Wenn ein Bußgeld fällig wird

Auf einer Computertastatur liegt ein Hängeregister mit der Aufschrift 'Mahnungen'
Wer zahlungswillig ist, findet mit uns gemeinsam auch immer einen Weg.
Team Forderungsmanagement des OA Neukölln
  • Was passiert, wenn ich mein Bußgeld nicht bezahle?

    Zunächst erhalten Sie eine Mahnung (mindestens 5,00 € Mahngebühr), anschließend wird eine Zwangsvollstreckung durch das Finanzamt durchgeführt (es entstehen mindestens 28,60 € Vollstreckungskosten).

    Sollten Sie dann immer noch nicht zahlungswillig sein, wird ein Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft beim Amtsgericht Tiergarten gestellt (auch hier fallen nochmals Gebühren und Erzwingungshaftkosten an).
    Sie sind verpflichtet, auch alle nach dem Bußgeld entstandenen Gebühren, Kosten und Auslagen vollständig zu zahlen.

  • Ich bin nicht in der Lage den gesamten Betrag (Bußgeld, Gebührenforderung) zu bezahlen. Welche Möglichkeiten habe ich?

    1. Ratenzahlung
    Sie können einen formlosen Antrag (Dreizeiler per Post oder per E-Mail an Ord-Vollstreckung@bezirksamt-neukoelln.de ) stellen. Folgende Informationen sind in diesem Dreizeiler anzugeben:
    - Anfangsdatum der Ratenzahlung
    - Höhe der monatlichen Rate

    Sollte die gewünschte Rate unter 10% der Gesamtforderung sein, sind folgende Unterlagen zusätzlich zu dem oben genannten Dreizeiler einzureichen:
    - Nachweise über Ihr Einkommen (z.B. Jobcenter-Bescheid in Kopie mit allen Berechnungsbögen, Verdienstbescheinigung, Gewinn-/Verlustrechnung und aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) (beides von Ihrem Steuerberater gefertigt), Beleg über die Zahlung von Sozialhilfe etc.)
    - Kontoauszüge der letzten drei Monate
    - ggf. Nachweise über andere Ratenzahlungen und Verbindlichkeiten / anderweitige monatlich feste Ausgaben in Kopie

    2. Stundung (Zahlungsaufschub)
    Sie können einen formlosen Antrag (Dreizeiler per Post oder per E-Mail an Ord-Vollstreckung@bezirksamt-neukoelln.de ) stellen. Folgende Informationen sind in diesem Dreizeiler anzugeben:
    - Enddatum/Länge der Stundung
    - eine geeignete Begründung, weshalb für Sie eine Ratenzahlung nicht möglich ist

    Gleichzeitig sind folgende Unterlagen zwingend mit einzureichen:
    - Nachweise über Ihr Einkommen (z.B. Jobcenterbescheid in Kopie mit allen Berechnungsbögen, Verdienstbescheinigung, Gewinn-/Verlustrechnung und aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) (beides von Ihrem Steuerberater gefertigt), Beleg über die Zahlung von Sozialhilfe etc.)
    - Kontoauszüge der letzten drei Monate
    - ggf. Nachweise über andere Ratenzahlungen und Verbindlichkeiten / anderweitige monatlich feste Ausgaben in Kopie

  • Was soll ich tun, wenn ich eine Rate nicht zahlen kann?

    Bitte schicken Sie uns eine E-Mail an Ord-Vollstreckung@bezirksamt-neukoelln.de und informieren uns darüber. Alternativ können Sie uns auch telefonisch darüber informieren. Somit kann im Einzelfall entschieden werden, wie es mit der Ratenzahlung weitergeht.