Drucksache - DS/1422/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) den Titel des Bebauungsplan 11-62 an die geänderten Grundstücksbezeichnungen anzupassen und die Titeländerung im Amtsblatt bekannt zu geben. Der aktuelle Titel lautet: "Bebauungsplan 11-62 für die Grundstücke Alfred-Kowalke-Straße 29, Am Tierpark 19 und Am Tierpark 29 Ecke Alfred-Kowalke-Straße 30 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde".
b) das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-62
Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Auswertung und Ergebnis.
c) entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren 11-62 weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen.
d) mit der Durchführung des Beschlusses zu c) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.
e) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben. Begründung:Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Räumlicher Geltungsbereichdes Bebauungsplanes 11-62 für die Grundstücke Alfred-Kowalke-Straße 29, Am Tierpark 19 und Am Tierpark 29 Ecke Alfred-Kowalke-Straße 30 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde
Maßstab 1:5.000
Ziel des Bebauungsplanes
Festsetzung eines Mischgebietes entlang der Straße Am Tierpark und Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes
Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sowie der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzufordern.
34 Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks wurden mit Schreiben - Stapl D 6 - vom 20. August 2014 über die Planung unterrichtet. Außerdem wurden die Unterlagen aus Informationsgründen dem Ausschuss für ökologische Stadtentwicklung und dem Ausschuss für Umwelt der BVV Lichtenberg zugesandt.
Folgende Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks äußerten sich nicht:
- Berliner Feuerwehr - Handwerkskammer Berlin - Verkehrslenkung Berlin - Bezirksamt Lichtenberg, Bürgermeister/Leiter der Abt. Wirtschaft, Personal und Finanzen, Fachbereich Finanzen - Bezirksamt Lichtenberg, Abt. Bildung, Kultur, Soziales und Sport, Schul- und Sportamt - Deutsche Telekom AG
26 Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks äußerten sich zum Bebauungsplanentwurf. Davon hatten folgende Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks keine abwägungsrelevanten Anregungen:
Abwägungsrelevante Stellungnahmen gaben folgende Behörden und Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks ab:
1. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt IX C 31 2. Landesdenkmalamt 3. Bezirksamt Lichtenberg, Abt. Stadtentwicklung, Fachbereich Vermessung 4. Bezirksamt Lichtenberg, Abt. Stadtentwicklung, Fachbereich Straßen- und Grünflächenamt 5. Bezirksamt Lichtenberg, Abt. Stadtentwicklung, Fachbereich Umwelt 6. Bezirksamt Lichtenberg, Abt. Stadtentwicklung, Fachbereich Naturschutz und Landschaftsplanung 7. Bezirksamt Lichtenberg, Abt. Stadtentwicklung, Untere Denkmalschutzbehörde
Ergebnis:
Im Ergebnis der Abwägung wird der Bebauungsplan 11-62 wie folgt geändert:
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