Wenn ein Bußgeld fällig wird
Bild: Gina Sanders / Fotolia.com
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Was passiert, wenn ich mein Bußgeld nicht bezahle?
Zunächst erhalten Sie eine Mahnung (mindestens 5,00 € Mahngebühr), anschließend wird eine Zwangsvollstreckung durch das Finanzamt durchgeführt (es entstehen mindestens 28,60 € Vollstreckungskosten).
Sollten Sie dann immer noch nicht zahlungswillig sein, wird ein Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft beim Amtsgericht Tiergarten gestellt (auch hier fallen nochmals Gebühren und Erzwingungshaftkosten an).
Sie sind verpflichtet, auch alle nach dem Bußgeld entstandenen Gebühren, Kosten und Auslagen vollständig zu zahlen. -
Ich bin nicht in der Lage den gesamten Betrag (Bußgeld, Gebührenforderung) zu bezahlen. Welche Möglichkeiten habe ich?
1. Ratenzahlung
Sie können einen formlosen Antrag (Dreizeiler per Post oder per E-Mail an Ord-Vollstreckung@bezirksamt-neukoelln.de ) stellen. Folgende Informationen sind in diesem Dreizeiler anzugeben:
- Anfangsdatum der Ratenzahlung
- Höhe der monatlichen RateSollte die gewünschte Rate unter 10% der Gesamtforderung sein, sind folgende Unterlagen zusätzlich zu dem oben genannten Dreizeiler einzureichen:
- Nachweise über Ihr Einkommen (z.B. Jobcenter-Bescheid in Kopie mit allen Berechnungsbögen, Verdienstbescheinigung, Gewinn-/Verlustrechnung und aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) (beides von Ihrem Steuerberater gefertigt), Beleg über die Zahlung von Sozialhilfe etc.)
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- ggf. Nachweise über andere Ratenzahlungen und Verbindlichkeiten / anderweitige monatlich feste Ausgaben in Kopie2. Stundung (Zahlungsaufschub)
Sie können einen formlosen Antrag (Dreizeiler per Post oder per E-Mail an Ord-Vollstreckung@bezirksamt-neukoelln.de ) stellen. Folgende Informationen sind in diesem Dreizeiler anzugeben:
- Enddatum/Länge der Stundung
- eine geeignete Begründung, weshalb für Sie eine Ratenzahlung nicht möglich istGleichzeitig sind folgende Unterlagen zwingend mit einzureichen:
- Nachweise über Ihr Einkommen (z.B. Jobcenterbescheid in Kopie mit allen Berechnungsbögen, Verdienstbescheinigung, Gewinn-/Verlustrechnung und aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) (beides von Ihrem Steuerberater gefertigt), Beleg über die Zahlung von Sozialhilfe etc.)
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- ggf. Nachweise über andere Ratenzahlungen und Verbindlichkeiten / anderweitige monatlich feste Ausgaben in Kopie -
Was soll ich tun, wenn ich eine Rate nicht zahlen kann?
Bitte schicken Sie uns eine E-Mail an Ord-Vollstreckung@bezirksamt-neukoelln.de und informieren uns darüber. Alternativ können Sie uns auch telefonisch darüber informieren. Somit kann im Einzelfall entschieden werden, wie es mit der Ratenzahlung weitergeht.
Kontakt und Schnellzugriffe
Schnellzugriffe
Wer ist zuständig? – Einheitlicher Ansprechpartner
Was kann ich wo erledigen? Serviceportal berlin.de
oder
über die bezirkliche Schnellsuche A- Z Dienstleistungen des Bezirksamtes Neukölln
Bezirksamt Neukölln von Berlin - Ordnungsamt
- Bürgertelefon –
Persönliche Vorsprachen sind grundsätzlich nur nach vorheriger Vereinbarung eines Termins möglich. Wir bitten Sie dafür um Ihr Verständnis.
- Tel.: 030 90239-6699
- Fax: 030 90239-4993
Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle
Telefonische Beratung
Montag bis Mittwoch: 09:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 12:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 14:00 Uhr
- Tel.: 030 902396699
- Fax: 030 902394988
- E-Mail Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle
Zentrale Verfahrensbearbeitung
Forderungsmanagement
Allgemeiner Ordnungsdienst
Telefonische Beratung
Montag – Freitag
09:00 – 15:00 Uhr
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- E-Mail Allgemeiner Ordnungsdienst
Veterinäraufsicht
- Tel.: 030 90239 6749
- Fax: 030 90239 53732
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Lebensmittelaufsicht
Neue Adresse ab 12.09.2024
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- E-Mail Lebensmittelaufsicht