Drucksache - DS/0315/IV  

 
 
Betreff: Kommunikations-GAU Peace-Wall
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Husein, TimurHusein, Timur
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.06.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.       Beabsichtigt das Bezirksamt, den Gewerbetreibenden in der Friedrichstraße den durch die sogenannte "Peace-Wall" entstandenen Schaden zu ersetzen?

2.       Wie beabsichtigt das Bezirksamt zu verhindern, dass Anwohner und Gewerbetreibende künftig in maßgeblich ihren Kiez betreffenden Belangen vor vollendete Tatsachen gestellt werden?
 

3.       Ist dem Bezirksamt nunmehr bekannt, ob und wie die Auflage zur Genehmigung des Aufbaus der „Peace-Wall“, nämlich die Information der Anwohner und Gewerbetreibenden erfüllt wurde?

 

 

 

Beantwortung:  Herr Dr. Beckers

 

Zu Frage 1: Das Bezirksamt hat den Gewerbetreibenden im Mai 2012 aufgrund der Information über die Probleme bzgl. der finanziellen Einbußen der Betroffenen durch die bezirkliche Wirtschaftsförderung Angebote zur Unterstützung unterbreitet. Insbesondere stehen hier Überbrückungsgelder zur Verfügung. Leider werden Überbrückungsgelder für Gewerbetreibende durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung nur infolge besonders umfangreicher öffentlicher Straßenbaumaßnahmen gewährt und das auch nur bei existenzgefährdenden Umsatzeinbußen. Hierfür ist ein Verfahren, ähnlich der Beantragung von Hartz IV vorgesehen. Auch angesichts der geringen Erfolgsaussichten wollte wohl niemand der Gewerbetreibenden hiervon Gebrauch machen. Dafür habe ich auch Verständnis.

Andere finanzielle Hilfen bei Beeinträchtigung durch Kunst-, Kulturobjekte beispielsweise, sind vom Land Berlin nicht vorgesehen, da sie in der Regel, so die Einschätzung, hier zu einer Belebung des Standortes führen und durch das ansässige Gewerbe eher begrüßte bzw. sogar selber initiiert werden.

 

Zu Frage 2:  Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen enthalten regelmäßig umfangreiche Nebenbestimmungen. Die Einhaltung dieser Nebenbestimmungen kontrolliert das Ordnungsamt im Rahmen seiner Möglichkeiten. Werden von einer Ausnahmegenehmigung die Belange von Anliegern gravierend betroffen, so wird grundsätzlich vom Erlaubnisnehmer gefordert, dass Anlieger und Gewerbetreibende vor Beginn in geeigneter Weise zu informieren sind. Eine derartige Nebenbestimmung war auch Bestandteil der Ausnahmegenehmigung für die Errichtung der sogenannten Peace-Wall.

 

Zu Frage 3: Ein Informationsschreiben wurde nach schriftlicher Auskunft der 7. Berlin Biennale persönlich von der Künstlerin, Nadja Prlja und Mitarbeiterin, ab dem 26.04.2012 in die Briefkästen der Anwohner verteilt. Und zwar liegt mir dieses Schreiben vor. Betroffen davon waren die Friedrichstraße 30 - 33, die Friedrichstraße 224 - 226, die Puttkamerstraße 6 - 7 und die Hedemannstraße 21. Dies wurde vom Ordnungsamt allerdings nicht kontrolliert. Das sind Aussagen, die die Biennale uns gegeben hat.

 

Herr Husein: Danke Herr Stadtrat für die Antworten. Ich habe mit vielen Bürgern dort gesprochen und mir wurde so gesagt, dass …, ich weiß jetzt nicht genau in welchen Wohnungen und welchen Hausnummern sie wohnen, mir wurde gesagt, dass da keiner informiert worden ist, dass das Bezirksamt da noch mal nachfragt bei den betroffenen Bürgern, in den gerade von Ihnen aufgerufenen Hausnummern.

 

Zu Nachfrage 1: Sehr verehrter Herr Husein, das werden wir nicht mehr tun. Die Veranstaltung ist beendet. Die Nebenbestimmung, ob die nun eingehalten wurde oder nicht, wird dann sicherlich nicht mehr nachvollziehbar sein in allen Fällen. Das ist immer so bei Verteilung von Hauszetteln, das ist sehr schwierig. Und insofern sehe ich jetzt keine Möglichkeit mehr, die Angaben der Biennale nachträglich zu überprüfen.

 

 
 

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