Drucksache - DS/1426/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen: a) das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-98 Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Auswertung und Ergebnis; b) entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren 11-98 weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch zu beteiligen; c) mit der Durchführung des Beschlusses zu b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen; d) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.
Begründung:Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden sowie der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch.
Berlin, den November 2014
___________________ _____________________________________ Geisel W. Nünthel Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
Räumlicher Geltungsbereichdes Bebauungsplans 11-98 für das Gelände zwischen Münsterlandstraße, Weitlingstraße, Rupprechtstraße und Eitelstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg
ohne Maßstab
Ziele des Bebauungsplanes
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets
Anlage 2
Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 06. Oktober 2014 bis einschließlich 31. Oktober 2014 in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung statt. Die Öffentlichkeit ist am 02. Oktober 2014 über eine Anzeige in der Berliner Zeitung davon in Kenntnis gesetzt worden. Des Weiteren ist die Pressestelle informiert worden und es erfolgte im Stadtteilzentrum Margaretentreff in der Margaretenstraße 11 ein entsprechender Aushang.
Die beabsichtigte Planung wurde anhand folgender Informationsmaterialien dargelegt: - Bebauungsplanvorentwurf, - Kurzbegründung.
Während dieser Zeit hat eine Bürgerin in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung Einsicht in die Planung genommen. Es wurden keine Anregungen geäußert.
Es gingen auch keine schriftliche Äußerungen bzw. Hinweise ein.
Als ein zusätzliches Angebot zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im Internet unter http://www.berlin.de/ba-lichtenberg/aktuelles/aktuell01.html identisches Material zum Bebauungsplanentwurf 11-98 veröffentlicht. Diese Website, auf der die Unterlagen zu fünf gleichzeitig stattfindenden frühzeitigen Beteiligungen eingestellt waren, wurden während der Beteiligungsfrist insgesamt 118-mal aufgerufen. Ob und inwiefern dieser Plan angesehen wurde kann nicht verifiziert werden.
Ergebnis:
Beibehaltung des B-Planvorentwurfs und der textlichen Festsetzungen, auf deren Basis für die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eine Begründung zu erarbeiten ist.
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