Drucksache - DS/0743/III  

 
 
Betreff: Erbbaurechtsverträge
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Pers/Haush/Invest.Vorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
Immobilienservice und Verwaltung Vorberatung
17.09.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Immobilienservice und Verwaltung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Personal, Haushalt und Investitionen Vorberatung
22.04.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
23.04.2008    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
16.07.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen     
Immobilienservice und Verwaltung Entscheidung
05.01.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Immobilienservice und Verwaltung      
Personal, Haushalt und Investitionen Vorberatung
23.09.2008    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
15.12.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Immobilienservice und Verwaltung Vorberatung
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.01.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS0743_VzK_Erbbaurechtsverträge  
0743 III Erbbaurechtsverträge1  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich umgehend mit SenFin in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob und unter welchen Bedingungen der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zu einem Zinssatz von 3 Prozent zulässig ist.

 

Dem Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen ist zeitnah zu berichten.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich umgehend mit SenFin in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob und unter welchen Bedingungen der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zu einem Zinssatz von 3 Prozent zulässig ist.

 

Dem Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen ist zeitnah zu berichten.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.04.2008 mit der Drucksache DS/0743/III – Erbbaurechtsverträge - folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich umgehend mit SenFin in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob und unter welchen Bedingungen der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zu einem Zinssatz von 3 Prozent zulässig ist.

 

Dem Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen ist zeitnah zu berichten.

Hierzu wird berichtet:

 

Die Bestimmungen von SenFin gem. Schreiben vom 01.03.05, durch die eine einheitliche Vorgehensweise bei der Bemessung des Erbbauzinses vorläufig geregelt werden, gelten weiter fort, solange SenFin den Bezirken keine anderslautende Mitteilung macht. Eine Änderung ist derzeit von SenFin nicht geplant.

 

Der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zu einem Zinssatz von 3 % des Baulandwertes ist weiterhin bei Projekten für soziale, kulturelle oder Zwecke des Sportes zulässig. Bei der Ermittlung des Verkehrswertes kann dann aber die gemeinnützige Nutzung nicht zusätzlich wertmindernd berücksichtigt werden.

 

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: -

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: -

 

Berlin, den 26.06.2008

 

Dr. Franz Schulz                                                                                         Jutta Kalepky

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadträtin

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in die Ausschüsse Immobilien / Verwaltung und Personal, Haushalt, Investitionen ff. überwiesen.

 

 

23.09.2008

Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

 

Der BVV ist zur Sitzung im November 2008 erneut zu berichten.

 

 

BVV 24.09.08

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

 

Der BVV ist zur Sitzung im November 2008 erneut zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die DS wird in den Ausschuss Immobilien und Verwaltung überwiesen.

 

 

05.01.11 ImmoVerw

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen

 

 
 

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