Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht,
- sich beim Berliner Senat und bei den Berliner Bäder Betrieben dafür einzusetzen, dass vor Fertigstellung des Berliner Bäderkonzepts 2020 und vor seiner Beschlussfassung durch den Gesetzgeber keinerlei Einschränkungen für das Schul-, Vereins- und öffentliche Schwimmen in den Bädern Lichtenbergs vorgenommen werden;
- sich in seiner Stellungnahme bei der Erarbeitung des Berliner Bäderkonzepts 2020 an folgenden Prämissen zu orientieren:
- Angesichts der im Berliner Vergleich unterdurchschnittlichen Versorgung mit Hallenbädern sind keinerlei Schließungen in Lichtenberg zuzulassen.
- Der akute Instandhaltungsrückstau in den Lichtenberger Bädern von derzeit 2,7 Millionen Euro ist kurzfristig aufzulösen. Darüber hinaus sind Investitionen zur nachhaltigen Senkung der Betriebskosten und zur Erschließung neuer Besuchergruppen zu tätigen.
- Die nach Einschätzung des Vorstandes der Berliner Bäder Betriebe derzeitige Unterfinanzierung des Schwimm- und Badebetriebs ist zu beenden. Eine dauerhafte und ausreichende Finanzierung durch das Land Berlin ist als Daseinsvorsorge zu sichern.
- Zur Sicherung der Daseinsvorsorge gehört neben dem Schul- und Vereinsschwimmen auch die Subventionierung des öffentlichen Schwimm- und Badebetriebes.
- Bei einer etwaigen Übertragung des Betriebs an Vereine ist sicherzustellen, dass es zu keiner Reduzierung des Angebots für den öffentlichen Schwimm- und Badebetrieb kommt.
- Angesichts zurückgehender Nutzerzahlen sind die Öffnungszeiten wieder dem tatsächlichen Bedarf anzupassen, die grundsätzliche Schließung in den Sommermonaten ist aufzuheben.
- Änderungen, die den Betrieb und die Nutzung der Bäder in Lichtenberg betreffen sind vorher rechtzeitig dem Bezirksamt und vor Ort anzuzeigen.
- Angesichts zuletzt gestiegener Eintrittspreise von rund 25 Prozent muss bei der zukünftigen Preisgestaltung stärker als bisher darauf geachtet werden, dass es auch Beziehern kleiner Einkommen möglich ist, die Bäder zu nutzen.