedverwaltung@bezirksamt-neukoelln.de
Verkehrsanbindungen
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Bus
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Dachdeckerweg