Drucksache - DS/1408/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Rutschgefahr auf den Wegplatten, insbesondere auf den Fußgängerrampen an allen drei Ausgängen zum kombinierten S-, U- und Fernbahnhof Lichtenberg beseitigt wird und damit allen Menschen unabhängig von ihrem Geh-, Hör- und Sehvermögen der gefahrenfreie und damit barrierefreie Zugang zum Zwischengeschoss sowie zu den Bahnsteigen gemäß Behindertengleichstellungsgesetz (BGG, § $ Barrierefreiheit) ermöglicht wird.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat sich an die zuständige BVG gewandt. Diese hat wie folgt Stellung genommen:
„Anbei die Mitteilung des Architekturbüros, welches mit der Planung des Rampenbereiches durch die BVG beauftragt war: Im Zuge der Ausführungsplanung wurden in enger Abstimmung mit dem Bauherrn Materialien festgelegt, unter anderem auch für die Fußböden.
FUSSBODEN VERTEILEREBENE, FUSSBODEN RAMPE BESTAND UND RAMPE IN VERTEILEREBENE Die damit auch festgelegte Rutschfestigkeit SRT 45-50 entspricht den Aussagen des Planungshandbuches der BVG, das diesen Wert für alle Verkehrswege vorschreibt. Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben.“
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