Informationen für Interessierte und Nutzungsberechtigte

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"Begegnen wir der Zeit, wie sie uns sucht."
William Shakespeare (1564 - 1616), englischer Dramatiker

Informationen für Interessierte

Auf dieser Seite möchten wir uns Ihnen vorstellen.

Die Friedhofsverwaltung Neukölln verwaltet die acht landeseigenen Friedhöfe des Bezirks. Unser Anliegen ist es, Ihnen auf unseren Friedhöfen einen Ort der Trauer, aber auch der Einkehr und Erholung zu schaffen, weiterzuentwickeln und zu erhalten.

Natürlich ist es uns ein ebenso großes Anliegen, den von Ihnen ausgewählten Bestattungsunternehmen eine angenehme Zusammenarbeit zu ermöglich und Sie so beim sensiblen Thema des Abschieds von geliebten Menschen bestmöglich zu unterstützen.

Im Folgenden finden Sie einige Informationen über unsere Friedhöfe, häufig gestellte Fragen, die wir Ihnen beantworten möchten. Die Lagepläne unserer Friedhöfe finden Sie im Downloadcenter.

Für Ihre Rückfragen stehen wir Ihnen persönlich und telefonisch sowie per E-Mail und Post gerne zur Verfügung.

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Parkfriedhof

Parkfriedhof Neukölln

Der Parkfriedhof liegt im Ortsteil Buckow in direkter Nachbarschaft zur Parkanlage „Britzer Garten“. Er wurde 1958 eröffnet und umfasst heute eine Fläche von 17,5 ha. Damit ist er der größte und meistgenutzte Friedhof in Neukölln.
Hier gibt es auch das vielfältigste Angebot an Bestattungsmöglichkeiten.

Urnenhain 2

Parkfriedhof Urnenhain

Der Urnenhain, genauso wie Abt. 7 (Exklave), liegt seit Eröffnung des BUGA Geländes im Jahre 1985 abgetrennt vom ehemals zusammenliegenden Parkfriedhof. Der Urnenhain wird seitdem über einen separaten Eingang betreten.

Köpenicker Strasse

Friedhof Rudow

Der Rudower Friedhof wurde 1812 an der Köpenicker Straße eröffnet. Seine Größe betrug damals knapp ein Hektar. Auf Grund der steigenden Bevölkerungszahlen wurde 1892 eine Erweiterung in östlicher Richtung notwendig und der Friedhof erreichte seine heutige Größe von 1,86 ha. Eine markante Lindenallee entlang des Hauptweges sowie über 100 Jahre alte Grabstätten prägen den Charakter dieses alten Dorffriedhofs. Die sehenswerte kleine Feierhalle aus rotem Backstein wurde 1900 errichtet.

Alt-Buckow

Friedhof Alt-Buckow

Der Friedhof Alt-Buckow liegt an der Straße Alt-Buckow (bis 1939 Dorfstraße) und wurde 1876 gegründet. Mit einer Größe von 0,56 ha ist dieser Dorffriedhof der kleinste der städtischen Friedhöfe Neuköllns.

Friedhof Buschkrugallee

Friedhof Buschkrugallee

1876 wurde der Rixdorfer Friedhof an der Buschkrugallee (bis 1947 Rudower Str.) in Britz eingeweiht. Seine Größe beträgt 5,71 ha.

Friedhof Koppelweg

Friedhof Koppelweg

1858 wurde der Britzer Friedhof am Koppelweg (bis 1950 Triftstr.) eröffnet. Seine Größe beträgt 6,94 ha.

Friedhof Lilienthal 2

Friedhof Lilienthalstraße

1940 wurde der Friedhof Lilienthalstr. im typisch nationalsozialistischen Monumentalbaustil unter seinem damaligen Namen Standortfriedhof eröffnet. Besondere Aufmerksamkeit galt der terrassenartigen Anlage mit Ehrenhalle und Aufmarschplatz.
Auf dem ehemaligen Standortfriedhof liegen 6183 Opfer des 2.Weltkrieges begraben.

Friedhof Columbiadamm 2

Friedhof Columbiadamm

1861 kam es zur Eröffnung des neuen Garnisionsfriedhofes am Columbiadamm, welcher sich direkt südlich an den “Dennewitz-Friedhof“ anschloss. Bei einer Größe von ca. 10,8 ha weist der Friedhof für Berlin die höchste Zahl an Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft auf.

Häufig gestellte Fragen

  • Wann sind die Friedhöfe geöffnet?

    Die Friedhöfe sind ganztägig geöffnet, jedoch nicht beleuchtet. Am frühen Morgen, am Abend sowie in den Nachtstunden betreten Sie unsere Friedhöfe auf eigene Gefahr.

    Im Winter erfolgt der Winterdienst nur auf den Hauptwegen (Mo.-Fr. zwischen 8:00 Uhr und 14:00 Uhr, Sa., So. und an Feiertagen zwischen 8:00 Uhr und 15:00 Uhr). Bei Schnee- und Eisglätte betreten Sie die Friedhöfe auf eigene Gefahr.

  • Ich habe keine beigesetzten Angehörigen auf dem Friedhof. Darf ich ihn dennoch besuchen?

    Ja. Die acht Neuköllner landeseigenen Friedhöfe sind neben ihrer Funktion als Friedhöfe auch Grünanlagen mit ansprechender Begrünung. Sie stehen jeder interessierten Person offen. Das Radfahren oder Mitführen von Hunden ist untersagt. Im Übrigen gilt die Friedhofsordnung. Ihr Verhalten sollte dem Charakter eines Friedhofes entsprechen.

  • In meinem Umfeld gibt es einen Sterbefall. Was soll ich tun?

    Im akuten Sterbefall steht es Ihnen offen, die Beisetzung selbst zu organisieren. Im Regelfall aber suchen Sie ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl auf. Dort werden Sie auch zu unseren Friedhöfen beraten. Sie können natürlich auch unsere Seite für Bestatter*innen besuchen, auf der Sie nützliche Informationen einsehen können.

    Das Bestattungsunternehmen steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und vereinbart mit uns einen Termin für die Beisetzung.

  • Ich möchte eine Stelle bereits jetzt reservieren. Was ist zu tun?

    Bei Wahlstellen besteht die Möglichkeit, einen sogenannten Erwerb zu Lebzeiten zu beantragen. In diesem Fall kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
    Die Auswahl an Grabstättenarten für die ein Erwerb zu Lebzeiten möglich ist, ist begrenzt. Kontaktieren Sie uns auch hier.

  • Ich möchte die Laufzeit einer Grabstelle verlängern. Geht das?

    Grundsätzlich ja. Natürlich können Sie den Antrag nur dann stellen, sofern Sie die nutzungsberechtigte Person an der Grabstelle sind. Ihr Antrag wird dann geprüft. Sofern die Grabstelle gepflegt ist und keine rechtlichen oder stadtplanerischen Gründe dagegen sprechen, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Nachdem dieser ausgeglichen ist, erhalten Sie eine aktualisierte Grabkarte.

    Sie können die Verlängerung für wahlweise 5, 10, 15 oder 20 Jahre frühestens ein Jahr vor Ablauf des Nutzendes und spätestens drei Monate vor Ablauf des Nutzendes beantragen. Nach Ablauf des Nutzendes ist eine Verlängerung nicht mehr mögich. Hier würde geprüft werden, ob Sie die Stelle auf Wunsch neuerwerben können.

    Den Antrag können Sie hier downloaden.

    Mit dem Antrag können Sie auch ausdrücklich auf die Verlängerung verzichten.

  • Kann ich herausfinden, ob eine Person auf Ihren Friedhöfen beigesetzt ist?

    Das können Sie.

    Bei Verstorbenen, deren gesetzliche Ruhezeit von 20 Jahren noch läuft, können wir Ihnen unbürokratisch helfen.

    Auf Anfrage führen wir bei Verstorbenen, deren Ruhezeit abgelaufen ist, eine gebührenpflichtige Archivsuche für Sie durch.

    Hier gilt es zu beachten, dass eine zentrale Verstorbenenkartei in Berlin nicht existiert. Aussagen zu Beigesetzten können wir lediglich für unsere acht Friedhöfe treffen.

Nützliche Links

Links zu den Rechtsgrundlagen von Bestattungen in Berlin finden Sie auf der Unterseite für Informationen für Bestatter*innen