Drucksache - DS/0283/IV  

 
 
Betreff: Städtische Wohnungsbaugesellschaft WBM
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
Verfasser:Jösting, KatjaJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.06.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste Vorberatung
09.08.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beratung ff
22.08.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
29.08.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.09.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Vorberatung
17.10.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.10.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage zur VzK DS/0283/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt keine Vereinbarung mit der städtischen Wohnungsbaugesellschaft WBM über eine generelle Freistellung von nach dem Belegungsbindungsgesetz gebundenen Wohnungsbeständen ohne Zustimmung der BVV abzuschließen.

 

Begründung:

 

Der Senat hat beschlossen, dass die in Kooperationsverträgen mit städtischen Wohnungsbaugesellschaften und mit Genossenschaften vereinbarte Aussetzung der Belegungsbindung nach dem Belegungsbindungsgesetz zum 01. Mai 2012 ausläuft. In der Folge haben mehrere Berliner Bezirke – auch Friedrichshain-Kreuzberg – Verhandlungen mit Wohnungsunternehmen mit dem Ziel aufgenommen, weiterhin belegungsgebundene Wohnungsbestände pauschal von der Belegungsbindung freizustellen.

 

Eine öffentliche Erörterung und eine Beschlussfassung durch die BVV wird dazu beitragen, dass der Abwägungsprozess zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Wohnungsunternehmen, dem Effektivitätserfordernis öffentlicher Verwaltung und den kommunalen Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge bei der Wohnraumversorgung im Ergebnis insbesondere den sozialen Erfordernissen gerecht wird.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Soziales, JobCenter und Bürgerdienste, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten ff.

 

StadtQM 22.08.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt keine Vereinbarung mit der städtischen Wohnungsbaugesellschaft WBM über eine generelle Freistellung von nach dem Belegungsbindungsgesetz gebundenen Wohnungsbeständen ohne Zustimmung der BVV abzuschließen.

 

Begründung:

 

Der Senat hat beschlossen, dass die in Kooperationsverträgen mit städtischen Wohnungsbaugesellschaften und mit Genossenschaften vereinbarte Aussetzung der Belegungsbindung nach dem Belegungsbindungsgesetz zum 01. Mai 2012 ausläuft.

 

Eine öffentliche Erörterung und eine Beschlussfassung durch die BVV wird dazu beitragen, dass der Abwägungsprozess zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Wohnungsunternehmen, dem Effektivitätserfordernis öffentlicher Verwaltung und den kommunalen Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge bei der Wohnraumversorgung im Ergebnis insbesondere den sozialen Erfordernissen gerecht wird.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, keine Vereinbarung mit der städtischen Wohnungsbaugesellschaft WBM über eine generelle Freistellung von nach dem Belegungsbindungsgesetz gebundenen Wohnungsbeständen ohne Zustimmung der BVV abzuschließen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten

 

StadtQM 17.10.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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