Bebauungsplan VI-125b für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 660 (teilweise), 661 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Bebauungsplan 2 - 21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer Platz sowie
Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg,
Ortsteil Friedrichshain;
hier: Aufstellungsbeschluss
Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im öffentlichen Raum
Bebauungsplan VI-4-1 für das Gelände zwischen Gitschiner Straße, Prinzenstraße, Carl-Herz-Ufer, Landwehrkanal und Alexandrinenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
hier: Teilungsbeschluss (Änderung des BA-Beschlusses vom 26.02.1985)
Die Teileinziehung einer ca. 1000 m² großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Helsingforser Straße vor Nr. 11-13 im Bereich
der Dathe-Oberschule im Ortsteil Friedrichshain
Widmung der fertig gestellten Fußgängerbrücke "Warschauer Straße" über Bahnanlage in Friedrichshain-Kreuzberg (Arena am Ostgüterbahnhof) zum öffentlichen Straßenland
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Falckensteinstraße zwischen Schlesischer Straße und Oberbaumbrücke für den MIV zu sperren.
Der BVV ist bis November 2008 zu berichten.
Begründung:
Der Bereich zwischen Schlesischer Straße und Oberbaumbrücke ist stark verkehrsbelastet. Durch die Nutzung der Falckensteinstraße zwischen Schlesischer Straße und Oberbaumbrücke als Abkürzung von der Schlesischen Straße zur Oberbaumbrücke kommt es zu schwer erträglichen Lärm und Schadstoffbelastungen der AnwohnerInnen. Vor allem in den Stoßzeiten des Berufsverkehrs ist dies unerträglich, zumal sich die Autos in der Falckensteinstraße stauen, weil sie sich auf die Oberbaumbrücke einfädeln müssen.
Die AnwohnerInnen sind bereits durch die Hochbahn, sowie das ausufernde Nachtleben reichlich Lärm ausgesetzt. Zu diesen Belastungen gesellt sich zunehmend verstärkt der Verkehr durch die Falckensteinstr.,
16.07.08 BVV
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen überwiesen.
Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur
189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg
Bebauungsplan V- 27b für die Grundstücke Warschauer Platz 1-5, Stralauer Allee
44-47 und Naglerstraße 22-26 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil
Friedrichshain
Bebauungsplanentwurf V-36 für die Grundstücke Palisadenstraße 39-49 im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
hier:
- die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-36