Drucksache - DS/0053/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, das Fahrradfahren im Park am Gleisdreieck freizugeben bzw. sich bei den dafür zuständigen Stellen (GrünBerlin, Senatsverwaltung) dafür einzusetzen.
Begründung:
Zur Zeit ist das Fahrradfahren im Park am Gleisdreieck nicht freigegeben und somit nicht erlaubt. Der Park wird jedoch von vielen RadfahrerInnen für die Freizeitgestaltung und zur Durchquerung genutzt. Zudem ist langfristig geplant Radrouten durch den Ost- und Westpark zu legen, so dass eine Nichtfreigabe des Radverkehrs widersinnig erscheint.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien.
UVKI 29.03.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, das Fahrradfahren im Park am Gleisdreieck freizugeben bzw. sich bei den dafür zuständigen Stellen (GrünBerlin, Senatsverwaltung) dafür einzusetzen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, das Fahrradfahren im Park am Gleisdreieck freizugeben bzw. sich bei den dafür zuständigen Stellen (GrünBerlin, Senatsverwaltung) dafür einzusetzen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
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