Eine Ordnungswidrigkeit ist eine eher geringfügige Verletzung bestehender Rechtsregeln (“…eine tatbestandsmäßige rechtswidrige und vorwerfbare Handlung…”).
Für Ordnungswidrigkeiten sind in der Regel Verwaltungsbehörden zuständig. So sollen Gerichte entlastet und nicht so erhebliche Verstöße schnell und flexibel bearbeitet werden. Wenn jedoch weitere Ermittlungen notwendig sind, können auch Polizei und Staatsanwaltschaft tätig werden.
Im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sind sowohl das Ordnungswidrigkeitenrecht als auch das dazugehörige Verfahren geregelt.
Einige Beispiele für Ordnungswidrigkeiten: Verletzung der Meldepflicht, Verstöße gegen gewerberechtliche Vorschriften, Falschparken, Illegale Müllentsorgung, unzulässiger Lärm