Drucksache - DS/0896/III
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Ich
frage das Bezirksamt: 1. Wie ist
die Ausstellung des ÖPNV-Sozialtickets für BezieherInnen von HzL,
Asylleistungen und Grundsicherungsleistungen organisiert? 2. Wie
erfahren die Betroffenen von diesem Verfahren und ist die korrekte
Auskunftserteilung gewährleistet? 3. Sieht das
BA Möglichkeiten, dieses Verfahren zu vereinfachen? Nachfrage:
Sehr geehrter Herr Brandt, anbei
übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage. 1. Wie ist die Ausstellung
des ÖPNV-Sozialtickets für BezieherInnen von HzL, Asylleistungen und Grundsicherungsleistungen
organisiert? Die Kundenkarte
„Berlin-Ticket S“ wird von der zuständigen Leistungsstelle ausgestellt, mit den
persönlichen Daten und einer Befristung versehen, und den Berechtigten
übergeben. 2. Wie erfahren die
Betroffenen von diesem Verfahren und ist die korrekte Auskunftserteilung
gewährleistet? Die Berechtigten für
„ein Berlin-Ticket S“ erhalten von ihrem Leistungssachbearbeiter bzw. von ihrer Leistungssachbearbeiterin ein
entsprechendes Merkblatt. Diese Verfahrensweise ist im Amt, durch eine
entsprechende Kurzinformation, für die Mitarbeiter verbindlich geregelt. 3. Sieht das BA
Möglichkeiten, dieses Verfahren zu vereinfachen? Das Verfahren wurde
durch die bei der Einführung des „Berlin-Ticket S“ zuständige Senatsverwaltung
für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, berlineinheitlich geregelt.
Hierdurch wird eine Gleichbehandlung der Berechtigten in allen Bezirken zu
gewährleistet. Zum jetzigen Zeitpunkt erscheint eine Vereinfachung des
Verfahrens weder notwendig noch sinnvoll. Nach Information des Amtes für
Soziale Dienste habe es noch nie Beschwerden zu diesem Thema gegeben. In der
Regel sei den Leistungsberechtigten das „Berlin-Ticket S“ bekannt und werde
auch genutzt. In der Sitzung vom
22.05.08 ist vom Rat der Bürgermeister die Einführung des Sozialpasses im Land
Berlin begrüßt worden. Der Sozialpass sollte in einem einheitlichen und
bürgerfreundlichen Verfahren ausgestellt werden. Vor dem Hintergrund laufender
Gespräche mit den Amtsleitungen der Bürgerämter bittet der RdB den Senat zu
prüfen, unter welchen Voraussetzungen im Einvernehmen mit den Bezirksämtern
eine Ausgabe des Sozialpasses durch die Bürgerämter möglich ist. Der Sozialpass soll
als vereinfachter und einheitlicher Berechtigungsnachweis gelten, der
Empfängerinnen und Empfänger von Soziallleistungen die Inanspruchnahme von
Vergünstigungen im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs, aber auch im Kultur-
und Freizeitbereich ermöglicht. Er soll im Herbst 2008 eingeführt werden. Nachfrage:
s.
Antwort zu 3.
s. Antwort zu 3. Mit
freundlichen Grüßen Knut
Mildner- Spindler |
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