Weitere Ausnahmegenehmigungen

Aktuell: Start der Parkraumbewirtschaftung in Neukölln

Am 1. Februar 2024 wird die Parkraumbewirtschaftung in Neukölln eingeführt. Den Anfang machen die Parkzonen 105 (Reuterkiez) und 100 (Flughafen-/Donaukiez). Danach wird die Parkraumbewirtschaftung nach und nach um weitere Parkzonen erweitert.

Das Bezirksamt musste den Starttermin der Parkzone 105 verlegen. Ausnahmegenehmigungen, die die Straßenverkehrsbehörde erteilt, werden bearbeitet und rechtzeitig zum neuen Starttermin ausgehändigt. Sie sind ab 1. Februar 2024 gültig.

Ausnahmegenehmigungen für die Parkzone 100 können ab sofort beantragt werden.

Diese Seite wird laufend aktualisiert.
(Stand: 27.11.2023)

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Parkausweis für Personen im Schichtdienst

Voraussetzungen:

Personen in Schichtarbeit, deren Arbeitsbeginn deutlich vor 6:00 Uhr oder deren Arbeitsende deutlich nach 24:00 Uhr liegt, können eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Personen die deshalb auf ein Auto angewiesen sind, weil ihre Arbeit zu einer Zeit beginnt oder endet, zu der keine öffentlichen Verkehrsmittel fahren, wollen wir dadurch entgegenkommen.

Kosten

  • Parkausweis mit einer Geltungsdauer bis zu einem Jahre

    40,00 Euro

  • Parkausweis mit einer Geltungsdauer bis zu zwei Jahren

    60,00 Euro

Antrag

Der Antrag kann formlos per Post oder per E-Mail an das Straßen- und Grünflächenamt gestellt werden.

Bitte nutzen Sie folgende E-Mail-Adresse: svb-parkraumbewirtschaftung@bezirksamt-neukoelln.de

Bezirksamt Neukölln
Straßen- und Grünflächenamt Neukölln – Straßenverkehrsbehörde
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 83, 12043 Berlin

Unterlagen

  • Eine aktuelle Bestätigung des Arbeitsverhältnisses
  • Eine Kopie der Rückseite des Personalausweises, bzw. eine Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung oder eines Aufenthaltstitels
  • Schichtpläne der letzten 3 Monate mit dem Stempel und der Unterschrift der arbeitgebenden Person
  • Eine Kopie des Fahrzeugscheins/ der Zulassungsbescheinigung Teil I auf welcher Name und Anschrift der fahrzeughaltenden Person und das amtliche Kennzeichen kenntlich sind
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Parkausweis für Personen mit teuren Musikinstrumenten

Voraussetzungen:

Personen, die regelmäßig wertvolle Musikinstrumente (Wert über 10.000 Euro) mit zur Arbeit nehmen müssen, können eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Kosten

  • Parkausweis mit einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr

    40,00 Euro

  • Parkausweis mit einer Geltungsdauer bis zu zwei Jahren

    60,00 Euro

Antrag

Der Antrag kann formlos per Post oder per E-Mail an das Straßen- und Grünflächenamt gestellt werden.

Bitte nutzen Sie folgende E-Mail-Adresse: svb-parkraumbewirtschaftung@bezirksamt-neukoelln.de

Bezirksamt Neukölln
Straßen- und Grünflächenamt Neukölln – Straßenverkehrsbehörde
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 83, 12043 Berlin

Unterlagen

  • Eine aktuelle Bestätigung des Arbeitsverhältnisses
  • Eine Kopie der Rückseite des Personalausweises, bzw. eine Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung oder eines Aufenthaltstitels
  • Ein Nachweis über den Wert des Musikinstrumentes (z. B. Rechnung, Gutachten oder Versicherungsnachweis)
  • Eine Kopie des Fahrzeugscheins/ der Zulassungsbescheinigung Teil I auf der Name und Anschrift der fahrzeughaltenden Person und das amtliche Kennzeichen kenntlich sind
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Parkausweis für Personen, die privat Angehörige pflegen

Voraussetzungen:

Personen, die privat Angehörige pflegen, die in einer Parkzone leben und gemeldet sind, können eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Kosten

  • Parkausweis mit einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr

    26,00 Euro

  • Parkausweis mit einer Geltungsdauer bis zu zwei Jahren

    41,00 Euro

Antrag

Der Antrag kann formlos per Post oder per E-Mail an das Straßen- und Grünflächenamt gestellt werden.

Bitte nutzen Sie folgende E-Mail-Adresse: svb-parkraumbewirtschaftung@bezirksamt-neukoelln.de

Bezirksamt Neukölln
Straßen- und Grünflächenamt Neukölln – Straßenverkehrsbehörde
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 83, 12043 Berlin

Unterlagen

  • Personalausweis der pflegebedürftigen Person (in Kopie)
  • Personalausweis der pflegenden Person (in Kopie)
  • Attest im Original vom behandelnden Arzt aus dem die Häufigkeit der Pflege ersichtlich ist
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
    Name und Anschrift des Fahrzeughalters und das amtliche Kennzeichen müssen erkennbar sein
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Parkausweis für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen den ÖPNV nicht benutzen können

Voraussetzungen:
Personen für die eine Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, können eine Ausnahemgenehmigung beantragen.

Kosten

  • Parkausweis mit einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr

    26,00 Euro

  • Parkausweis mit einer Geltungsdauer bis zu zwei Jahren

    41,00 Euro

Antrag

Der Antrag kann formlos per Post oder per E-Mail an das Straßen- und Grünflächenamt gestellt werden.

Bitte nutzen Sie folgende E-Mail-Adresse: svb-parkraumbewirtschaftung@bezirksamt-neukoelln.de

Bezirksamt Neukölln
Straßen- und Grünflächenamt Neukölln – Straßenverkehrsbehörde
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 83, 12043 Berlin

Unterlagen

  • Eine aktuelle Bestätigung des Arbeitsverhältnisses
  • Eine Kopie der Rückseite des Personalausweises, bzw. eine Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung oder eines Aufenthaltstitels
  • Ärztliche Bestätigung zur Nichtnutzung des ÖPNV (Formular)
  • Aktuelles fachärztliches Attest im Original
  • Eine Kopie des Fahrzeugscheins/ der Zulassungsbescheinigung Teil I auf der Name und Anschrift der fahrzeughaltenden Person und das amtliche Kennzeichen kenntlich sind

Parkerleichterungskarte für Personen mit Schwerbehinderung

Personen mit Schwerbehinderung können mit einer “Parkerleichterungskarte” kostenfrei in allen Berliner Parkraumbewirtschaftungszonen parken. Weitere Informationen