Vorab übersenden Sie bitte Ihre Anmeldung mit Unterschrift des Vollmachtgebenden in Kopie. Später, jedoch vor der Beisetzung, im Original.
Bei Sargbestattungen übersenden Sie vorab die Bestattungsgenehmigung in Kopie. Vor der Beisetzung muss der Friedhofsverwaltung das Original der Bestattungsgenehmigung vorliegen.
Bei Urnenbeisetzungen übersenden Sie vorab die Sterbeurkunde in Kopie. Auch hier muss das Original vor dem Bestattungstermin vorliegen. Die Berliner Standesämter stellen ein kostenfreies Exemplar für Bestatter*innen zur Verfügung. Den Urnenversandschein bzw. die Einäscherungbescheinigung übersenden Sie, falls sie bei Ihnen eingehen sollten, ebenfalls im Original.
Bitte reichen Sie Originalunterlagen so schnell wie möglich ein. Die Bestattung kann nicht durchgeführt werden, wenn nicht spätestens 3 Tage vor dem Bestattungstermin die Originalunterlagen in der Friedhofsverwaltung vorliegen (s. dazu § 22 Bestattungsgesetz Berlin sowie § 6 Abs. 2 Satz 2 und § 7 der Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes).
Auf den Friedhöfen befindet sich kein Verwaltungspersonal. Zur persönlichen Übergabe von Papieren, Aschekapseln o.Ä. wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung im Hüfnerweg 39, 12349 Berlin. Von der Friedhofsverwaltung beauftragtes Personal oder Personal des übrigen Grünflächenamtes ist dazu angehalten, Unterlagen wie z.B. die Einäscherungsbescheinigung, nicht entgegenzunehmen.