Informationen für Bestatter*innen

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Informationen für Sie als Bestatter*in

Sehr geehrte*r Bestatter*in,

im Folgenden möchten wir Sie zunächst über unsere aktuell angebotenen Grabarten auf den jeweiligen Friedhöfen und unsere Ausstattung im Allgemeinen informieren. Weiter unten auf dieser Seite finden Sie häufig gestellte Fragen (FAQs) zu den Abläufen einer Bestattungsanmeldung und den benötigten Unterlagen sowie Links zu den Rechtsgrundlagen des Bestattungswesens. Unterlagen zum Download und zur weiteren Verwendung finden Sie sowie weitere Gewerbetreibende (z.B. Steinmetzwerkstätten) in unserem Downloadcenter .

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Aktuelle Einschränkungen des Bestattungsbetriebs

Aufgrund personeller Engpässe muss das Bestattungsangebot auf den landeseigenen Friedhöfen Neuköllns bis auf weiteres eingeschränkt werden.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass auch die Bearbeitung von Denksteinanträgen zur Zeit länger als gewöhlich dauern wird.

Wir bedauern diese Einschränkungen und bitten um Entschuldigung.

Die acht landeseigenen Friedhöfe Neuköllns

  • Friedhof mit Adresse

    aktuell angebotene Grabarten sowie weitere Informationen

  • Parkfriedhof Neukölln

    Buckower Damm 148
    12349 Berlin

    • Erdwahlgrab
    • Erdreihengrab (mit und ohne Teilpflege)
    • Urnenwahlgrab
    • Urnenstele
    • Urnenwand
    • Baumbestattung
    • Urnengemeinschaftsgrabstätte
    • Ascheverstreuung
    • Ruhestätte für Kinder (Mosaikgarten)
    • Familiengrab
    • Zwei barrierefreie Feierhallen mit 120 bzw. 55 Sitzplätzen mit WC
    • Warteraum
    • Raum für die Abschiednahme am offenen Sarg
    • Parkmöglichkeit hinter den Feierhallen über den Hüfnerweg erreichbar
    • Rollstuhl vorhanden
    • Harmonium vorhanden

    (Stand 09/2024)

  • Parkfriedhof Urnenhain

    Leonberger Ring 54
    12349 Berlin

    • Keine Neuvergaben oder Zubelegungen

    (Stand 09/2024)

  • Friedhof Rudow

    Köpenicker Straße 131
    12355 Berlin

    • Erdwahlgrab (Ein Erwerb zu Lebzeiten wird nicht angeboten)
    • Urnenwahlgrab (Ein Erwerb zu Lebzeiten wird nicht angeboten)
    • Urnengemeinschaftsgrabstätte
    • Familiengrab
    • Feierhalle (nicht barrierefrei) mit 16 Sitzplätzen sowie überdachtem Pavillon
    • separates WC
    • Rollstuhl vorhanden
    • mobile elektrische Orgel vorhanden

    (Stand 09/2024)

  • Friedhof Alt-Buckow

    Alt-Buckow 39 B
    12349 Berlin

    • Erdwahlgrab (Ein Erwerb zu Lebzeiten wird nicht angeboten)
    • Urnenwahlgrab (Ein Erwerb zu Lebzeiten wird nicht angeboten)
    • Urnengemeinschaftsgrabstätte (mit oder ohne Kennzeichnung)
    • keine Feierhalle
    • separates WC
    • Rollstuhl vorhanden

    (Stand 09/2024)

  • Friedhof Buschkrugallee

    Buschkrugallee 38
    12359 Berlin

    • Erdwahlgrab
    • Urnenwahlgrab
    • Urnengemeinschaftsgrabstätte (mit oder ohne Kennzeichnung)
    • Familiengrab
    • Feierhalle mit 70 Sitzplätzen und WC (mit Rampenzugang)
    • Warteraum
    • Rollstuhl vorhanden
    • Harmonium vorhanden

    (Stand 09/2024)

  • Friedhof Koppelweg

    Koppelweg 10
    12347 Berlin

    • Erdwahlgrab
    • Urnenwahlgrab
    • Baumbestattung mit oder ohne Namensnennung
    • Urnenreihengrab
    • Urnengemeinschaftsgrabstätte
    • Urnenruhegemeinschaftsgrabstätte (Treuhandmodell)
    • Familiengrab
    • Feierhalle mit 50 Sitzplätzen und WC (Damentoilette barrierefrei)
    • Warteraum
    • Raum für die Abschiednahme am offenen Sarg
    • Rollstuhl vorhanden
    • Harmonium vorhanden

    (Stand 09/2024)

  • Friedhof Lilienthalstraße

    Lilienthalstraße 7
    10965 Berlin

    • nur Zubelegungen in vorhandene Erdstellen

    (Stand 09/2024)

  • Friedhof Columbiadamm

    Columbiadamm 122
    10965 Berlin

    • Urnenwahlgrab (Ein Erwerb zu Lebzeiten wird nicht angeboten)
    • Erdwahlgrab (Nur Zubelegungen in vorhandene Stellen)
    • Feierhalle mit 60 Sitzplatzen
    • separates barrierefreies WC
    • Rollstuhl vorhanden
    • Harmonium vorhanden

    (Stand 09/2024)

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Häufig gestellte Fragen

Wir hoffen, Sie mit den im Folgenden beantworteten häufigen Fragen unterstützen zu können.

Wir sind darüber hinaus auch telefonisch für Sie über unser Servicetelefon (030 90239-4360) gerne für Sie da oder beantworten Ihre Fragen gerne auch per E-Mail .

  • Wie melde ich eine Bestattung an?

    Bitte kontaktieren Sie die Friedhofsverwaltung telefonisch während der telefonischen Sprechzeiten. Dort klären Sie die von Ihren Kund*innen gewünschte Ausgestaltung der Beisetzung und deren Feierlichkeiten.

    Zunächst nimmt die Friedhofsverwaltung Ihre Informationen auf und vereinbart einen Termin.

    Die Übersendung Ihrer Anmeldeunterlagen per E-Mail oder Fax ersetzt nicht die telefonische Terminvereinbarung.

  • Wie geht es dann weiter?

    Wir bearbeiten Ihre Anmeldung und organisieren die Bereitstellung der Grabstelle sowie die Beisetzung. Nach der Anmeldung reichen Sie bitte die nötigen Unterlagen bei uns ein.

    Bei neu zu erwerbenen Wahlgrabstätten melden wir uns bei der nutzungsberechtigten Person und vereinbaren einen Termin zum Stellenerwerb. Ihre Kund*innen müssen sich nicht parallel aktiv an die Friedhofsverwaltung wenden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Vorab übersenden Sie bitte Ihre Anmeldung mit Unterschrift des Vollmachtgebenden in Kopie. Später, jedoch vor der Beisetzung, im Original.

    Bei Sargbestattungen übersenden Sie vorab die Bestattungsgenehmigung in Kopie. Vor der Beisetzung muss der Friedhofsverwaltung das Original der Bestattungsgenehmigung vorliegen.

    Bei Urnenbeisetzungen übersenden Sie vorab die Sterbeurkunde in Kopie. Auch hier muss das Original vor dem Bestattungstermin vorliegen. Die Berliner Standesämter stellen ein kostenfreies Exemplar für Bestatter*innen zur Verfügung. Den Urnenversandschein bzw. die Einäscherungbescheinigung übersenden Sie, falls sie bei Ihnen eingehen sollten, ebenfalls im Original.

    Bitte reichen Sie Originalunterlagen so schnell wie möglich ein. Die Bestattung kann nicht durchgeführt werden, wenn nicht spätestens 3 Tage vor dem Bestattungstermin die Originalunterlagen in der Friedhofsverwaltung vorliegen (s. dazu § 22 Bestattungsgesetz Berlin sowie § 6 Abs. 2 Satz 2 und § 7 der Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes).

    Auf den Friedhöfen befindet sich kein Verwaltungspersonal. Zur persönlichen Übergabe von Papieren, Aschekapseln o.Ä. wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung im Hüfnerweg 39, 12349 Berlin. Von der Friedhofsverwaltung beauftragtes Personal oder Personal des übrigen Grünflächenamtes ist dazu angehalten, Unterlagen wie z.B. die Einäscherungsbescheinigung, nicht entgegenzunehmen.

  • Wer erhält den Gebührenbescheid?

    Der Gebührenbescheid geht im Original immer an Ihren Auftraggebenden. Auch im Falle der Gebührenübernahme durch Sie, erhalten Ihre Auftraggebenden das Original. Bitte besprechen Sie hier mit Ihren Kund*innen, durch wen die Zahlung erfolgt, um Doppelzahlungen zu vermeiden.

  • Bis wann muss der Ausgleich des Gebührenbescheides erfolgen?

    Das hängt von jedem individuellen Bestattungstermin ab. Das Zahlungsziel finden Sie oder Ihre Kund*innen auf dem Gebührenbescheid. Jedoch erfolgt keine Beisetzung ohne vorherigen Ausgleich der Gebühr.

  • Wie setzen sich die Gebühren zusammen?

    Die Gebühren sind für alle landeseigenen Friedhöfe in der entsprechenden Gebührenordnung festgelegt. Die genaue individuelle Gebühr für Ihren angemeldeten Beisetzungstermin können Sie gerne telefonisch schon bei der Anmeldung erfragen.

  • Meine Kund*innen möchten auf einer vorhandenen Stelle beisetzen. Was ist zu beachten?

    Grundsätzlich ist der Ablauf der Anmeldung identisch. Sollte die verstorbene Person im Vorfeld nutzungsberechtigt an der betroffenen Stelle gewesen sein, wird die Neuvergabe des Nutzungsrechts nötig. Das entsprechende Formular steht Ihnen im Downloadcenter (Nutzungsrechtannahme) zum Download bereit.

    Bei Grabstellen mit Verschlussplatten (Stelenkammern, Böschungskammern, Wandfächer) sollte ebenfalls geklärt werden, ob die Platte nachbeschriftet werden soll. Bitte teilen Sie uns das bei der Anmeldung der Beisetzung mit. Die nutzungsberechtigte Person sollte zur Nachbeschriftung einen Steinmetz ihrer Wahl beauftragen.

    Darüber hinaus muss die Grabstelle durch die nutzungsberechtigte Person beräumt werden. Die Frist teilen wir Ihnen bei der Anmeldung mit.

Nützliche Links