Drucksache - DS/0277/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Behörden dafür einzusetzen, dass auf überörtlichen Straßen ein Wendeverbot an den Stellen ausgesprochen wird, wo das Wenden eine erhebliche Gefahr darstellt und keine separaten Linksabbiegespuren vorhanden sind, darüber hinaus auf Kreuzungen, die trotz separater Linksabbiegespuren baulich so gestaltet sind, dass das Wenden den Verkehrsfluss behindert und gefährdet. Dies bezieht sich insbesondere auf den Abschnitt der Mühlenstraße (zwischen Warschauer Str. und Straße der Pariser Kommune) in westlicher Richtung und auf den gesamten Abschnitt der Frankfurter Allee, insbesondere auf die Kreuzung am Frankfurter Tor.
Begründung:
Das Wenden an den aufgeführten Stellen führt häufig zu unnötigen Rückstaus sowie zu unübersichtlichen Verkehrssituationen, die auch den Fußgänger- und Radverkehr beeinträchtigen und gefährden.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien.
UVKI 15.08.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Behörden dafür einzusetzen, dass auf überörtlichen Straßen ein Wendeverbot an den Stellen ausgesprochen wird, wo das Wenden eine erhebliche Gefahr darstellt und keine separaten Linksabbiegespuren vorhanden sind, darüber hinaus auf Kreuzungen, die trotz separater Linksabbiegespuren baulich so gestaltet sind, dass das Wenden den Verkehrsfluss behindert und gefährdet. Dies bezieht sich insbesondere auf den Abschnitt der Mühlenstraße (zwischen Warschauer Str. und Straße der Pariser Kommune) in westlicher Richtung und auf den gesamten Abschnitt der Frankfurter Allee, insbesondere auf die Kreuzung am Frankfurter Tor.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Behörden dafür einzusetzen, dass auf überörtlichen Straßen ein Wendeverbot an den Stellen ausgesprochen wird, wo das Wenden eine erhebliche Gefahr darstellt und keine separaten Linksabbiegespuren vorhanden sind, darüber hinaus auf Kreuzungen, die trotz separater Linksabbiegespuren baulich so gestaltet sind, dass das Wenden den Verkehrsfluss behindert und gefährdet. Dies bezieht sich insbesondere auf den Abschnitt der Mühlenstraße (zwischen Warschauer Str. und Straße der Pariser Kommune) in westlicher Richtung und auf den gesamten Abschnitt der Frankfurter Allee, insbesondere auf die Kreuzung am Frankfurter Tor.
Vorlage zur Kenntnisnahme: siehe DS/1856/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 16.03.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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