Drucksache - DS/0896/III  

 
 
Betreff: Sozialticket für Grundsicherung-, Asylleistungs- und Hilfe zum Lebensunterhalt-BezieherInnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
  Brandt, Rüdiger
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.07.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 18.07.2008 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. Wie ist die Ausstellung des ÖPNV-Sozialtickets für BezieherInnen von HzL, Asylleistungen und Grundsicherungsleistungen organisiert?

 

2. Wie erfahren die Betroffenen von diesem Verfahren und ist die korrekte Auskunftserteilung gewährleistet?

                       

3. Sieht das BA Möglichkeiten, dieses Verfahren zu vereinfachen?

 

 

Nachfrage:

 

  1. Wäre nicht eine Lösung wünschenswert, die nötige Bescheinigung für den Erwerb des Sozialtickets schon pauschal mit den Bescheiden zu verschicken, um dadurch nicht-notwendige KundInnenkontakte zu reduzieren und den Verwaltungsablauf im Interesse beider Seiten zu optimieren?

 

  1. Ist alternativ dazu eine Lösung denkbar, die nötigen Bescheinigungen – nach Vorlage des aktuellen Sozialamtsbescheides – über die Bürgerämter auszustellen, da diese leichter in den Stadtteilen erreichbar sind?

 

Sehr geehrter Herr Brandt,

 

anbei übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage.

 

 

1. Wie ist die Ausstellung des ÖPNV-Sozialtickets für BezieherInnen von HzL, Asylleistungen und Grundsicherungsleistungen organisiert?

 

Die Kundenkarte „Berlin-Ticket S“ wird von der zuständigen Leistungsstelle ausgestellt, mit den persönlichen Daten und einer Befristung versehen, und den Berechtigten übergeben.

 

 

2. Wie erfahren die Betroffenen von diesem Verfahren und ist die korrekte Auskunftserteilung gewährleistet?

 

Die Berechtigten für „ein Berlin-Ticket S“ erhalten von ihrem Leistungssachbearbeiter bzw.  von ihrer Leistungssachbearbeiterin ein entsprechendes Merkblatt. Diese Verfahrensweise ist im Amt, durch eine entsprechende Kurzinformation, für die Mitarbeiter verbindlich geregelt.

 

 

3. Sieht das BA Möglichkeiten, dieses Verfahren zu vereinfachen?

 

Das Verfahren wurde durch die bei der Einführung des „Berlin-Ticket S“ zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, berlineinheitlich geregelt. Hierdurch wird eine Gleichbehandlung der Berechtigten in allen Bezirken zu gewährleistet. Zum jetzigen Zeitpunkt erscheint eine Vereinfachung des Verfahrens weder notwendig noch sinnvoll. Nach Information des Amtes für Soziale Dienste habe es noch nie Beschwerden zu diesem Thema gegeben. In der Regel sei den Leistungsberechtigten das „Berlin-Ticket S“ bekannt und werde auch genutzt.

 

In der Sitzung vom 22.05.08 ist vom Rat der Bürgermeister die Einführung des Sozialpasses im Land Berlin begrüßt worden. Der Sozialpass sollte in einem einheitlichen und bürgerfreundlichen Verfahren ausgestellt werden. Vor dem Hintergrund laufender Gespräche mit den Amtsleitungen der Bürgerämter bittet der RdB den Senat zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen im Einvernehmen mit den Bezirksämtern eine Ausgabe des Sozialpasses durch die Bürgerämter möglich ist.

 

Der Sozialpass soll als vereinfachter und einheitlicher Berechtigungsnachweis gelten, der Empfängerinnen und Empfänger von Soziallleistungen die Inanspruchnahme von Vergünstigungen im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs, aber auch im Kultur- und Freizeitbereich ermöglicht. Er soll im Herbst 2008 eingeführt werden.

 

Nachfrage:

 

  1. Wäre nicht eine Lösung wünschenswert, die nötige Bescheinigung für den Erwerb des Sozialtickets schon pauschal mit den Bescheiden zu verschicken, um dadurch nicht-notwendige KundInnenkontakte zu reduzieren und den Verwaltungsablauf im Interesse beider Seiten zu optimieren?

 

s. Antwort zu 3.

 

  1. Ist alternativ dazu eine Lösung denkbar, die nötigen Bescheinigungen – nach Vorlage des aktuellen Sozialamtsbescheides – über die Bürgerämter auszustellen, da diese leichter in den Stadtteilen erreichbar sind?

 

s. Antwort zu 3.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

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