Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 20.06.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste des Ältestenrates vom 19.06.2012      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Wahlvorlagen      
Ö 5.1  
Wahl des Beirates für Sozialhilfeangelegenheiten  
Enthält Anlagen
DS/0259/IV  
Ö 6     Resolution      
Ö 6.1  
Kotti & Co - für eine soziale Mietenpolitik  
DS/0292/IV  
Ö 7     Einwohner/-innenanfragen      
Ö 7.1  
Geschwindigkeitsbeschränkung Manteuffelstr.  
DS/0293/IV  
Ö 8     Mündliche Anfragen      
Ö 8.1  
Nach dem Mord an Semanur S.  
DS/0297/IV  
Ö 8.2  
Belegungsbindung GSW  
DS/0311/IV  
Ö 8.3  
Umsetzung der neuen Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Wohnaufwendungenverordnung - WAV) vom 03. April 2012 (GVBl. S. 99) im JC Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0309/IV  
Ö 8.4  
Filmprojekt im Statthaus Böcklerpark  
DS/0308/IV  
Ö 8.5  
Ton- und Filmaufnahmen im Statthaus Böcklerpark  
DS/0313/IV  
Ö 8.6  
Kommunikations-GAU Peace-Wall  
DS/0315/IV  
Ö 8.7     Inanspruchnahme der bezirklichen Beratungsangebote des Bezirksamtes bei häuslicher Gewalt  
DS/0298/IV  
Ö 8.8     Änderung der Zuständigkeit für das Schul-und Sportanlagen-sanierungsprogramm  
DS/0299/IV  
Ö 8.9     Aufforderungen des JobCenter zur Mietkostensenkung - gnadenlos?  
DS/0300/IV  
Ö 8.10     Siebtklässler nach dem Probejahr  
DS/0310/IV  
Ö 8.11     Pressespiegel des Bezirksamtes  
DS/0237/IV  
Ö 8.12     Keine Sozialleistungen für UnionsbürgerInnen?  
Enthält Anlagen
DS/0301/IV  
Ö 8.13     Was wird aus dem Internationalen Pflegehaus Kreuzberg?  
DS/0302/IV  
Ö 8.14     Auswirkungen des neuen Spielhallengesetzes auf Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0314/IV  
Ö 8.15     Betrügerische Abzocke auch im Bürgeramt Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0317/IV  
Ö 8.16     Rattenplage an der Admiralbrücke - Dichtung oder Wahrheit?  
DS/0303/IV  
Ö 8.17     Runder Tisch Mieten  
DS/0316/IV  
Ö 8.18     Sanierung der Schwimmbäder im Bezirk  
DS/0304/IV  
Ö 8.19     Situation der Initiativen gegen häusliche Gewalt im Bezirk  
DS/0305/IV  
Ö 8.20     Fixpunkt in der Reichenbergerstraße  
DS/0318/IV  
Ö 8.21     Abitur 2012  
DS/0324/IV  
Ö 8.22     Netzwerk von Alleinerziehenden  
DS/0319/IV  
Ö 8.23     Personalentwicklung im Bezirksamt  
Enthält Anlagen
DS/0323/IV  
Ö 8.24     Rauchen auf Kinderspielplätzen  
DS/0320/IV  
Ö 8.25     Denkmalschutz oder Dauerprovisorium? Wie lange darf die Fassade des Gebäudes Karl-Marx-Allee/ Lebuser Straße vor sich hin bröckeln?  
DS/0321/IV  
Ö 8.26     Ergebnisse der Volkszählung und Schlussfolgerungen  
DS/0322/IV  
Ö 9     Anträge      
Ö 9.1  
Tag des geschlossenen Amtes  
DS/0253/IV  
Ö 9.1.1  
Tag des geschlossenen Amtes  
Enthält Anlagen
DS/0253-01/IV  
Ö 9.2  
anonymisierte Bewerbungsverfahren  
Enthält Anlagen
DS/0286/IV  
Ö 9.3  
Arbeitsfähigkeit der Fraktionen  
Enthält Anlagen
DS/0306/IV  
Ö 9.4  
Solidarisierung mit den von sozialer Verdrängung betroffenen MieterInnen / Der Gentrifizierung politisch entgegentreten!  
DS/0307/IV  
Ö 10     Beschlussempfehlungen      
Ö 10.1  
Nachnutzung des Flugfeldes Tempelhof  
Enthält Anlagen
DS/0213/IV  
Ö 10.2  
Parkraumbewirtschaftung südl. Frankfurter Allee und Karl-Marx-Allee  
Enthält Anlagen
DS/0257/IV  
Ö 11     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 11.1  
Bebauungsplan 2-36 für die Grundstücke An der Michaelbrücke 1-2, Holzmarktstraße 19-30 sowie die Flurstücke 9005 und 260 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain; hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
DS/0325/IV  
Ö 11.2  
Schulentwicklungsplan 2012 - 2016 Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0258/IV  
Ö 11.3  
Bürgerbegehren "Gesunde Schule für ALLE"  
Enthält Anlagen
DS/0312/IV  
Ö 12     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 12.1  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: Bezug zur DS/0001-4/IV (§60 Absatz 3)
DS/0001-05/IV  
Ö 12.2  
Geschäftsordnung der BVV der IV. Wahlperiode  
DS/0001-35/IV  
Ö 12.3     Go-BVV, § 35 Abs. 5 Satz 3  
DS/0001-36/IV  
Ö 12.4     GO-BVV, § 64 Abs. 2 und 3  
DS/0001-37/IV  
Ö 12.5     GO-BVV, § 65  
DS/0001-38/IV  
Ö 12.6  
Grundstück Mehringdamm/Ecke Yorckstraße
Enthält Anlagen
DS/0043/IV  
Ö 12.7     Wahl eines Bürgerdeputierten  
DS/0045-89/IV  
Ö 12.8     Wahl einer stellv. Bürgerdeptutierten  
DS/0045-90/IV  
Ö 12.9  
Fahrradfahren auf dem Gleisdreieck  
Enthält Anlagen
DS/0053/IV  
Ö 12.10     Für eine Aufarbeitung der Geschichte des Kranken- und Sterbelagers für Zwangsarbeiter/innen in der Graefestraße  
DS/0130/IV  
Ö 12.11     Für eine Aufarbeitung der Geschichte des Kranken- und Sterbelagers für Zwangsarbeiter/innen in der Graefestraße  
Enthält Anlagen
DS/0130-01/IV  
Ö 12.12  
Grüne Radparkplätze  
Enthält Anlagen
DS/0140/IV  
Ö 12.13  
Gedenktafel für die Band "Ton, Steine, Scherben"  
Enthält Anlagen
DS/0173/IV  
Ö 12.14     Weitere interkulturelle Öffnung des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit BBWA  
Enthält Anlagen
DS/0178/IV  
Ö 12.15     Gesundheitshandbuch
Enthält Anlagen
DS/0179/IV  
Ö 12.16     Bericht zur gesundheitlichen und sozialen Lage in Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0180/IV  
Ö 12.17  
Veröffentlichung von Protokollen der BA-Sitzungen  
Enthält Anlagen
DS/0210/IV  
Ö 12.18     100 zusätzliche AccessPoints für mehr Freifunk in Friedrichshain-Kreuzberg
DS/0211/IV  
Ö 12.19     Beauftragte/Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Enthält Anlagen
DS/0216/IV  
Ö 12.20     Parkplatzsituation in der Stresemannstraße I
Enthält Anlagen
DS/0219/IV  
Ö 12.21  
Berlin muss die angekündigte neue Liegenschaftspolitik in die Tat umsetzen und günstigen Wohnraum schaffen!
DS/0223/IV  
Ö 12.22     Informationen im Bezirk leichter zugänglich machen durch übersichtliche Darstellung und bessere Aufbereitung  
Enthält Anlagen
DS/0224/IV  
Ö 12.23     Gebietstausch Züllichauer Str. mit Tempelhof-Schöneberg vollziehen  
Enthält Anlagen
DS/0225/IV  
Ö 12.24  
Bebauungsplan VI-140i VE "Flottwellstraße Nord" für die Flurstücke 3284, 3283, 3282 östlich der Flottwellstraße zwischen Schöneberger Ufer und der verlängerten Lützowstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, OT Kreuzberg. hier: Erweiterung des Geltungsbereichs um das Flurstück 70/1 (teilweise)  
Enthält Anlagen
DS/0226/IV  
Ö 12.25  
Einschulungsbereichsänderungen im Ortsteil Kreuzberg ab dem Schuljahr 2013/2014  
Enthält Anlagen
DS/0227/IV  
Ö 12.26  
Denkmal des Monats  
Enthält Anlagen
DS/0230/IV  
Ö 12.27  
Veränderungssperre 2-32/20 für die Grundstücke Andreasstr. 76 bis 78 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, OT Friedrichshain  
DS/0255/IV  
Ö 12.28  
Radsatzdreherei RAW "Franz Stenzer" in Friedrichshain  
DS/0256/IV  
Ö 12.29  
GSW-23-Häuser - Verfall stoppen - Leerstand beseitigen - Rechte des Bezirks durchsetzen!  
Enthält Anlagen
DS/0260/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Belegungsrechte, die der Bezirk für die in der Anlage aufgeführten 23 GSW-Gebäude, welche im Jahr 1993 unentgeltlich in die damals landeseigene GSW eingebracht wurden, niedergelegt in § 4 Abs. 1 i) des Einbringungsvertrages vom 22.12.1993, konsequent zu nutzen und durchzusetzen.

Hierzu ist in einem ersten Schritt von der GSW eine Übersicht über leer stehende Wohnungen und deren Größe sowie Beschaffenheit in den 23 Gebäuden anzufordern.

Erforderlichenfalls sind die Gebäude vom Bezirk zu besichtigen.

Sollten Mängel an den Gebäuden oder Mängel in den Wohnungen, die die Nutzbarkeit herabmindern, festgestellt werden, so ist die GSW aufzufordern, unverzüglich die Mängel zu beseitigen und den Wohnraum in einen benutzbaren Zustand zu versetzen, in Nacherfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gemäß  § 4 Abs. 1 b) des o.g. Einbringungsvertrages.

In einem zweiten Schritt sind Belegungsrechte des Bezirks dergestalt zu nutzen, dass nach Dringlichkeit im Bezirk ansässige oder gemeldete von Wohnungsnot oder Wohnraumunterversorgung Betroffene o.g. Wohnungen anzubieten sind und der Bezirk von seinen Belegungsrechten Gebrauch macht, sofern die GSW nicht freiwillig mit vorgeschlagenen Mietern entsprechende Mietverträge schließt.

In den Fällen, in denen engagierte Wohnungssuchende solchen Wohnraum besetzt haben, hat der Bezirk darauf hinzuwirken, dass diesen Besetzern unverzüglich Mietvertragsangebote durch die GSW unterbreitet werden, auf eine Räumung ist zu verzichten. Sofern die GSW nicht freiwillig mit diesen Besetzern entsprechende Mietverträge schließt, ist ebenfalls vom Belegungsrecht Gebrauch zu machen. Parallel ist die GSW aufzufordern, ihre offenkundig vernachlässigten Instandsetzungspflichten nachzukommen.

 

Begründung:

Wie im Antragstext erwähnt, hat der damalige Bezirk Kreuzberg und somit der Rechtsvorgänger unseres Bezirks Friedrichhain-Kreuzberg Ende 1993 im Rahmen eines Einbringungsvertrages, UR 515/93 des Notars Wolfgang Trautmann in Berlin, mit Wirkung zum 01.-01.1994 der GSW 23 Wohnhäuser quasi geschenkt (also unentgeltlich in das Vermögen der GSW eingebracht).

Dabei sind im Vertrag Belegungsrechte und weitere Rechte wie z.B. das Recht, die Gebäude zu besichtigen, sie zurückzuverlangen, wenn der Bezirk sie benötigt usw. vertraglich vereinbart und zum Teil auch grundbuchlich gesichert.

Bekanntlich wurde im Jahr 2004 die GSW insgesamt für 401 Millionen Euro an ein Konsortium internationaler  Finanzinvestoren veräert, unter Beibehaltung sämtlicher vertraglicher Pflichten und Bindungen der weiterhin bestehenden GSW.

Die Finanzinvestoren Cerberus und Whitehall/ Goldman Sachs haben mittlerweile 50% der GSW reprivatisiert im Rahmen eines Börsenganges, und somit ihre investierten 401 Mio. mit guter Verzinsung wieder eingespielt, und sind zusätzlich weiterhin  im Besitz von 38,46% der GSW mit insgesamt einen Bestand von 49.684 Wohnungen. Man muss neidlos feststellen, den Investoren gehört nun mit 0% Eigenkapitaleinsatz 38,46% der GSW (aktueller Wert ca. 538 Mio. Euro, anteiliger Jahresgewinn 48,7 Mio. Euro). Das Land dagegen hat die eingenommen 401 Mio. längst für den Schuldendienst aufgewandt, was bleibt, sind die Wohnungsbestände vor Ort und die Belegungsrechte.

Wir sind der Auffassung, dass eine GSW, der zunächst 23 Häuser geschenkt wurden, um sie dann Investoren zu einem Discountpreis zu verkaufen, der wirtschaftlich im Jahr 2010 zu einen Äquivalent von an internationale Finanzinvestoren de facto 'her geschenkten' ca. 19.108 Wohnungen führt, bei einem Jahresgewinn der GSW von im Mittel 2.549 Euro je Wohnung, dringend in die gesellschaftliche Verantwortung und Pflicht genommen werden muss.

Der Bezirk hat hierzu vertraglich gesicherte Möglichkeiten, diese sollte er konsequent nutzen.

Zum Thema Hausbesetzungen: Mutige Wohnungssuchende haben beispielsweise in der Bevernstraße 2 (dort steht noch der Seitenflügel, die GSW möchte gerne entmieten und verwerten) Wohnraum besetzt, hier sollte der Bezirk maximale Unterstützung geben, um diese Form der Rettung und Sicherung von abgängigem Wohnraum zu unterstützen.

Dabei sollte sich der Bezirk von der Überlegung leiten lassen, dass Menschen, die den Mut haben, trotz 'Berliner Linie' leer stehenden Wohnraum zu besetzen, mutmaßlich einen dringenden Wohnbedarf zu gewärtigen haben und am 'freien Markt' für innerstädtischen Wohnraum bisher nicht teilhaben konnten.

Die GSW ist im Bezug auf die Bevernstraße 2 sowie die anderen betroffenen Objekte dringend auf ihre vertraglichen Pflichten hinzuweisen und die Erfüllung diese Pflichten ist zeitnah einzufordern. Ausreichend Geld ist bei der GSW vorhanden, offenkundig auch auf Grund bisher vernachlässigter Instandhaltung, bei ca. 126,6 Mio. Jahresgewinn und 23,9 Mio. Kassenbeständen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ff.

 

StadtQM 22.08.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Belegungsrechte, die der Bezirk für die in der Anlage aufgeführten 23 GSW-Gebäude, welche im Jahr 1993 unentgeltlich in die damals landeseigene GSW eingebracht wurden, niedergelegt in § 4 Abs. 1 i) des Einbringungsvertrages vom 22.12.1993, konsequent zu nutzen und durchzusetzen.

Hierzu ist in einem ersten Schritt von der GSW eine Übersicht über leer stehende Wohnungen und deren Größe sowie Beschaffenheit in den 23 Gebäuden anzufordern.

Erforderlichenfalls sind die Gebäude vom Bezirk zu besichtigen.

Sollten Mängel an den Gebäuden oder Mängel in den Wohnungen, die die Nutzbarkeit herabmindern, festgestellt werden, so ist die GSW aufzufordern, unverzüglich die Mängel zu beseitigen und den Wohnraum in einen benutzbaren Zustand zu versetzen, in Nacherfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gemäß  § 4 Abs. 1 b) des o.g. Einbringungsvertrages.

In einem zweiten Schritt sind Belegungsrechte des Bezirks dergestalt zu nutzen, dass nach Dringlichkeit im Bezirk ansässige oder gemeldete von Wohnungsnot oder Wohnraumunterversorgung Betroffene o.g. Wohnungen anzubieten sind und der Bezirk von seinen Belegungsrechten Gebrauch macht, sofern die GSW nicht freiwillig mit vorgeschlagenen Mietern entsprechende Mietverträge schließt.

In den Fällen, in denen engagierte Wohnungssuchende solchen Wohnraum besetzt haben, hat der Bezirk darauf hinzuwirken, dass diesen Besetzern unverzüglich Mietvertragsangebote durch die GSW unterbreitet werden, auf eine Räumung ist zu verzichten. Sofern die GSW nicht freiwillig mit diesen Besetzern entsprechende Mietverträge schließt, ist (soweit rechtlich möglich) vom bestehenden Belegungsrecht Gebrauch zu machen. Parallel ist die GSW aufzufordern, ihre offenkundig vernachlässigten Instandsetzungspflichten nachzukommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Belegungsrechte, die der Bezirk für die in der Anlage aufgeführten 23 GSW-Gebäude, welche im Jahr 1993 unentgeltlich in die damals landeseigene GSW eingebracht wurden, niedergelegt in § 4 Abs. 1 i) des Einbringungsvertrages vom 22.12.1993, konsequent zu nutzen und durchzusetzen.

Hierzu ist in einem ersten Schritt von der GSW eine Übersicht über leer stehende Wohnungen und deren Größe sowie Beschaffenheit in den 23 Gebäuden anzufordern.

Erforderlichenfalls sind die Gebäude vom Bezirk zu besichtigen.

Sollten Mängel an den Gebäuden oder Mängel in den Wohnungen, die die Nutzbarkeit herabmindern, festgestellt werden, so ist die GSW aufzufordern, unverzüglich die Mängel zu beseitigen und den Wohnraum in einen benutzbaren Zustand zu versetzen, in Nacherfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gemäß  § 4 Abs. 1 b) des o. g. Einbringungsvertrages.

In einem zweiten Schritt sind Belegungsrechte des Bezirks dergestalt zu nutzen, dass nach Dringlichkeit im Bezirk ansässige oder gemeldete von Wohnungsnot oder Wohnraumunterversorgung Betroffene o. g. Wohnungen anzubieten sind und der Bezirk von seinen Belegungsrechten Gebrauch macht, sofern die GSW nicht freiwillig mit vorgeschlagenen Mietern entsprechende Mietverträge schließt.

In den Fällen, in denen engagierte Wohnungssuchende solchen Wohnraum besetzt haben, hat der Bezirk darauf hinzuwirken, dass diesen Besetzern unverzüglich Mietvertragsangebote durch die GSW unterbreitet werden, auf eine Räumung ist zu verzichten. Sofern die GSW nicht freiwillig mit diesen Besetzern entsprechende Mietverträge schließt, ist (soweit rechtlich möglich) vom bestehenden Belegungsrecht Gebrauch zu machen. Parallel ist die GSW aufzufordern, ihre offenkundig vernachlässigten Instandsetzungspflichten nachzukommen.

 

BVV 28.08.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten

 

 

StadtQM 25.09.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 23.10.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

   
    20.06.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.29 - überwiesen
   
   
    09.08.2012 - Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    22.08.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 6 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    29.08.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.15 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   
   
    25.09.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 3.4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    23.10.2013 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 12.30  
Information der Eltern über ihre Rechte in Bezug auf Betreuungsverträge mit Kitas  
DS/0261/IV  
Ö 12.31  
Rigaer Straße zur Fahrradstraße machen  
Enthält Anlagen
DS/0262/IV  
Ö 12.32  
Sicher Radfahren auf der Hasenheide  
DS/0263/IV  
Ö 12.33  
Kostenartengruppenauswertung  
Enthält Anlagen
DS/0264/IV  
Ö 12.34  
Sicheres Radfahren auf dem Kottbusser Damm  
DS/0265/IV  
Ö 12.35  
Open Data stärken  
Enthält Anlagen
DS/0266/IV  
Ö 12.36  
Personalnotstand in der Verwaltung verhindern!  
Enthält Anlagen
DS/0267/IV  
Ö 12.37  
Spielstraße: Verkehr im Kiez ums Fraenkelufer beruhigen  
Enthält Anlagen
DS/0268/IV  
Ö 12.38  
Sprachstandserhebungen  
DS/0269/IV  
Ö 12.39  
Vergabe in Friedrichshain-Kreuzberg - fair und ökologisch!  
Enthält Anlagen
DS/0270/IV  
Ö 12.40  
Kompromiss zum Werbekonzept Hellweg verhandeln  
Enthält Anlagen
DS/0271/IV  
Ö 12.41  
Schulsanierungen in bezirklicher Verantwortung belassen!  
Enthält Anlagen
DS/0272/IV  
Ö 12.42  
Verlauf der Buslinie 248  
Enthält Anlagen
DS/0273/IV  
Ö 12.43  
Tempo 30 auf der Ebertystraße  
Enthält Anlagen
DS/0274/IV  
Ö 12.44  
Mehr Fahrradabstellplätze an Umsteigeknotenpunkten des ÖPNV  
Enthält Anlagen
DS/0275/IV  
Ö 12.45  
Stellplatz 'Freie Netze'  
DS/0276/IV  
Ö 12.46  
Gefährliche Wendemanöver verhindern  
Enthält Anlagen
DS/0277/IV  
Ö 12.47  
Rohformate neben Endformaten veröffentlichen  
Enthält Anlagen
DS/0278/IV  
Ö 12.48  
Einsatz von Mitteln der Beschäftigungspolitik  
DS/0279/IV  
Ö 12.49  
Weiterverarbeitung öffentlicher Daten. Schon bei der Erstellung mitdenken.  
Enthält Anlagen
DS/0280/IV  
Ö 12.50  
Maschinenlesbare Haushaltsdaten  
Enthält Anlagen
DS/0281/IV  
Ö 12.51  
Information über Barrierefreiheit im Bezirk  
DS/0282/IV  
Ö 12.52  
Städtische Wohnungsbaugesellschaft WBM  
Enthält Anlagen
DS/0283/IV  
Ö 12.53  
Vorlagen des Bezirksamtes  
DS/0284/IV  
Ö 12.54  
Verkehrssicherheit in der Friesenstr. und in der Lindenstr. erhöhen  
DS/0285/IV  
Ö 12.55  
Bebauungsplan 2-37 für das Grundstück Andreasstraße 21 A im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0287/IV  
Ö 12.56  
Ausbildungsplanung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg 2012  
Enthält Anlagen
DS/0288/IV  
Ö 12.57  
Erteilung einer allgemeinen Genehmigung für Rechtsvorgänge nach § 144 Abs. 2 BauGB für Grundstücke im Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt (vereinfachtes Sanierungsverfahren)  
Enthält Anlagen
DS/0289/IV  
Ö 12.58  
Bebauungsplan XVII-4 "An der Mole", Rummelsburger Bucht  
Enthält Anlagen
DS/0290/IV  
Ö 12.59  
Kriterien der Mittelvergabe zur Bürgerbeteiligung
DS/0291/IV  
               
 
 

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