Drucksache - DS/1430/VII
Die staatlich anerkannte freie Schule des Lichtenberger Trägervereins, gemeinnützigen Trägervereins Kappe soll zum 1. Januar 2015 schließen. Ein entsprechender notwendiger Mietvertrag zur Fortführung des Schulbetriebes wird seitens des Bezirksamtes nicht verlängert. Der Schule soll die Aufnahme neuer 7. Klassen untersagt werden.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Wie verhält sich das Bezirksamt zu dem Umstand, dass mit der Nichtverlängerung des Mietvertrages ein entsprechender Beschluss des Abgeordnetenhauses, die Liegenschaft in ein Erbbaurechtsverhältnis zu übertragen, missachtet wird und dass mit der Untersagung der weiteren Aufnahme von Schülern gegen die §§ 94, 95 des Berliner Schulgesetzes verstoßen wird und worauf beruht die Information der Schulstadträtin, dass der Schulträgerverein kein Erbbaurecht mehr wolle?
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