Das Berliner Planungsrecht ist komplex. Was, wie viel, wo und wie können Sie auf Ihrem Grundstück bauen? Welche Vorschriften müssen beachtet werden? Wessen Rechte werden berührt? Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihren Weg durch die Möglichkeiten und Einschränkungen des Berliner Planungsrechts zu finden.
Mit konkreten Planungen und Unterlagen können Sie die kostenlose Beratung in Anspruch nehmen. Um Verzögerungen im Antragsverfahren zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen dringend unser Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen.
Für planungsrechtliche und städtebauliche Fragen bieten wir eine Sprechzeit dienstags in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr an. Bitte wenden Sie sich innerhalb dieser Zeit an die zuständige Ansprechperson. Alternativ können Sie die Zuständigkeit und Erreichbarkeit bei der Zentralen Auskunftsstelle unter 030 90239 3512 erfragen.
An dieser Stelle möchten wir auf den Unterschied zwischen Planungsrecht und Bauordnungsrecht hinweisen.
Planungsrecht betrifft die Stadtplanung und beschäftigt sich unter anderem mit Höhe und Lage Ihres Bauvorhabens. Das Bauordnungsrecht betrifft das konkrete Gebäude und beschäftigt sich mit der technischen Ausführung.
Für bauordnungsrechtliche Fragen stehen Ihnen die Kolleg*innen der Bau- und Wohnungsaufsicht (BWA) zur Verfügung.