Gut zu wissen: von Ordnungswidrigkeit bis Zwangsvollstreckung

Vignette zur Aufforderung der Beseitigung eines illegal abgestellten Fahrzeugs
  • Was ist eine Ordnungswidrigkeit?

    Eine Ordnungswidrigkeit ist eine eher geringfügige Verletzung bestehender Rechtsregeln (“…eine tatbestandsmäßige rechtswidrige und vorwerfbare Handlung…”).

    Für Ordnungswidrigkeiten sind in der Regel Verwaltungsbehörden zuständig. So sollen Gerichte entlastet und nicht so erhebliche Verstöße schnell und flexibel bearbeitet werden. Wenn jedoch weitere Ermittlungen notwendig sind, können auch Polizei und Staatsanwaltschaft tätig werden.

    Im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sind sowohl das Ordnungswidrigkeitenrecht als auch das dazugehörige Verfahren geregelt.

    Einige Beispiele für Ordnungswidrigkeiten: Verletzung der Meldepflicht, Verstöße gegen gewerberechtliche Vorschriften, Falschparken, Illegale Müllentsorgung, unzulässiger Lärm

  • Verwarnung oder Geldstrafe?

    Eine der Besonderheiten der Ordnungswidrigkeit ist, dass die zuständige Behörde nach eigenem Ermessen entscheiden kann, ob sie ihr nachgeht oder nicht. Das sogenannte Opportunitätsprinzip erlaubt es, von einer Verfolgung der Ordnungswidrigkeit abzusehen, wenn diese als unverhältnismäßig eingestuft wird. Das passiert beispielsweise bei geringer Schuld oder bei fehlendem öffentlichen Interesse.

    Auch wenn es umgangssprachlich häufig so bezeichnet wird, gibt es rechtlich gesehen für Ordnungswidrigkeiten keine Strafen. Hier werden als Maßnahmen Verwarnungen, Ordnungs- oder Verwarnungsgelder, Bußgelder oder Fahrverbote angewandt. Richtlinien für mögliche Höhen der Geldstrafe sind im Bußgeldkatalog festgelegt.

  • Was passiert, wenn ich mein Bußgeld nicht bezahle?

    Zunächst erhalten Sie eine Mahnung (hier werden bereits mindestens 5,00 € Mahngebühr fällig). Geht daraufhin kene Zahlung ein, wird eine Zwangsvollstreckung durch das Finanzamt durchgeführt (Hier entstehen mindestens weitere 28,60 € Vollstreckungskosten).

    Dem, der dann immer noch nicht zahlungswillig ist, droht sogar eine Erzwingungshaft. (Die Kosten für Antragstellung und Bearbeitung beim Amtsgericht Tiergarten und für die Haft kommen dann auf den Schuldenberg noch obendrauf. Denn auch alle nach dem Bußgeld entstandenen Gebühren, Kosten und Auslagen müssen vollständig gezahlt werden.

  • Ich möchte ja zahlen, bin aber gerade finanziell nicht in der Lage. Was tun?

    Wir suchen gemeinsam mit Ihnen einen Weg, wie Sie Ihr Bußgeld begleichen können. Dazu gibt es – nach Absprache und Vereinbarung mit uns – die Möglichkeiten von Ratenzahlung oder auch Verlängerung der Zahlungsfrist. Was hierzu konkret zu tun ist, haben wir hier übersichtlich aufgelistet.

  • Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr - wer ist zuständig?

    Sogenannte verkehrliche Ordnungswidrigkeiten wie Parkverstöße etc. werden von der zentralen Bußgeldstelle Berlin

    Polizei Berlin
    Bußgeldstelle
    Nur Postanschrift:
    12660 Berlin

    Telefon: (030) 4664-796796

    Telefax: (030) 4664-796197 oder (030) 46 64-796198

    geahndet. Auch die Gebührenverfahren nach Kfz-Umsetzungen werden dort bearbeitet.