Parkausweise für Handwerker:innen

Aktuell: Start der Parkraumbewirtschaftung in Neukölln

Am 1. Februar 2024 wird die Parkraumbewirtschaftung in Neukölln eingeführt. Den Anfang machen die Parkzonen 105 (Reuterkiez) und 100 (Flughafen-/Donaukiez). Danach wird die Parkraumbewirtschaftung nach und nach um weitere Parkzonen erweitert.

Das Bezirksamt musste den Starttermin der Parkzone 105 verlegen. Ausnahmegenehmigungen, die die Straßenverkehrsbehörde erteilt, werden bearbeitet und rechtzeitig zum neuen Starttermin ausgehändigt. Sie sind ab 1. Februar 2024 gültig.

Ausnahmegenehmigungen für die Parkzone 100 können ab sofort beantragt werden.

Diese Seite wird laufend aktualisiert.
(Stand: 27.11.2023)

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Voraussetzungen

Handwerker:innen erhalten auf Antrag beim Straßen- und Grünflächenamt einen Parkausweis, mit dem sie in allen Parkraumbewirtschaftungszonen in Berlin parken können. Voraussetzung dafür ist, dass der Betrieb aufgrund des Transports von sperrigen Materialien auf ein Kraftfahrzeug angewiesen ist und am Einsatzort benötigt wird. Das wird bei einer Reihe an Handwerksbetrieben angenommen.

Das zugelassene Kfz muss für den Transport der entsprechenden Materialien geeignet sein. Es können maximal vier Fahrzeuge in einem Handwerkerparkausweis eingetragen werden; der Ausweis kann jedoch nicht zeitgleich für mehrere Fahrzeuge genutzt werden.

Handwerksbetriebe

    • Maurer:innen und Betonbauer:innen
    • Ofen- und Luftheizungsbauer:innen
    • Zimmerer:innen
    • Dachdecker:innen
    • Fliesen-, Platten-, Mosaikleger:innen
    • Estrichleger:innen
    • Stuckateur:innen
    • Maler- und Lackier:innen
    • Metallbauer:innen
    • Kälteanlagenbauer:innen
    • Klempner:innen
    • Installateur- und Heizungsbauer:innen
    • Elektrotechniker:innen
    • Tischler:innen
    • Parkettleger:innen
    • Rollladen- und Jalousiebauer:innen
    • Gebäudereiniger:innen
    • Glaser:innen
    • Bodenleger:innen
    • Holz- und Bautenschutzgewerbe
    • Akustikarbeiten und Trockenbau
    • Garten- und Landschaftsbau
    • Hausmeisterservice
    • Reparatur und Wartung von Computern, Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten

Kosten

  • Handwerkerparkausweis mit einer Geltungsdauer bis zu 6 Monate

    130,00 Euro

  • Handwerkerparkausweis mit einer Geltungsdauer bis zu 12 Monate

    200,00 Euro

  • Handwerkerparkausweis mit einer Geltungsdauer bis zu 24 Monate

    350,00 Euro

  • Jede weitere Fahrzeugkennzeicheneintragung (max. 3 pro Parkausweis) mit einer Geltungsdauer bis zu 6 Monate

    25,00 Euro

  • Jede weitere Fahrzeugkennzeicheneintragung (max. 3 pro Parkausweis) mit einer Geltungsdauer bis zu 12 Monate

    40,00 Euro

  • Jede weitere Fahrzeugkennzeicheneintragung (max. 3 pro Parkausweis) mit einer Geltungsdauer bis zu 24 Monate

    70,00 Euro

Antrag

Der Antrag kann per E-Mail, Post oder Fax an das Straßen- und Grünflächenamt gestellt werden. Bitte benutzen Sie hierfür das Antragsformular (s.u.).

Bezirksamt Neukölln
Straßen- und Grünflächenamt Neukölln – Straßenverkehrsbehörde
E-Mail: Handwerker-Parkausweis@bezirksamt-neukoelln.de
Fax: 030/90239-3850
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 83, 12043 Berlin

Unterlagen

  • Antrag (Online oder schriftlich)
  • Nachweis der Zugehörigkeit zu bestimmten Gewerken (Handwerkerkarte, Handelsregisterauszug oder Bescheinigung der IHK)
  • Zulassungsbescheinigung oder Nachweis der dauerhaften Nutzungsüberlassung
  • Bildnachweis/e der im Antrag enthaltenen Fahrzeuge (Eignung und Kennzeichen müssen ersichtlich sein)
  • Schriftliche Bestätigung, das Fahrzeug am Einsatzort benötigt wird
  • Zusätzlich muss der Arbeitsstättennachweis ausgefüllt und im Kfz ausgelegt werden.

Formulare

  • Antragsformular zum Handwerkerparkausweis

    PDF-Dokument (24.3 kB)

  • Folgeseite zum Antrag auf Erteilung eines Handwerkerparkausweises

    PDF-Dokument (34.3 kB)

  • Arbeitsstättennachweis für Handwerkerparkausweise

    PDF-Dokument (80.3 kB)