Drucksache - DS/0615/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob und wie Anbietern (Trägern) von Hilfen
für Menschen mit seelischen Behinderungen angemessene Sporthallennutzungszeiten
eingeräumt werden können. Das Ergebnis der Prüfung ist den Ausschüssen für Sport, für
Integration, für Soziales und Gesundheit sowie für Schule bis Ende März 2008
vorzulegen. Begründung: Als Anbieter von Hilfen für Menschen
mit seelischen Behinderungen bemühen sich Träger wie „ajb GmbH“, „Lebenswelten
e.V.“ und KommRum e.V.“ für ihre Klientel um eine größtmögliche
gesellschaftliche Teilhabe. Ausgehend von den klassischen Betreuungsangeboten
den Beschäftigungstagesstätten, Kontakt -und Beratungsstellen und dem Betreuten
Wohnen wissen sie, wie sehr körperliche Betätigungen insbesondere sportliche
Aktivitäten zum Wohlbefinden und zur Stabilität von Menschen mit seelischen
Behinderungen beitragen. Angebote scheitern an den eigenen begrenzten
Räumlichkeiten. Die jüngeren Betreuten rufen nach
Sportangeboten in einer Sporthalle (u.a. für Ballspiele). In der Regel sind sie
jedoch nicht oder noch nicht in der Lage, selbständig ein Sportangebot der
vielen Berliner Sportvereine zu nutzen. Da die äußerst ungenügende Kapazität
von Sporthallen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg auch unserer Fraktion
bekannt ist, bitten wir diesen Antrag im Interesse einer benachteiligten
Bevölkerungsgruppe wohlwollend zu prüfen. Die
Bezirksverordnetenversammlung
beschließt: Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob und wie Anbietern (Trägern) von Hilfen
für Menschen mit seelischen Behinderungen angemessene Sporthallennutzungszeiten
eingeräumt werden können. Das Ergebnis der Prüfung ist den Ausschüssen für Sport, für
Integration, für Soziales und Gesundheit sowie für Schule bis Ende März 2008
vorzulegen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Wir bitten,
zur Kenntnis zu nehmen: Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27.02.2008 mit der Drucksache
Nr.: DS/0615/III folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet: Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob und wie Anbietern (Trägern) von Hilfen für
Menschen mit seelischen Behinderungen angemessene Sporthallen- nutzungszeiten
eingeräumt werden können. Das Ergebnis
der Prüfung ist den Ausschüssen für Sport, für Integration, für Soziales und
Gesundheit sowie für Schule bis März 2008 vorzulegen. Hierzu wird
berichtet: Nach Nr. 23
Abs. 3 der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften können „die Sportanlagen
entgeltfrei überlassen werden, wenn a) dies im
öffentlichen Interesse des Landes Berlin liegt, b) die
Nutzung nicht auf Erwerb gerichtet ist, c) der Besuch
und die Teilnahme unentgeltlich gestattet werden, d) die Nutzer
in diesem Zusammenhang keine sonstigen Einnahmen erzielen und e)
Betriebskosten anteilig übernommen werden.“ Die
Voraussetzungen der Buchstaben a) bis e) müssen dabei nicht einzeln, sondern
insgesamt erfüllt werden. Die genannten Antragsteller gehören nicht zum Kreis der
sportförderungswürdigen Organisationen im Sinne des Sportförderungsgesetzes
(SportFG) vom 6.1.1989 und sind daher grundsätzlich entgeltpflichtig nach Nr.
24 der Ausführungsvorschriften (SPAN). Die Kostenfrage wäre deshalb im Einzelfall zu prüfen. Der Vergabezeitraum der Sportstätten in unserem Bezirk
bezieht sich auf das Schuljahr, also von August bis Juli des Folgejahres. Die
Anträge müssen bis zum 30. April eines jeden Jahres bei der Sportförderung
eingereicht werden. Die eingereichten Anträge übersteigen deutlich die zur
Verfügung stehenden Zeiten, so dass eine nahezu 100%ige Vergabe erfolgt. Für
unterjährig gestellte Anträge bestehen deshalb nur geringe Möglichkeiten,
berücksichtigt zu werden. Dies gelingt nur dann, wenn sich Veränderungen durch
Rückgabe von Zeiten o.ä. ergeben. Das Bezirksamt ist sehr bemüht,
trotz der knappen Vergabemöglichkeiten und den vielen Bedarfen, auch andere
Zielgruppen im Freizeit- und Gesundheitssport zu berücksichtigen. So werden
Hallen z.B. von Kita- und Jugendgruppen genutzt und stehen grundsätzlich allen
Trägern sozialer Einrichtungen in oben definiertem Rahmen offen. Bei der Sportförderung sind 2 Anträge für
Sporthallennutzungszeiten eingegangen, die aus nachfolgend aufgeführten Gründen
noch nicht berücksichtigt werden konnten: Am 5.11.2007 stellte die ajb GmbH einen Antrag, der einen
konkreten Tag, eine konkrete Zeit und eine konkrete Örtlichkeit vorsah. Dieser
Antrag konnte nicht berücksichtigt werden, da an einem Dienstag, ab 18.oo Uhr,
keine freie Sporthalle für Fußball im Graefekiez zur Verfügung stand. Auch die
Bitte, ein Fußballturnier auf dem Metro-Sportplatz zu genehmigen, konnte
mangels freier Zeit nicht erfüllt werden. Dies wurde dem Träger mitgeteilt mit
dem Hinweis, dass selbstverständlich die Möglichkeit besteht, evtl.
Alternativen zu besprechen. Auch der Verein KommRum e.V. hat im Januar 2008 einen Antrag
auf 2x wöchentlich 60 bis 90 Minuten Trainingszeit für Ballspiele (Hand-, Fuß-
und Volleyball) gestellt. Dieser Antrag musste ebenfalls abgelehnt werden, da
die für diese Sportarten tauglichen großen Sporthallen alle vergeben sind.
Allerdings wird der Antrag von KommRum e.V. nunmehr in den Vergabezeitraum
2008/2009 mit einbezogen, ohne das daraus schon eine feste Zusage abgeleitet
werden kann. Ich bitte,
den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 1
BezVG Auswirkungen
auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b)
Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin,
26.06.08 Dr.
Schulz
Klebba Bezirksbürgermeister
Bezirksstadträtin Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird in den Sportausschuss überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. 22.10.2008
BVV Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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